Unterhaltsverzicht

Mal angenommen, eine 18jährige Tochter zieht aus der väterlichen Wohnung nach einem Streit aus und möchte Unterhalt haben. 1.Kann sie dann zum Jugendamt gehen und das setzt den Unterhalt durch?

2.Wie würde es sich verhalten, wenn sie vor ein paar Monaten ein Schriftstück verfasst hat, in dem steht, dass sie im Falle eines Auszugs auf jegliche Unterhaltsvorderungen verzichtet?

3.An wen würde das Kindergeld ausbezahlt?

4.Wie wird der Selbstbehalt des Vater errechnet, wenn er noch 2 kleine Kinder hat? 4.Könnte bei zu geringem Einkommen der Fall eintreten, dass er zu keinem Barunterhalt verpflichtet ist?
5.Wird das Einkommen der Stiefmutter mit eingerechnet?

Hallo,

Mal angenommen, eine 18jährige Tochter zieht aus der
väterlichen Wohnung nach einem Streit aus und möchte Unterhalt
haben.

Kommt drauf an, warum sie noch Unterhalt will. Macht sie eine Ausbildung oder geht sie noch zur Schule? Welche Art Schule?

1.Kann sie dann zum Jugendamt gehen und das setzt den
Unterhalt durch?

Gehen kann sie (wenn sie gehen kann ,-) ), aber die meisten Jugendämter helfen volljährigen Kindern nicht. Ist von Stadt zu Stadt verschieden.

2.Wie würde es sich verhalten, wenn sie vor ein paar Monaten
ein Schriftstück verfasst hat, in dem steht, dass sie im Falle
eines Auszugs auf jegliche Unterhaltsvorderungen verzichtet?

Wenn sie keine staatlichen Mittel (z. B. Sozialhilfe) benötigt, kann sie das tun. Sozialamt, BAFöG-Amt usw. halten sich an diese Aussage nicht.

3.An wen würde das Kindergeld ausbezahlt?

Dann an das Kind bzw. Vater gibt das Geld an das Kind weiter. Kindergeld beim Kindesunterhalt wird komplett als Einkommen eigenes Einkommen des Kindes gerechnet.

4.Wie wird der Selbstbehalt des Vater errechnet, wenn er noch
2 kleine Kinder hat?

Hier kommt es darauf an, was das volljährige Kind macht. Schule? Wenn ja welche? Studium, Lehre oder nix?

4.Könnte bei zu geringem Einkommen der
Fall eintreten, dass er zu keinem Barunterhalt verpflichtet
ist?

Klar kann das passieren. Was verdient der Vater? Was macht das volljährige Kind und hat der Vater eine Unterhaltspflicht gegenüber einer neuen Ehefrau bzw. einer kleinkindbetreuenden Mutter?

5.Wird das Einkommen der Stiefmutter mit eingerechnet?

Natürlich nicht, sie ist gegenüber dem Stiefkind nicht unterhaltspflichtig.

Gruß
Ingrid

Guten Tag,

danke, für die schnellen Auskünfte.
Hier noch die ergänzenden Infos:

Das Kind würde vorraussichtlich eine Ausbildung zur Verkäuferin machen mit einem brutto von ca. 710 €.
(Dazu noch eine Zwischenfrage: A. Muss jeder Ausbilder, ob große Kette oder kleiner Laden um die Ecke, den gleichen Ausbildungslohn zahlen? B.Auch wenn der Ausbilder mit dem Azubi im gleichen Haushalt wohnt?)

  1. Was bedeutet: die Ämter halten sich nicht daran?

  2. Der Verdienst des Vaters läge bei ca. 2100,- netto. Davon fixe Verbindlichkeiten für Kredite 710 €, Hausgeld und Nebenkosten 310 €. (Falls es relevant ist.)

  3. Vater lebt mit neuer Ehefrau und kleinen Kindern in einem Haushalt.

Hallo

Das Kind würde vorraussichtlich eine Ausbildung zur Verkäuferin machen mit einem brutto von ca. 710 €.

Das wären dann netto wohl ca. 560 € (Oder gehen da nicht wie bei allen anderen Arbeitnehmern KV, RV, PV und AV ab?).

Dann kämen noch 184 € Kindergeld dazu. Das sind dann ca. 744 € netto. Ich glaube kaum, dass da der Vater noch Unterhalt zahlen muss. Sie könnte aber Wohngeld beantragen.

(Dazu noch eine Zwischenfrage: A. Muss jeder Ausbilder, ob große Kette oder kleiner Laden um die Ecke, den gleichen Ausbildungslohn zahlen?

