Hallo zusammen,
angenommen, ein Paar möchte heiraten.
Der eine Partner hat einen Erzeuger (Vater kann man das nicht nennen), der den Kontakt zu Kind und Enkeln gemieden hat. Jetzt, auf seine alten Tage, würde der Vater auf einmal versuchen, Kontakt zu knüpfen (vielleicht auch in Hinblick auf eine spätere finanzielle Absicherung?).
Da keine weiteren Kinder bzw. großes Vermögen vorhanden sind, wäre der eine Partner im Falle einer Heimunterbringung des Vaters unterhaltspflichtig.
Müsste da zuerst die Ehefrau des Vaters mit ihrem Haus und Vermögen einstehen oder kommt zu gleichen Teilen gleich das uneheliche Kind ins Spiel?
Und, die viel wichtigere Frage: Kann das Paar bei der Eheschließung irgendetwas tun, um zu vermeiden, dass das Vermögen des anderen Partners bei der Unterhaltsberechung des Kindes an den Vater angerechnet wird (außer, nicht zu heiraten), im Sinne einer Gütertrennung oder so?
Danke, Anna.
wäre der eine Partner im Falle einer Heimunterbringung des
Vaters unterhaltspflichtig.
Diese Frage ist hier schon mehrfach in der einen oder anderen Form behandelt worden.
Müsste da zuerst die Ehefrau des Vaters mit ihrem Haus und
Vermögen einstehen
Wenn der zu versorgende Vater verheiratet ist, käme die Ehefrau natürlich in Frage. Ist er geschieden, ist die Ex-Frau aus dem Schneider.
uneheliche Kind ins Spiel?
Die Kinder sind natürlich grundsätzlich unterhaltspflichtig, wenn sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind.
Und, die viel wichtigere Frage: Kann das Paar bei der
Eheschließung irgendetwas tun,
Ja.
heiraten), im Sinne einer Gütertrennung oder so?
Ich denke auf diesem Wege müßte es gehen. Einzelheiten kann ich aber nicht sagen. Der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen ist indirekt immer mit im Boot, weil ein einem Ledigen weniger abgezwackt werden kannn, als bei ein bei einem Verheirateten.
Hallo,
Ich denke auf diesem Wege müßte es gehen. Einzelheiten kann
ich aber nicht sagen. Der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen
ist indirekt immer mit im Boot, weil ein einem Ledigen weniger
abgezwackt werden kannn, als bei ein bei einem Verheirateten.
auf welche Quelle stützt Du das? Es kommt hier doch meines Wissens auf die Lebenssituation an. Wenn ich verheiratet bin und mein Partner ist Hausfrau/-mann dann bin ich doch zunächst diesem zum Unterhalt verpflichtet. Somit würde sich der an den Vater zu zahlende Unterhalt reduzieren. Wenn beide Arbeiten sieht es schon wieder ganz anders aus.
Wenn ich mich täusche bitte ich um Korrektur.
Gruß
Tina
auf welche Quelle stützt Du das?
Aus den diversen Äußerungen anderer Forumsteilnehmer in der Vergangenheit zu diesem Thema.
Es kommt hier doch meines
Wissens auf die Lebenssituation an. Wenn ich verheiratet bin
Das ist völlig richtig. ich hatte das Ausgangsposting so verstanden, dass der Ehegatte des zum Unterhalt Verpflichteten über Einkommen und vermögen verfügt, sodaß die bestand auch dieses könne für den Unterhalt verwendet werden.
Wenn ich mich täusche bitte ich um Korrektur.
Ganz und gar nicht.