Hallo Frau Schumacher,
angenommen, nach einer Scheidung entsteht beim „Vater“ die Vermutung, das eins seiner Kinder nicht von ihm sein könnte. Da er aber dieses Kind auch mit großgezogen hat, es auch liebt belässt er es bei seinem Verdacht. Die Ehe wird geschieden, die 2 Kinder bleiben beim Vater, er übernimmt für beide die Unterhaltsverpflichtung. Kontakt zur Mutter der Mädchen besteht zunächst nicht. Nach einigen Jahre beruhigt sich die Situation und die Älteste findet wieder engen Kontakt zu ihrer Mutter. Bei der Gelegenheit erfährt sie, das ihr vermeidlicher Vater evtl. nicht ihr Erzeuger ist. Die Tochter spricht darüber auch mit ihren „Vater“ und es wird beschlossen ein Vaterschaftstest machen zu lassen. Dieser wurde in einer Klinik hier in HB durchgeführt und ergab, das der MAnn zu 99% nicht der ERzeuger dieses Mädchen ist.
Nun zur eigentlichen Frage: Das Mädchen (inzwischen 22 JAhre alt) will nach der jetzt abgeschlossenen Lehre noch ein Studium anfangen und erwartet von dem Mann der ja nun nicht ihr leiblicher Vater ist, Unterhaltszahlungen für die Zeit des Studium.
Ist die Unterhaltsforderung gerechtfertigt? Vielleicht noch wichtig, der leibliche Vater ist inzwischen namentlich bekannt.
Danke für ihre Mühe
Inge