Die Frage würde ich in einem anderen Brett stellen, das wird aber davon abhängen, ob der Ausbildungsbetrieb in irgendeinem Arbeitgeberverband organisiert ist, und was für einen Tarifvertrag es da gibt.

B.Auch wenn der Ausbilder mit dem Azubi im gleichen Haushalt wohnt?)

Was hat das denn damit zu tun? Muss der Azubi weniger oder mehr arbeiten, wenn er im gleichen Haushalt wohnt wie der Arbeitgeber? Es kann natürlich verlangt werden, dass sich der Azubi an den Haushalts- und Mietkosten beteiligt, das hat aber nichts damit zu tun, das Arbeitgeber und Haushaltsvorstand die gleiche Person ist. - Abgesehen davon würde ich schätzen, dass auf den Unterhalt wahrscheinlich sowieso nicht wirksam verzichtet werden kann, solange das Kind keine abgeschlossene Ausbildung hat.

  1. Was bedeutet: die Ämter halten sich nicht daran?

Die kümmern sich nicht drum. Wenn einer freiwillig auf seinen Unterhalt verzichtet, ist das allein seine Angelegenheit, und er kann nicht aufgrund dessen Sozialleistungen verlangen. - Ich kann mir aber vorstellen, falls es wirklich dazu kommen sollte, dass die Tochter auf den Unterhalt angewiesen sein sollte, und sie den einklagen würde, dass diese Abmachung dann unwirksam wäre, weil sie ja die Tochter völlig einseitig benachteiligt. Oder hatte sie irgendeinen Vorteil von der Abmachung? Die ist doch ausschließlich unvorteilhaft für sie.

  1. Der Verdienst des Vaters läge bei ca. 2100,- netto. Davon fixe Verbindlichkeiten für Kredite 710 €, Hausgeld undNebenkosten 310 €. (Falls es relevant ist.)
  1. Vater lebt mit neuer Ehefrau und kleinen Kindern in einem Haushalt.

Wenn du nichts davon schreibst, was für einen Verdienst die Ehefrau hat, und ob es seine Kinder sind, für die er unterhaltspflichtig ist, und wie viele Kinder es sind, dann kann man mit den obigen Angaben nichts anfangen.

Viele Grüße

Hallo,

Simsy hat das Meiste schon richtig beantwortet. Nur ein paar kleine Ergänzungen, die wegen weiter (hinzugekommener) offener Fragen auch nur „pi mal Daumen“ geschehen können:

Das Kind würde vorraussichtlich eine Ausbildung zur
Verkäuferin machen mit einem brutto von ca. 710 €.

Wie schon beantwortet, vermutlich wird kein Unterhaltsbedarf mehr übrig bleiben.
Wenn die weiteren Kinder des Vaters minderjährig sind, hat er einen erhöhten Selbstbehalt von 1.150 Euro. Zusätzlich kommen die minderjährigen (Halb-)Geschwister in der Rangfolge vor dem volljährigen Kind in Berufsausbildung. Sie bekommen erst den vollen Unterhalt, bevor hier - je nach Alter dieser Kinder - deren Mutter den Unterhalt bekommt. Wenn die Stiefmutter noch was übrig lässt, bekäme vielleicht ein volljähriges Kind in Berufsausbildung noch Geld.

Als „Kontrollrechnung“: bei einem väterlichen Netto von 2.100 Euro und vier (2 Kinder, 1 Ehefrau, 1 vollj. Kd.) hat das volljährige Kind höchstens einen Unterhaltsanspruch von 488 Euro abzüglich GANZES Kindergeld. Das verdient sie in diesem FAll selber.

B.Auch wenn der Ausbilder mit dem Azubi im gleichen Haushalt wohnt?)

Hier ist unklar, ob der Ausbilder (ist hier der Vater gemeint?) auch Wohnraum anbietet. Aber eigentlich nicht so wichtig, da er ja erst die gesamte Ausbildungsbeihilfe überweisen kann und sie zahlt davon die Miete evtl. die zusätzliche Kost.

Wenn (bei anderer Rechnungsart) Kost und Logie ein Bestandteil des „Lehrlingsgeldes“ sind, muss davon ja auch Steuern und Sozialbeiträge bezahlen.

  1. Was bedeutet: die Ämter halten sich nicht daran?

Meinst jetzt die Jugendämter? Sie sind verpflichtet minderjährigen Kindern zu helfen. Manche Ämter helfen auch (freiwillig) noch erst vor knapp volljährig gewordenen jungen ERwachsenen, sie sind dazu aber nicht verpflichtet.

Gruß
Ingrid