Unterhaltsverzichtserklärung

Hallo liebe Leute,

mal angenommen jemand hat sich scheiden lassen und die Scheidung ist auch rechtskräftig.

Kann es dann sein, dass man obwohl es keine Streitpunkte mehr gibt selber noch mal eine gegenseitige Unterhaltsverzichtserklärung aufsetzen muss? Eigentlich müßte die Unterhaltsfrage doch während des Verfahrens geregelt werden und hinterher im Scheidungsurteil stehen, oder nicht?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und

viele Grüße,

Gaby Diehm

moin Gaby,

… eine zwischen den partnern abgegebene verzichts-erklärung
wird in der regel WENN dann nur als Ausnahme
vom gericht anerkannt…

… die gesetztliche regelung dafür muß vor gericht von beiden seiten
glaubhaft „unterlaufen“ werden…
ohne schriftliche erklärung beider seiten stellt sich der
*richter* „quer“…

… beide seiten müssen glaubwürdig/unabhängig …
und mit ihren finanzen/ schulden …
– *transparent* für den richter-- auch in zukunft *klar* kommen…

… dann macht der richter für event. gesetzliche ansprüche
beide augen zu und *macht* diese eine ausnahme…
(den § kann ich dir leider nicht dazu rüberreichen )
– dafür wird sich hier bestimmt noch jemand einfinden
der selbigen parat hat –

gruß rüdl

Moin Rüdl,

wenn ich deinen Einwand richtig verstehe dann kann die Scheidung ohne eine schriftliche Regelung also gar nicht vollzogen werden?

Das heißt wenn jemand jemand anderem erzählt er seie geschieden und müsse noch eine Unterhaltsverzichtserklärung mit dem Partner aufsetzen so kann dies gar nicht sein (dass er bereits geschieden ist)?

Das müßte ich bitte jetzt ganz genau wissen!

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,

Gabriele

Ups*

… Du hast ja fragen *g

… kann ich Dir leider nicht *tragkräftig* beantworten !

… eine scheidung ohne vertrag geht ja immer…
… fällt dann jedoch in die allgemeine regelung
und umfasst dann auch dinge wie
unterhalt / finanzausgleich / erwirtschaftete renten-*punkte*
etc. dergl.

… ob eine scheidung vollzogen werden kann
UND im nach-hinnein
eine nachbesserung wegen *ansprüchen* möglich ist !?!?

… sorry… da kann ich dir nicht weiterhelfen !
… für derlei *merkwürdigkeiten* hab ich keine erfahrungs-werte
welche einen sinn machen würden diese *weiter zu geben* :wink:

… k.a. in wie weit Du im moment *persöhnlich*
*verkack-eiert* wirst… ??..
wenn Du wirklich das gefühl hast
*hier stimmt was nicht* dann empfehle ich eine beratung
bei einem scheidungs-anwalt…
… ist meist billiger als *monate* lang sich ärgern lassen :smile:
… etwas mehr details wirst Du bei diesem beratungs-gespräch
jedoch *liefern* müssen…
– anwälte mögen meist eine sehr detailiert-geschilderte situation
ohne *emotionalen kram*… —

… gruß rüdl

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Präzisierung der Frage
Hallo Rüdl,

ich will meine Frage zum besseren Verständnis etwas präzisieren:

Nehmen wir an Person G. wäre mit Person X zusammen, die verheiratet war und vor kurzem geschieden wurde.

Person X würde jetzt aber sagen, dass er mit seiner Ex noch eine Unterhaltsverzichtserklärung aufsetzen müßte, weil der Anwalt dies gesagt hätte.

Dann stellt sich für Person G. folgende Frage:

  1. Könnte es ohne diese Erklärung passieren, dass die Ex in ein paar Monaten Geld haben will? Und hätte diese Person dann auch einen Anspruch darauf?

  2. Oder könnte das ganze nur ein Vorwand sein merkwürdige Anrufe auf dem Anrufbeantworter zu erklären (ich will da jetzt nicht näher ins Detail gehen…)?

