Unterhaltsverpflichtung und Zwangsvollstreckung

Hallo, auch ich hätte mal einige etwas knifflige Fragen…
Angenommen, ein unterhaltspflichtiger Vater hätte beim Jugendamt eine Unterhaltsverplichtung (Urkunde) unterschrieben die eine sog. Unterwerfungsklausel - „Wegen dieser Verbindlichkeit unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde“ - beinhaltet; wann würde diese Klausel enden, bzw. wie könnte diese Klausel wieder entfernt werden?
Könnte dies negative Folgen für eine Kreditaufnahme bzw. für ein laufendes Darlehen haben? Würde ein einmalig (vor einem Jahr) nicht bezahlter Unterhaltsbetrag ausreichen, bzw. gerechtfertigt sein, um einen Gerichtsvollzieher einzuschalten? Würde diese Klausel oder Folgen davon an die Schufa, Arbeitgeber oder sonstirgendwo gemeldet?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
MfG Flashbac

Nachtrag Unterhalt
Wie würde sich eine nicht rechtzeitig gemeldete Berufsausbildung des Unterhaltsempfängers auf die bereits geleisteten Unterhaltszahlungen verhalten - würde zuviel bezahlter Unterhalt zurückerstattet werden, wenn mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt“
bezahlt werden würde? Würde es eventuell reichen, ein sog. „Sperrkonto“ einzurichten?

MfG Flashbac

Hallo Flashback,

  1. Die Unterwerfungsklausel dürfte dem Kreditvertrag nicht entgegenstehen. Warum zahlst du den noch ausstehenden Monatsbetrag nicht einfach an die Kindsmutter, dann hätte der Gerichtsvollzieher auch keine Handhabe mehr gegen dich?
  2. Sperrkonto ist nicht. Der Unterhalt ist schliesslich der Bedarf zum täglichen Leben deines Kindes. Der ist nicht für ein Sparbuch o. ä. gedacht. Würdest du den Unterhalt für dein Kind auf ein Sperrkonto zahlen, wurde der tägliche Bedarf des Kindes praktisch nicht gedeckt: es ist praktisch kein Unterhalt gezahlt worden, ein Fall für den Gerichtsvollzieher
  3. Du bist dafür selbst verantwortlich, dass du rechtzeitig den Unterhaltsbetrag aufgrund familiärer/wirtschaftlicher Änderungen neu berechnnen lässt. Da der Unterhalt für dein Kind den täglichen Bedarf decken muss, kannst du, auch wenn du unter Vorbehalt gezahlt hast, ohne entsprechendes Gerichtsurteil nicht davon ausgehen, dass du was davon wiedersiehst. Schliesslich wurde das geld schon im Rahmen der üblichen Lebensführung des Kindes verbraucht.

Fazit: Komm endlich aus den Puschen und lass sofort den Unterhalt neu berechnen. Bis das alles durch ist dauert es sowieso mindestens 3 Monate und erst ab dem Zeitpunkt deines Antrages auf Neuberechnung kannst du davon ausgehen dass du unter Umständen Unterhalt zurück bekommst.
grüße
dragonkidd

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Nachtrag Unterhalt

Hallo Flashbac,

  1. Die Unterwerfungsklausel dürfte dem Kreditvertrag nicht
    entgegenstehen. Warum zahlst du den noch ausstehenden
    Monatsbetrag nicht einfach an die Kindsmutter, dann hätte der
    Gerichtsvollzieher auch keine Handhabe mehr gegen dich?

Würde es ausreichen, den fehlenden Unterhalt zu bezahlen oder müssten
die Forderungen des Gvs auch bezahlt werden?

  1. Sperrkonto ist nicht. Der Unterhalt ist schliesslich der
    Bedarf zum täglichen Leben deines Kindes. Der ist nicht für
    ein Sparbuch o. ä. gedacht. Würdest du den Unterhalt für dein
    Kind auf ein Sperrkonto zahlen, wurde der tägliche Bedarf des
    Kindes praktisch nicht gedeckt: es ist praktisch kein
    Unterhalt gezahlt worden, ein Fall für den Gerichtsvollzieher

Wäre es möglich, einen fiktiven Anteil auf ein anderes Konto
zu buchen und nur einen geminderten Unterhalt zu zahlen bis die
Neuberechnung erfolgt ist?

  1. Du bist dafür selbst verantwortlich, dass du rechtzeitig
    den Unterhaltsbetrag aufgrund familiärer/wirtschaftlicher
    Änderungen neu berechnnen lässt. Da der Unterhalt für dein
    Kind den täglichen Bedarf decken muss, kannst du, auch wenn du
    unter Vorbehalt gezahlt hast, ohne entsprechendes
    Gerichtsurteil nicht davon ausgehen, dass du was davon
    wiedersiehst. Schliesslich wurde das geld schon im Rahmen der
    üblichen Lebensführung des Kindes verbraucht.

Ja, weiss ich natürlich, ich will mich auch nicht großartig entschuldigen; der Betrag wurde einfach übersehen, weil erst an die Kindesmutter, dann ans Jugendamt direkt (wg. Heimaufenthalt) und dann wieder an die Kindesmutter überwiesen werden sollte.

