Unterhaltsverpflicht der Eltern

Eine Bekannte ist von mir (geschieden, berufstätig, 55 Jahre alt) hat einen 22-jährigen Sohn der Hartz 4 bezieht.
Jetzt varlangt die Arge von ihr, daß sie ihre Lebensversicherung, die vertraglich bis zum 59ten Lebensjahr läuft, vorzeitig kündigt und mit dem Geld ihren Sohn unterstützt.
Meine Frage:
Ist meine Bekannte zur vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung verpflichtet, muß sie die Verluste durch die vorzeitige Kündigung in Kauf nehmen?
Inwieweit müssen Eltern erwachsene Kinder unterstützen, wie hoch ist der monatliche Freibetrag?
Kann die Arge verlangen, daß sie noch einen Zweitjob annimmt, um ihren Sohn zu unterstützen?

Hallo,

was macht der Sohn? Hat er eine Ausbildung? Macht er zur Zeit eine Ausbildung? Gibt es in der Region keine Jobs? Ist er krank, behindert oder sonstwie nicht voll arbeitsfähig?

Wie sah sein Lebensweg nach der Schule (welcher Abschluss?) aus?

Das sind wichtige Fragen, die über die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern entscheidend sind.

Gruß

Eine Bekannte ist von mir (geschieden, berufstätig, 55 Jahre
alt) hat einen 22-jährigen Sohn der Hartz 4 bezieht.

hat der Sohn eine Ausbildung gemacht?

Jetzt varlangt die Arge von ihr, daß sie ihre
Lebensversicherung, die vertraglich bis zum 59ten Lebensjahr
läuft, vorzeitig kündigt und mit dem Geld ihren Sohn
unterstützt.
Meine Frage:
Ist meine Bekannte zur vorzeitigen Kündigung der
Lebensversicherung verpflichtet, muß sie die Verluste durch
die vorzeitige Kündigung in Kauf nehmen?
Inwieweit müssen Eltern erwachsene Kinder unterstützen, wie
hoch ist der monatliche Freibetrag?
Kann die Arge verlangen, daß sie noch einen Zweitjob annimmt,
um ihren Sohn zu unterstützen?

hallo,
ich kann jetzt nur schreiben,was ich genau weiss,alles andere würde dir ja nix bringen.
BEIDE Eltern sind bis zur 1. Ausbildung barunterhaltspflichtig. Es sei denn, der liebe Sohn gammelt den ganzen Tag rum und bemüht sich nicht um Arbeit, dann verwirkt er seinen Unterhalt. Soweit ich weiss, muss niemand seine Lebendsversicherung kündigen, um den Sohn zu unterstützen…geht ja gar nicht…

lisa

ja manchmal überlegt man sich, war es richtig überhaupt Kinder in so einer Welt gesetzt zu haben?
Die Gesetze sind schlimm, auch wenn Kinder für die Eltern zahlen sollen (müssen).
Ich glaube nicht, dass das Amt wirklich verlangen kann, dass man seine Versicherung auflöst mit Verlust um das erwachsene Kind zu unterstützen.
Der Freibetrag ist höher als bei der Unterhaltspflicht bei minderjährigen Kindern. Da beträgt er bei berufstätigen ca. 1050 Euro, wenn man arbeitslos ist ca 950 Euro, dass liegt auch immer an dem was man monatlich einnimmt.
Man hat einen bestimmten Satz frei, den man gespart haben darf fürs Alter, der auch wieder Einkommens abhängig ist. Da die Rede nicht von einem Vater war, gibt es den noch? Wenn ja muss auch dieser verklagt werden, man kann als volljöhriges Kind nicht nur von einer Seite Unterhalt bekommen. Dem Amt ist es egal, die nehmen sich immer den der was hat, egal ob das rechtens ist, Hautsache sie bleiben nicht auf die Kosten sitzen. Suchen Sie einen Anwalt auf, ohne dem kommen Sie eh nicht gegen das Amt an. Alles was mit amt aufhört sitzt voller Verbrecher.
Die Arge wird auch nicht von einer 55 jährigen Frau verlangen können (wollen natürlich) das diese sich noch einen zweiten Job an nimmt.
Es kommt auch immer noch drauf an, warum ist der 22 jährige arbeitslos?
In dem Alter kann man normaler Weise jede Arbeit an nehmen, es gibt so viele Zeitfirmen.
Wenn es an dem jungen Mann liegt, steht ihm eh nichts zu. So schnell sind die nicht an das Geld Ihrer Bekannten,aber sie muss sich wehren, mit Anwalt!!! Als Normal Bürger kommt man gegen den Behörenquatsch nicht an.Wir sollen über 50 noch für die jungen Leute arbeiten gehen, nach Möglichkeit bis 69 und dann in die Kiste! DAS wäre jedem Amt recht!

