Hallo
Das Kind würde vorraussichtlich eine Ausbildung zur Verkäuferin machen mit einem brutto von ca. 710 €.
Das wären dann netto wohl ca. 560 € (Oder gehen da nicht wie bei allen anderen Arbeitnehmern KV, RV, PV und AV ab?).
Dann kämen noch 184 € Kindergeld dazu. Das sind dann ca. 744 € netto. Ich glaube kaum, dass da der Vater noch Unterhalt zahlen muss. Sie könnte aber Wohngeld beantragen.
(Dazu noch eine Zwischenfrage: A. Muss jeder Ausbilder, ob große Kette oder kleiner Laden um die Ecke, den gleichen Ausbildungslohn zahlen?
Die Frage würde ich in einem anderen Brett stellen, das wird aber davon abhängen, ob der Ausbildungsbetrieb in irgendeinem Arbeitgeberverband organisiert ist, und was für einen Tarifvertrag es da gibt.
B.Auch wenn der Ausbilder mit dem Azubi im gleichen Haushalt wohnt?)
Was hat das denn damit zu tun? Muss der Azubi weniger oder mehr arbeiten, wenn er im gleichen Haushalt wohnt wie der Arbeitgeber? Es kann natürlich verlangt werden, dass sich der Azubi an den Haushalts- und Mietkosten beteiligt, das hat aber nichts damit zu tun, das Arbeitgeber und Haushaltsvorstand die gleiche Person ist. - Abgesehen davon würde ich schätzen, dass auf den Unterhalt wahrscheinlich sowieso nicht wirksam verzichtet werden kann, solange das Kind keine abgeschlossene Ausbildung hat.
- Was bedeutet: die Ämter halten sich nicht daran?
Die kümmern sich nicht drum. Wenn einer freiwillig auf seinen Unterhalt verzichtet, ist das allein seine Angelegenheit, und er kann nicht aufgrund dessen Sozialleistungen verlangen. - Ich kann mir aber vorstellen, falls es wirklich dazu kommen sollte, dass die Tochter auf den Unterhalt angewiesen sein sollte, und sie den einklagen würde, dass diese Abmachung dann unwirksam wäre, weil sie ja die Tochter völlig einseitig benachteiligt. Oder hatte sie irgendeinen Vorteil von der Abmachung? Die ist doch ausschließlich unvorteilhaft für sie.
- Der Verdienst des Vaters läge bei ca. 2100,- netto. Davon fixe Verbindlichkeiten für Kredite 710 €, Hausgeld undNebenkosten 310 €. (Falls es relevant ist.)
- Vater lebt mit neuer Ehefrau und kleinen Kindern in einem Haushalt.
Wenn du nichts davon schreibst, was für einen Verdienst die Ehefrau hat, und ob es seine Kinder sind, für die er unterhaltspflichtig ist, und wie viele Kinder es sind, dann kann man mit den obigen Angaben nichts anfangen.
Viele Grüße