Mehr oder weniger off topic…
… weil nicht mehr so ganz viel mit Recht zu tun. (c;
Hallo nochmal Gabriele,
die Info, dass man das Unterhaltsverfahren vom eigentlichen
Scheidungsprozess splitten kann, ist in diesem Fall Gold für
mich Wert. Dafür vielen Dank.
Wie man’s nimmt: wenn Person G. erst einen „Anschubser“ von außen braucht, um ihrem Partner zu vertrauen, dann sollte zumindest ein ernsthaftes Gespräch dran sein. (c: Vielleicht auch darüber, warum eine so unwesentliche „Kleinigkeit“ nicht bereits vorher erwähnt wurde…
Disclaimer: Ich bin juristischer Laie und aus rein persönlichen Gründen in der Materie drin.
Meines Wissens nach gilt eine Ehe, die länger als ein Jahr dauerte, nicht mehr als Kurzzeitehe (für den Fall gelten nämlich diverse Sonderregelungen). Also gehe ich der Einfachheit halber mal davon aus, daß eine „normale“ Ehe resp. Scheidungsverfahren läuft.
Wenn die Exfrau nicht berufstätig war, ist ein vollkommener Unterhaltsverzicht nahezu unmöglich. Wenn die Exe zudem noch Juristin (oder Bald-Juristin) ist, würde ich Herrn X dringend raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Sind Dinge wie Zugewinn- bzw. Vermögensausgleich etc. schon endgültig geregelt? Evtl. käme - so die beiden miteinander reden können - auch eine Mediation in Frage, mit deren Hilfe eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden könnte. Diese sollte auf jeden Fall von einem Anwalt gegengelesen werden, um etwaige Fallstricke (für beide Seiten!) zu vermeiden.
Was das Zusammenziehen anbetrifft: Ich rate Person G. dringend darauf zu achten, daß sie so unabhängig wie möglich bleibt. Es ist sehr viel schöner in einer Beziehung zu bleiben, weil mann/frau das so möchte als zu bleiben, weil äußere Umstände dazu zwingen (z.B. finanzieller Art). Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Expartnern enden früher oder später (meistens jedenfalls *schiefgrins*). Die meisten OLGs gehen z.B. nach dreijährigem Zusammenleben mit einem neuen Partner von einer gefestigten eheähnlichen Beziehung aus. Das kann zur Kürzung oder Wegfall von Unterhaltsansprüchen führen. Kindesunterhalt ist deutlich länger zu zahlen, unabhängig von den neuen (wirtschaftlichen) Lebensverhältnissen des betreuenden Elternteils. Da du keine Kinder erwähnt hast, gehe ich mal davon aus, daß die Ehe X kinderlos war.
Beim Lesen deiner Zeilen zum Thema Zusammenziehen gingen bei mir sämtliche Alarmglocken an - aber das mag an meinem eigenen Erfahrungshintergrund liegen. (c: Wenn G. durch das Zusammenwohnen in finanzielle Abhängigkeit gerät, würde ich die Finger davon lassen. Umgekehrt (X ist finanziell abhängig von G.) übrigens auch. Sowas kann gutgehen, ist aber eine ziemliche Hypothek, die gleich zu Beginn eine Partnerschaft ziemlich belasten kann.
G. fragt sich außerdem warum dieser Prozeß
so lange schleifen gelassen wird, obwohl die Scheidung schon
seit 2 Monaten vollzogen ist. Es gibt doch bestimmt in unserem
tollen Rechtssystem eine Frist in der sowas geregelt werden
muß, oder nicht?
Diese Fragen sollte man X stellen. (c: Nein, eine Frist gibt es da kaum. Für den Vermögens- bzw. Zugewinnausgleich gilt zwar, daß spätestens drei Jahre nach der Scheidung Ansprüche geltend gemacht werden müssen, ansonsten verjähren sie. Aber da kann am allerletzten Tag halt noch eine Forderung kommen, dann ist die Verjährung erstmal wieder hinfällig. Bei allen anderen Fragen gibt es m.W.n. keine Frist.
Alles Gute dir -
Sams