Gruss

Als erstes gleich mal Widerspruch einlegen! Um Termine zu wahren! Also auf das Schreiben, in welchem dies gefordert wird.
Da gibt es so einen Passus „Kosten/Nutzen“ und man wird, da eine vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung erhebliche Verluste einfahren. Das kann man nicht verlangen!
Hat der Sohn keinen eigenen Haushalt? Wohnt er noch bei der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft?
Das würde ich schnellstens ändern! Denn soweit ich weiß, können die der Mutter dann nicht an den Geldbeutel.
Meines Wissens müssen die Eltern, so die Kinder einen eigenen Haushalt haben, die Kinder nicht unterstützen. Aber ich konnte nach neuestem Stand jetzt leider auch keine weiterführenden Informationen finden.
Bitte warten, was die anderen schreiben!
Aber den Widerspruch auf jeden Fall machen! Wenn man sich zu spät regt, dann nehmen die von derARGE das als Einverständnis! Und man kann sie nicht zwingen, einen Zweitjob anzunehmen!
Viel Glück!

Hallo

wichtig wäre auch zu wissen, ob sie und Sohn im selben Haushalt wohnen.

Wichtiges allgemein zur Unterhaltspflicht bei ALG2: http://hartz.info/index.php?topic=29.0

  1. Grundsätzlich sind die Eltern bis zum Ende der Erstausbildung des Kindes ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Insofern wäre die Frage, wie die Situation des Sohnes ist… ob er noch in der Erstausbildung steht, ob er ausbildungssuchend ist, ob er seine Erstausbildung abgebrochen hat usw. Davon wäre abhängig, ob die Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind.

  2. Quelle: Hartz.info
    „Das Jobcenter hat keinerlei rechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Unterhaltshöhe festzulegen. Das darf nur ein Familiengericht - oder der Unterhaltsschuldner einigt sich mit dem Unterhaltsgläubiger außergerichtlich (beim Kindesunterhalt ist das rechtsverbindlich kostenlos beim Jugendamt möglich, ansonsten notariell), wobei hier der gesetzlich zustehende Mindestunterhalt nicht unterschritten werden darf.
    Das Einzige, was das Jobcenter darf ist: Unterlagen vom Unterhaltsverpflichteten anfordern (§ 60 SGB II), die mögliche Unterhaltshöhe (zur Kontrolle) berechnen und dann vom Hilfebedürftigen verlangen (§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 4 SGB II), diesen Unterhalt gerichtlich einzufordern, oder ihn selbst gerichtlich einfordern (§ 33 Abs. 1 SGB II).
    Alles andere ist eine rechtswidrige Überschreitung der rechtlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen des Jobcenters.“

Insofern wäre es nicht verkehrt, wenn die Mutter sich in dieser Angelegenheit von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lässt und unter Darlegung aller ihrer persönlichen Umstände abklärt, ob sie dem Sohn gegenüber a) überhaupt und b) in welcher Höhe unterhaltspflichtig ist. Sie hat für sich ja auch gewisse Selbstbehalte und Absetz-Möglichkeiten, die berücksichtigt werden müssen. Das ist aber immer sehr individuell… das kann man aus der Distanz und so „pauschal“ nicht beantworten bzw. beziffern.

