ich benötige seiten, auf denen bewiesen wird, daß unterhaltsverzicht bei minderjährigen kindern sittenwidrig ist und vor gericht nicht anerkannt wird.
vielen dank!!
Michi
ich benötige seiten, auf denen bewiesen wird, daß unterhaltsverzicht bei minderjährigen kindern sittenwidrig ist und vor gericht nicht anerkannt wird.
vielen dank!!
Michi
Hallo,
gem. § 1614 BGB kann für die Zukunft vertraglich nicht auf den Unterhalt verzichtet werden. Ein etwaiger Unterhaltsverzicht unter Verwandten ist daher gem. § 134 BGB nichtig.
Eine gute Übersicht rund um Unterhaltsfragen bietet außerdem
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/cd-demo/agl/agl-1589f…
Gruß
Wolfgang