Unterhaltsverpflicht der Eltern

Hallo

der Sohn ist volljährig und muss sich selbst versorgen.
Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn er sich in einer Ausbildung befindet.

Da das Geld in D knapp wird, sind die ARGEN sind selten sehr aggressiv.

Forderungen ablehnen und nicht einschüchtern lassen.

Gruss