hallo
ich wollt mal fragen ob der ehemann gegenüber seiner frau, wenn er arbeitet und sie hausfrau ist, auch eine verpflichtung für unterhalt gegenüber der frau hat.
sie hat ja kein einkommen…was würde ihr zustehen??
hallo,
keine ahnung, tut mir leid…
Die Frage ist ein wenig mißverständlich formuliert. Ich gehe davon aus, dass Unterhalt innerhalb der Ehezeit ohne Trennung gemeint ist. Hier die Rechtslage dazu:
§ 1360 - Verpflichtung zum Familienunterhalt
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.
Sollte es sich jedoch um einen Trennungsfall handeln, so greift der Trennungsunterhalt, der individuell fest gesetzt wird. Eine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung besteht hier ebenso, geklärt wird dann die Dauer und die Höhe der Unterhaltsleistung.
na klar würde ihr was zustehen!
kommt darauf , ob kinder da sind, deren unterhatl ist dann vorrangig zu behandeln, dann kommt es darauf am, was der ehemann verdient…davon darf er sich einen gewissen % satz abziehen, dann den unterhalt für die kinder abziehen,und wenn dann noch was übrig ist, bis zu dem selbstbehalt natürlich… dann steht der ehefrau auch noch ein wenig zu!
eingentlich ganz einfach, wenn man die nötigen daten parat hat
alles gute für euch
Wenn man glücklich verheiratet ist, klärt man so was doch automatisch untereinander.
Gruß
Andi
Hallo,
mit solchen rechtlichen Fragen kenne ich mich leider nicht aus.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen.
Markus Prem
Hallo,
wenn Sie gemeinsame Kinder unter 3 Jahren haben, dann bekommt die Muter auch Unterhalt, ansonsten muss sie selber für ihren Unterhalt sorgen. Sonst sind nur Kinder Unterhaltsberechtigt.
Sind Kinder vorhanden, geht der Unterhalt eh vor, dann bleibt Ihnen noch der Freibetrag. Wenn aber keine Kinder unter bis zu drei Jahren da sind, brauchen Sie nicht für die Ehefrau aufkommen.
Das sind die neuen Gesetze, jeder soll selber für sich aufkommen, was ja auch ehrlich gesagt richtig ist.
Leider muss ich zugeben, dass sehr viele Frauen nie arbeiten gegangen sind, bis zu dem Tag, wo sie keinen Unterhalt mehr bekamen. Da hatten sie am nächsten Tag einen Vollzeitjob, trotz Kinder.
Auch den Männern sollte eine neue Partnerschaft möglich sein, was gar nicht geht, wenn er auch noch der Ex Unterhalt zahlen müsste. Dann kann er den Rest seines Lebens arbeiten gehen für eine Familie, die er nicht hat. Für die Kinder ist klar, wäre aber meiner Meinung nach auch Zeit mal nach zu bessern. Aber das ist eine andere Sache. Hoffe Ihnen geholfen zu haben, ansonsten nochmal melden. Viel Glück!
Gruss
Agnes
Vor 2 Jahren wurde das Gesetz geändert,danach kann die Frau nach 3 Jahren Ehe Unterhalt bekommen.Im Gesetz steht aber jeder ist für seinen Unterhalt selbst zuständig.Bei langen Ehen ab 15 Jahre wird es aber nicht benutzt…
hallihallo.
was und ob ihr etwas zusteht hängt glaube vom gehalt des mannes ab. mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
sorry.
gruß yvi
Da gibt es den Begriff der Zugewinngemeinschaft.
Alles was in der gemeinsamen Zeit - sprich „bestehende Ehe“ gemeinsam verdient wird, wird geteilt. Es spielt dabei keine Rolle, ob er oder sie was verdient haben. Dazu gehören auch Rentenansprüche, Anschaffungen wie Häuser etc. Da Thema ist aber recht komplex und Du solltest im Bedarfsfall richtige Experten anfragen.
Hallo,
Sinn und Zweck einer Ehe ist, dass man eine Lebensgemeinschaft bildet. Bei einer Gemeinschaft steht man füreinander ein.
Also muss jeder Ehepartner für den anderen Ehepartner sorgen. Ihn pflegen, wenn er der Pflege bedarf und ihn versorgen, wenn er es selber nicht kann.
Zusteht ihr kein fester Betrag, sondern das, was sie benötigt. Ist ja bei unterschiedlichen Einkommen des Alleinverdieners auch unterschiedlich.
Gruß
Hallo
grundsaetzlich immer in Deutschland, wie hoch und wie lange kommt auf den genauen Einzelfall an.
Ich selber habe nicht soviel Ahnung vom Ehengattenunterhalt, aber suche mal im Internet uter dem Stichwort Ehegattenunterhalt.
Gruss
hallo
ich weiß es zwar nicht genau, aber ich glaube gehört zu haben das ihnen ein gewisses Taschengeld für persönliche dinge, zustehen. zusätzlich zum haushaltsgeld.
wieviel hängt glaube ich vom verdienst ab.
vielleicht sollten sie mal googeln? dort müsste doch was zu finden sein.
ich wünsche ihnen noch einen schönen tag
glg conny
Hallo,
das kann man so pauschal nicht sagen,
sind Kinder da, und wie alt sind diese?
lebt ihr in Trennung, oder wie lange seit ihr geschieden?
Ansonten müsste sie Arbeiten gehen und für Ihren Unterhalt selbst Sorgen.
Zustehen ja aber wieviel kann ich nicht sagen
ich wollt mal fragen ob der ehemann gegenüber seiner frau,
wenn er arbeitet und sie hausfrau ist, auch eine verpflichtung
für unterhalt gegenüber der frau hat.
sie hat ja kein einkommen…was würde ihr zustehen??
Das hängt wohl von mehreren Faktoren ab, ob ein Ehevertrag gemacht wurde, Kinder da sind - wie alt diese sind, die Frau einen Beruf hat und diesen auch ausübt oder nur Zuhause ist usw. Soweit mir bekannt hat sie zumind. Anspruch auf einen Anteil der Rente später. Auch Eheverträge die geschlossen wurden müssen nicht unbedingt rechtskräftig sein, wenn die Frau dadurch sehr benachteiligt wird. Minderjährige Kinder bis 12 Jahre verpflichten den Mann auch zu Unterhaltszahlungen ihr gegenüber denke ich, weil die Frau nicht voll arbeiten kann, aber prinzipiell muss sie nach der Scheidung wieder arbeiten und kann sich nicht nur darauf verlassen, dass der Mann sie finanziell unterstützt. Eine Unterstützung des Mannes bezieht sich ansich eher auf die Kinder und deren Unterhalt. Es ist natürlich auch davon abhängig, wie alt die Frau ist, ist sie oder das Kind behindert und wie viele Kinder sie hatte in welcher Zeit und wie lange die Ehe ging. Ich glaube, das muss unter Berücksichtigung aller Faktoren von Fall zu Fall genau vom Gericht abgeklärt werden.