LG

Hallo,
danke für die mail.
Der Sohn meiner Bekannten ist ein ausgesprochen schwieriger Fall:
er hat keinen Schulabschluß, war/ist drogenabhängig, hoch verschuldet, hat noch nie gearbeitet und bereits eine Haftstrafe abgesessen.
Die Mutter kenne ich jetzt bereits 5 Jahre. Sie ist äußerst fleißig, sparsam, arbeitet Mo - Fr. vormittags von 6:00 bis 10:30 Uhr als Hausmeisterin und nachmittags (meines Wissens drei Tage in der Woche) jeweils von 16:00 Uhr bis etwa 19:00 Uhr als Putzfrau.
Jetzt verlangt die Arge von ihr, daß sie sich noch einen weiteren Job sucht!
Mir tut die Frau unheimlich leid und möchte ihr gerne helfen. Sie hat absolut keine Schuld daß ihr Sohn so geworden ist. Die Frau hat einen doppelten Bandscheibenvorfall, kann nicht mehr schwer heben und muß täglich starke Schmerzmittel einnehmen.
Gruß

Sie ist verpflichtet ihren Sohn bis zum 25 Lebensjahr zu unterstützen.
In welcher Höhe ist mir leider nicht bekannt und das sie dafür ihre Lebensversicherung kündigen muss kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde mich da an einen Fachanwalt wenden.
Beste Grüße

Hallo Lisa,
danke für die mail,
der Sohn ist ein äußerst schwieriger Fall, er hat keinen Schulabschluß, faul, verschuldet, bemühlt sich nicht um Arbeit, hat bereits eine Haftstrafe abgesessen, …, …
Das Problem ist, daß die Lebensversicherung zum 59.Lebensjahr ausläuft, die Frau aber erst mit 60 in die Rente kann. Die Arge sagt, die Lebensversicherung dient nicht zur Altersvorsorge.
Was ich noch erwähnen möchte:
Die Frau hat absolut keine Schuld, daß der Sohn nichts taugt. Sie ist absolut fleißig, sparsam und war immer ein gutes Vorbild.
Gruß
Hans

Hallo zaubermaus,
danke für die mail,
das mit dem Widerspruch ist eine sehr gute Idee!
Der Sohn ist ein ganz schwieriger Fall, er ist erst vor ein paar Monaten aus der Haft entlassen worden und wohnt jetzt meines Wissens in einer Pension.
Die Mutter arbeitet vor mittags von etwa 6:00Uhr bis 10:30Uhr und an einigen Tagen in der Woche von 16:00Uhr bis 20:00Uhr. Jetzt will die Arge, daß sie sich noch einen Job sucht, damit sie ihren faulen Sohn unterstützen kann.
Gruß
Hans

Hallo,
danke für die mail,
das Problem ist: Die Lebensversicherung läuft bis 59, die Frau kann aber erst mit 60 in die Rente. Damit zählt die Lebensversicherung nicht mehr als Altersvorsorge. Die Frau arbeitet momentan Mo-Fr. von 6:00 Uhr bis 10:30 Uhr und 2 oder 3 mal wöchendlich von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Jetzt will die Arge, daß sie einen Job mit 38 Wochenstunden annimmt.
Die Frau hat einen doppelten Bandscheibenvorfall und muß täglich Schmerzmittel einnehmen.
Gruß

hallo,
aus eigener Erfahrung weis ich, das „Vermögen“ angerechnet wird, aber es gibt ein Selbsterhalt von 250€ mal die Lebendsjahre oder so ähnlich…würde ich mal gooogeln

lisa

Hallo,

soll sich mal erkundigen. Es gibt verschiedene Absicherungen, z.B. für die Rente, die nicht angegriffen werden dürfen. Auch bleibt der Selbstbehalt pro Lebensjahr als Freibetrag erhalten. Ist die Versicherung unter dem Betrag von 150,-/ Lebensjahr, also 55x 150, so sollte sie eigentlich ausgenommen sein.

Gruß

Bei vorzeitigen Verkauf darf die Verschlechterung nicht mehr wie 10 Prozent betragen

Hallo Hans - also hiermit eine gute Nachricht:
Da gehören Nerven dazu aber es geht (denk an das liebende Mutterherz!) Da er straffällig wurde und in einer Pension wohnt, kann sie klar sagen, dass sie keinen Kontakt zu ihrem sohn hat, sich mit dem überworfen hat und dauernde Streitereien eine Kontaktaufnahme unmöglich machen.Soll sie einfach ruhig sagen, dass sie Angst vor ihm hat!
So muss sie, soweit ich weiß, nichts zahlen! Das wäre ja noch schöner, dass es jetzt Sippenhaft gibt! Der Bengel ist volljährig! ER bekommt, wenn er aus der Haft kommt, einen Sozialarbeiter, soll der sich mal kümmern, dass der Bub ne Wohnung / Zimmer und eine Arbeit bekommt! SO geht das nämlich. Die Arge will nur einfach diese Aufgabe an die Mutter abwälzen!
Aber wie gesagt, ruhig noch andere Meinungen anhören!
Ich wünsche Euch ganz viel Glück!
zaubermaus

Hallo,

Sorry da kann ich leider nicht weiter helfen, am besten zu VDK gehen.

