Unterhaltsverpflichtung und Bafög

Hallo,
angenommen ein Junge hat nach seiner abgeschlossenen Ausbildung eine Fachhochschulreife nachgemacht gemacht und danach möchte er eine zweite Ausbildung in eine komplett andere Richtung beginnen, für die er die Fachhochschulreife nicht gebraucht hätte. Außerdem hat er keinen Kontakt zu seinem Vater. Der Vater hat für seine erste Ausbildung Unterhalt bezahlt und danach nicht mehr (auch nicht für die Fachhochschureife), da er seiner Meinung nach nur für eine Weiterführung der Ausbildung unterhaltsverpflichtet ist. Nun möchte der Junge aufgrund des geringen Verdienstes der Mutter Bafög beantragen. Der Vater liegt jedoch mit sehr hohem Einkommen weit über der Grenze, sodass der Junge eigentlich kein Bafög bekommen würde. Macht das Amt eine Ausnahme, wenn der Vater nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist und er auch nicht freiwillig bezahlen möchte? Hat der Junge eine Chance auf Bafög?

Also mit Ausnahmen kann man beim Bafög-Amt meiner Erfahrung nach nicht rechnen. Es könnte, so wie es aussieht, sein, dass der Junge weder Anspruch auf den Unterhalt des Vaters, noch auf Bafög hat. So blöd es auch ist…
Aber da will ich mich jetzt lieber nicht in die Nesseln setzen.

Hallo,

such mal mit Stichwort „elternunabhängiges BAföG“
Regelungen über eine elternunabhängige Förderung der Ausbildung § 11 Abs. 3 BAföG.

Gruß, R