Fazit: Komm endlich aus den Puschen und lass sofort den
Unterhalt neu berechnen. Bis das alles durch ist dauert es
sowieso mindestens 3 Monate und erst ab dem Zeitpunkt deines
Antrages auf Neuberechnung kannst du davon ausgehen dass du
unter Umständen Unterhalt zurück bekommst.

Bin ich gerade dabei, nur ist ausgerechnet jetzt
die zuständige SB gerade im Urlaub - Vertretungen gibt es nicht,
da die sich nicht mit den einzelnen Fällen auskennen; ich habe aber die Hoffnung dass diese Berechnung ab diesem Zeitpunkt gilt, zu dem ich angefragt habe, ob das Kind eine Ausbildung beginnen wird oder weiterhin die Schule besucht. Dies ist ja schon Mitte Juli bei der zuständigen SB von mir angefragt worden.

grüße dragonkidd

Danke Flashbac

Hallo Flashbac,

  1. Die Unterwerfungsklausel dürfte dem Kreditvertrag nicht
    entgegenstehen. Warum zahlst du den noch ausstehenden
    Monatsbetrag nicht einfach an die Kindsmutter, dann hätte der
    Gerichtsvollzieher auch keine Handhabe mehr gegen dich?

Würde es ausreichen, den fehlenden Unterhalt zu bezahlen oder
müssten
die Forderungen des Gvs auch bezahlt werden?

Die Kosten musst du auch tragen, schliesslich hast du die ja verursacht

  1. Sperrkonto ist nicht. Der Unterhalt ist schliesslich der
    Bedarf zum täglichen Leben deines Kindes. Der ist nicht für
    ein Sparbuch o. ä. gedacht. Würdest du den Unterhalt für dein
    Kind auf ein Sperrkonto zahlen, wurde der tägliche Bedarf des
    Kindes praktisch nicht gedeckt: es ist praktisch kein
    Unterhalt gezahlt worden, ein Fall für den Gerichtsvollzieher

Wäre es möglich, einen fiktiven Anteil auf ein anderes Konto
zu buchen und nur einen geminderten Unterhalt zu zahlen bis
die
Neuberechnung erfolgt ist?

Nein

  1. Du bist dafür selbst verantwortlich, dass du rechtzeitig
    den Unterhaltsbetrag aufgrund familiärer/wirtschaftlicher
    Änderungen neu berechnnen lässt. Da der Unterhalt für dein
    Kind den täglichen Bedarf decken muss, kannst du, auch wenn du
    unter Vorbehalt gezahlt hast, ohne entsprechendes
    Gerichtsurteil nicht davon ausgehen, dass du was davon
    wiedersiehst. Schliesslich wurde das geld schon im Rahmen der
    üblichen Lebensführung des Kindes verbraucht.

Ja, weiss ich natürlich, ich will mich auch nicht großartig
entschuldigen; der Betrag wurde einfach übersehen, weil erst
an die Kindesmutter, dann ans Jugendamt direkt (wg.
Heimaufenthalt) und dann wieder an die Kindesmutter überwiesen
werden sollte.

Fazit: Komm endlich aus den Puschen und lass sofort den
Unterhalt neu berechnen. Bis das alles durch ist dauert es
sowieso mindestens 3 Monate und erst ab dem Zeitpunkt deines
Antrages auf Neuberechnung kannst du davon ausgehen dass du
unter Umständen Unterhalt zurück bekommst.

Bin ich gerade dabei, nur ist ausgerechnet jetzt
die zuständige SB gerade im Urlaub - Vertretungen gibt es
nicht,
da die sich nicht mit den einzelnen Fällen auskennen; ich habe
aber die Hoffnung dass diese Berechnung ab diesem Zeitpunkt
gilt, zu dem ich angefragt habe, ob das Kind eine Ausbildung
beginnen wird oder weiterhin die Schule besucht.

Geh nochmal hin und gib den Antrag auf Neuberechnung schriftlich ab. Wie willst du beweisen, dass du schon mal da warst? Ich bin ganz ehrlich, ich kann mich nach 4 Wochen auch nicht mehr an jeden Kunden, der eigentlich für den Kollegen ist, erinnern

Dies ist ja
schon Mitte Juli bei der zuständigen SB von mir angefragt
worden.

Nochmal: Schriftlich

grüße dragonkidd

Danke Flashbac

grüße
dragonkidd

Hallo dragonkidd,

Die Kosten musst du auch tragen, schliesslich hast du die ja
verursacht.

Alles klar.

Nein

Geht auch in Ordnung.

Geh nochmal hin und gib den Antrag auf Neuberechnung
schriftlich ab. Wie willst du beweisen, dass du schon mal da
warst? Ich bin ganz ehrlich, ich kann mich nach 4 Wochen auch
nicht mehr an jeden Kunden, der eigentlich für den Kollegen
ist, erinnern.
Nochmal: Schriftlich

Hab ich schon schriftlich (per Mail) gemacht, müsste doch auch gelten.

grüße dragonkidd

Damit hast Du mir schon geholfen.
Vielen Dank Flashbac