LG E. Aigner

Hallo hsc,
genau kenn ich mich da nicht aus. Ich weiss nur, dass man grundsätzlich für seine Kinder bzw. Eltern aufkommen muss, sofern es einem finanziell zugemutet werden kann.
Allerdings kann die Arge nicht verlangen sein Eigenheim oder sein Auto zu verkaufen. Bei einer Lebensversicherung bin ich überfragt.
Alles Gute

Hallo,

Eltern von volljährigen Kindern haften für Unterhalt, wenn diese sich nicht selbst unterhalten können. Das kann sein, wenn sie krank/behindert oder in Ausbildung sind.

Nun kann theoretisch die Drogensucht auch zu einer „Krankheit“ oder halt Arbeitsunfähigkeit des Kindes führen. Aber hier ist die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet. Auch muss ein Suchtkranker alles tun um von seiner Sucht wegzukommen.

Des weiteren unterliegen Eltern von volljährigen Kindern über 21 Jahren (die sich auch nicht in einer allgemeinen Schulausbildung befinden) nicht der erhöhten Erwerbsobliegenheit.

Bedeutet im Klartext: sie können nicht zu mehr Arbeit als sie freiwillig leisten wollen gezwungen werden. Wenn sie gar nicht arbeitet, können die auch nix machen.

Hier versucht die ARGE einen schüchternen Menschen noch mehr einzuschüchtern und auszupressen. Die ziehen über den Tisch, dass die Reibungswärme als Kuschelwärme empfunden wird.

Liegen diese Aufforderungen der ARGE schriftlich vor? Wenn ja, damit zu einem Anwalt und sich juristisch helfen lassen. Vorher beim Amtsgericht nachfragen, ob man einen Beratungsschein bekommt. Die benötigen hierzu die Einkünfte und feste Kosten (Miete usw.). Dann kostet der Anwaltsbesuch nur 20 Euro.

Wenn nichts schriftlich vorliegt die Forderung schlichtweg ignorieren. Beim nächsten Amtsbesuch als Zeuge mit der Frau zum Amt gehen und mitteilen, dass hier keine Unterhaltspflicht der Mutter mehr vorliegt, da
a.) der Sohn volljährig ist
b.) Unterhalt nur während der Erstausbildung geschuldet wird
c.) die Arbeitsunfähigkeit des „Kindes“ von diesem selbst verschuldet wurde
d.) er arbeitsunwillig ist. Er könnte sein Einkommen selbst erwirtschaften.
e.) keine erhöhte Erwerbsobliegenheit der Mutter in solchen Fällen vorliegt.

Bitte aufpassen, dass sie nichts unterschreibt und nicht einen einzigen Cent bezahlt. Auch keine Ratenvereinbarung o. ä. unterschreiben. Sonst erkennt sie an, dass sie Unterhalt bezahlen muss.

Sucht zusätzlich offene Hilfsjobs im Internet bei der ARGE, Zeitung usw. für den Sohn heraus. Die sammelt ihr. WEnn wieder Anfragen kommen, könnt Ihr nachweisen, dass es Stellen gegeben hat, bei denen er sich nicht beworben hat. Er ist faul und Faulheit von volljährigen Kindern müssen die Eltern nicht subventionieren.

Gruß

läuft, vorzeitig kündigt und mit dem Geld ihren Sohn
unterstützt.
Meine Frage:
Ist meine Bekannte zur vorzeitigen Kündigung der
Lebensversicherung verpflichtet, muß sie die Verluste durch
die vorzeitige Kündigung in Kauf nehmen?

natürlich nicht! Sie hat das Recht auf ihre Altersvorsorge.

Inwieweit müssen Eltern erwachsene Kinder unterstützen, wie
hoch ist der monatliche Freibetrag?

Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern ist 1.150 Euro monatliches Einkommen - wenn denn überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht. Rest in meinen anderen Antworten.

Gruß

Hallo,

vielen, vielen Dank für die wertvollen Informationen,
ich werde sie weitergeben.

Gruß
hsc