Ich hoffe, dies trägt zum ungefähren Verständnis der Situation bei…

Viele Grüße,

Gabriele

Hallo Gabriele,

es ist möglich, das eigentlich Scheidungsverfahren von allen anderen Verfahren abzutrennen. Also ja: es kann sein, daß Person X bereits geschieden ist, alles andere wie Vermögensausgleich, Unterhalt, ggf. Sorgerecht etc. aber noch geklärt werden muß. Wenn Zwei sich dann gütlich einigen, ist das kein Problem. Sollte aber für alles weitere Anwälte bzw. Gerichte bemüht werden, wird das a) teuer und b) langwierig.

Völliger Unterhaltsverzicht ist nur sehr schwierig möglich. Ohne die Hintergründe zu kennen (Gibt es Kinder aus der Ehe? Sind beide berufstätig? Wer hat während der Ehe wieviel verdient? Wie lange dauerte die Ehe? etc. pp.) ist eine Aussage darüber, ob das in diesem Fall funktioniert, nicht möglich. Sollte einer der beiden Ex-Partner z.B. zum Sozialfall werden, wird zunächst geprüft ob der/die Bedürftige Ansprüche auf Unterhalt hat.

Ist der Scheidung eine reine „Hausfrauen-“ bzw. „Versorgungsehe“ vorangegangen, ist es nahezu unmöglich, gegenseitig auf Unterhalt zu verzichten.

Hoffentlich hilft dir das schon ein Stück weiter.

Gruß vom
Sams

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Danke Sams
Hallo liebes Sams,

die Info, dass man das Unterhaltsverfahren vom eigentlichen Scheidungsprozess splitten kann, ist in diesem Fall Gold für mich Wert. Dafür vielen Dank.

Es ist in diesem Fall so, dass die Frau während der Ehe nicht gearbeitet hat sondern (passenderweise) Jura studiert hat. Miete und alle anderen Ausgaben wurden von Person X getragen.

Um Kosten zu sparen soll jetzt die Frau (da sie ja passenderweise Jura studiert hat…) die Unterhaltsverzichtserklärung aufsetzen. Inzwischen macht sie wohl ihr Refrendariat und lebt in einer neuen Beziehung (gleiches Prinzip- Mann zahlt alles und Frau studiert fröhlich vor sich hin…). Die Ehe dauerte etwas mehr als 1 Jahr.

Das Problem ist das G. mit X. zusammenziehen will und eigentlich gesagt hat, dass sie diesen Schritt nicht macht, bevor mit der Scheidung alles über die Bühne ist. Nun ist aber alles mit der neuen Wohnung bereits angeleihert und besagter Anruf hat den ganzen Stein jetzt wieder in´s rollen gebracht. G. ist geschockt, dass eine so nicht ganz unwesentliche Sache noch nicht geklärt ist.

G´s Angst ist einfach, dass die Ex irgendwann ankommt und Forderungen stellt (einen Job als Jurist zu finden ist ja bekanntermaßen nicht unbedingt leicht…ich will damit niemandem auf den Schlips treten, aber so ist es nach meiner Erfahrung leider). G. fragt sich außerdem warum dieser Prozeß so lange schleifen gelassen wird, obwohl die Scheidung schon seit 2 Monaten vollzogen ist. Es gibt doch bestimmt in unserem tollen Rechtssystem eine Frist in der sowas geregelt werden muß, oder nicht?

Alles in allem ist das eine ziemlich verzwickte Sache…

Trotzdem noch mal vielen Dank liebes Sams, jetzt weiß ich zumindest, dass ich Druck ausüben muß, damit die ganze Sache jetzt wenigstens schnell geklärt wird.

Viele Grüße,

Gabriele

Mehr oder weniger off topic…
… weil nicht mehr so ganz viel mit Recht zu tun. (c;

Hallo nochmal Gabriele,

die Info, dass man das Unterhaltsverfahren vom eigentlichen
Scheidungsprozess splitten kann, ist in diesem Fall Gold für
mich Wert. Dafür vielen Dank.

