Unterhaltsverzicht

ich benötige seiten, auf denen bewiesen wird, daß unterhaltsverzicht bei minderjährigen kindern sittenwidrig ist und vor gericht nicht anerkannt wird.

vielen dank!!

Michi

Hallo,

gem. § 1614 BGB kann für die Zukunft vertraglich nicht auf den Unterhalt verzichtet werden. Ein etwaiger Unterhaltsverzicht unter Verwandten ist daher gem. § 134 BGB nichtig.

Eine gute Übersicht rund um Unterhaltsfragen bietet außerdem
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/cd-demo/agl/agl-1589f…

Gruß
Wolfgang