Angenommen, ein Mann vermutet, das eins seiner Kinder ein „Kuckuckskind“ ist. Es wird ein Vaterschaftstest in einer Klinik gemacht, der ergibt, das er zu 99% nicht der Vater dieses Kindes ist. Das Kind will nach der Ausbildung noch studieren und erwartet von ihm Unterhaltszahlungen während der Studienzeit.
ISt er zu Unterhaltszahlungen verpflichet?
Hi
hat er die Vaterschaft anerkannt?
pita
Er hat das „Kind“ 20 Jahre wie sein Kind großgezogen, das „Kind“ wurde jetzt seitens der Exfrau darauf hingewiesen (die Ehe wurde vor 4-5 JAhren geschieden, die Kinder blieben beim Vater), das er evtl. nicht der biologische Vater ist und die Tochter wollte dann wissen woran sie ist.Der Test ist ganz frisch, das Ergebis ist schriftlich seit einer Woche bestätigt.
Hi
mmh irgendwie beantwortet das meine Rückfrage nicht. da hätte ja/nein gereicht.
pita
Hallo,
der „Vater“ hat jetzt zwei Jahre Zeit seiner Vaterschaft zu widersprechen. Wenn er das gleich macht, hat er keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem „Kind“.
Der Kuckucksvater (meine ich nicht abwertend, soll nur besser die Väter auseinander halten) hat im Übrigen das Recht vom biologischen Vater die Kosten für den Unterhalt des Kindes nachträglich einzufordern, falls dieser bekannt ist.
Der biologische Vater ist dann auch für den Ausbildungsunterhalt des Kindes verantwortlich.
Umgekehrt ist auch das Kind - wenn der biologische Vater z. B. in ein Heim muss - für diesen zu Elternunterhalt verpflichtet.
Ein Tipp, der nichts mit der Rechtslage zu tun hat: egal wie vernünftig das Kind und der Kuckucksvater mit der neuen Situation umgehen wollen, ihr Leben wurde jetzt ganz schön durcheinander gewirbelt und auf den Kopf gestellt.
Bitte versucht die Situation mit fachlicher Hilfe (Psychologen, Familienberatungsstelle o. ä.) in den Griff bekommen. Eure bisher liebevolle Verbundenheit war bisher ja nicht nur auf die vermeindlichen biologischen Tatsachen gestützt. Es ist eine Beziehung entstanden, die Vater-Tochter war und die sollte jetzt nicht entwurzelt werden.
Gerade hier hat ja der Kuckucksvater viele Jahre alleine für das Kind gesorgt. Liebe und Verbundenheit kann man ja nicht mit Knopfdruck ausschalten.
Nachvollziehbar ist, dass sich gerade der Kuckucksvater stark „verschaukelt“ und hintergangen fühlt. Auch wenn er jetzt die Vaterschaft anfechten tut, ist das zwar ein rechtlicher Vorgang, sollte aber in der emotionalen Beziehung der Beiden nicht zum Bruch fühlen.
Lasst die soziale Vater-Tochter-Beziehung bitte leben.
Gruß
Ingrid
Zum Zeitpunkt der Geburt waren die beiden verheiratet und Kuckuckskind stand nicht zur Debatte.
Im Nachhinein hat es ja bis vor einigen Wochen keinen Grund geben, eine Vaterschaft ausdrücklich anzuerkennen oder abzulehnen. Deshalb kann ich Deine Frage nicht mit einem klaren ja oder nein beanworten.
Es geht nur um die allgemeine Rechtslage 
Mein Interesse begründet sich nicht darauf wil ich selbst betroffen bin
Hi
Zum Zeitpunkt der Geburt waren die beiden verheiratet und
Kuckuckskind stand nicht zur Debatte.
Das Kind ist sein Kind, wenn in einer bestehenden Ehe geboren, egal wer der samenspender war. Dann brauchts keine Anerkennung. Von Ehe der fiktiven Vaterperson hattest du bisher nix erwähnt.
pita
Sorry Pita,
dann ist die REchtslage ja eigentlich klar.
Lasst die soziale Vater-Tochter-Beziehung bitte leben.
Gruß
Ingrid
Daran habe ich gerade über eine Std. mit dem Kuckuckvater, der Mutter und dem „Kind“ gearbeitet
.
Ich bin nur die Tante
nee ja eigentlich auch nicht, aber egal mir ist das „Kind“ sehr wichtig und ich hoffe der gefundene Weg wird so umgesetzt.
Danke für´s antworten.
Gruß
Inge
nicht völlig… wie lange ist er verheiratet, wann kam das Kind… zur Welt, auch da sind Fristen einzuhalten, in denen Klärung betrieben werden kann. tut er nichts innerhalb dieser fristen, dann ists irgendwann gegessen.