Wie man’s nimmt: wenn Person G. erst einen „Anschubser“ von außen braucht, um ihrem Partner zu vertrauen, dann sollte zumindest ein ernsthaftes Gespräch dran sein. (c: Vielleicht auch darüber, warum eine so unwesentliche „Kleinigkeit“ nicht bereits vorher erwähnt wurde…

Disclaimer: Ich bin juristischer Laie und aus rein persönlichen Gründen in der Materie drin.
Meines Wissens nach gilt eine Ehe, die länger als ein Jahr dauerte, nicht mehr als Kurzzeitehe (für den Fall gelten nämlich diverse Sonderregelungen). Also gehe ich der Einfachheit halber mal davon aus, daß eine „normale“ Ehe resp. Scheidungsverfahren läuft.

Wenn die Exfrau nicht berufstätig war, ist ein vollkommener Unterhaltsverzicht nahezu unmöglich. Wenn die Exe zudem noch Juristin (oder Bald-Juristin) ist, würde ich Herrn X dringend raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Sind Dinge wie Zugewinn- bzw. Vermögensausgleich etc. schon endgültig geregelt? Evtl. käme - so die beiden miteinander reden können - auch eine Mediation in Frage, mit deren Hilfe eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden könnte. Diese sollte auf jeden Fall von einem Anwalt gegengelesen werden, um etwaige Fallstricke (für beide Seiten!) zu vermeiden.

Was das Zusammenziehen anbetrifft: Ich rate Person G. dringend darauf zu achten, daß sie so unabhängig wie möglich bleibt. Es ist sehr viel schöner in einer Beziehung zu bleiben, weil mann/frau das so möchte als zu bleiben, weil äußere Umstände dazu zwingen (z.B. finanzieller Art). Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Expartnern enden früher oder später (meistens jedenfalls *schiefgrins*). Die meisten OLGs gehen z.B. nach dreijährigem Zusammenleben mit einem neuen Partner von einer gefestigten eheähnlichen Beziehung aus. Das kann zur Kürzung oder Wegfall von Unterhaltsansprüchen führen. Kindesunterhalt ist deutlich länger zu zahlen, unabhängig von den neuen (wirtschaftlichen) Lebensverhältnissen des betreuenden Elternteils. Da du keine Kinder erwähnt hast, gehe ich mal davon aus, daß die Ehe X kinderlos war.

Beim Lesen deiner Zeilen zum Thema Zusammenziehen gingen bei mir sämtliche Alarmglocken an - aber das mag an meinem eigenen Erfahrungshintergrund liegen. (c: Wenn G. durch das Zusammenwohnen in finanzielle Abhängigkeit gerät, würde ich die Finger davon lassen. Umgekehrt (X ist finanziell abhängig von G.) übrigens auch. Sowas kann gutgehen, ist aber eine ziemliche Hypothek, die gleich zu Beginn eine Partnerschaft ziemlich belasten kann.

G. fragt sich außerdem warum dieser Prozeß
so lange schleifen gelassen wird, obwohl die Scheidung schon
seit 2 Monaten vollzogen ist. Es gibt doch bestimmt in unserem
tollen Rechtssystem eine Frist in der sowas geregelt werden
muß, oder nicht?

Diese Fragen sollte man X stellen. (c: Nein, eine Frist gibt es da kaum. Für den Vermögens- bzw. Zugewinnausgleich gilt zwar, daß spätestens drei Jahre nach der Scheidung Ansprüche geltend gemacht werden müssen, ansonsten verjähren sie. Aber da kann am allerletzten Tag halt noch eine Forderung kommen, dann ist die Verjährung erstmal wieder hinfällig. Bei allen anderen Fragen gibt es m.W.n. keine Frist.

Alles Gute dir -

Sams