Kann man den Unterhaltsverzicht rückgängig machen wenn die langjährige einzige Freundin dazu gedrängt hat…".mit du würdest ohne diese Unterhaltsverzichtserklärung nie zur Ruhe kommen, ich sehe doch wie dein Mann mit dir umgegangen ist und in welchem Zustand du bist…und das würde nie aufhören."…Unter der großen Anspannung und dem zusätzlichen Druck des Mannes wurde unterschrieben…Später habe ich erfahren daß meine Einzige Freundin zu dem Zeitpunkt seine Geliebte war. Dies wurde immer abgestritten, aber jetzt gibt es den Beweis schriftlich.
Wer kann dazu Rat geben?
Um welche Art von Unterhalt geht es denn vorliegend?
Ich unterstelle, dass die Person auf den Unterhalt für sich selbst verzichtet hat (auf Kindsunterhalt kann mannicht verzichten, das ist ein Anspruch des Kindes).
Die Verzichtserklärung ist eine Willenserklärung. Die kann man nur wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechten. Das ist allerdings in der Regel schwer nachweisbar.
Die Vereinbarung kann dann unwirksam sein, wenn derjenige, der verzichtet hat, in dirketer Folge auf staatliche Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen ist.
Ansonsten: die Umstände sind ärgerlich und können sicherlich rasend machen, aber verzichtet ist verzichtet.
Nur kurz ergänzend: Es darf auch nicht auf den TRennungsunterhalt verzichtet werden, auf den nachehelich schon.