Hallo,
das ist gut die Liste zu verlangen. Wie ist der Kontakt zur Mutter? Ist der möglich, oder eher nicht?
Besteht eine Jugendamtsurkunde? Dann kann es sein, dass die Mutter nicht den Satz bekommen hat, der ihr zu steht, hab ich hier schon ganz oft gehört. Ich schicken Ihnen eine Tabelle mit, da müssen sie immer in der Stufe 1 schauen ( ist die oberste) und oben steht das Alter des Kindes. Von dem Betrag müssen Sie dann 92 Euro abziehen, dass ist hälftiges Kindergeld, was dem Vater zusteht. Bei einem 6 jährigem ist der Unterhalt 272 Euro monatlich. Vorschuss hat das Jugendamt in vielen Fällen aber nur 130 bezahlt. Vielleicht liegt da schon der Fehler. Sie müssen immer von den 100% von 1500 ausgehen. Auch sehr komisch, ein Kind das vom Jugendamt lebt isst wohl weniger???
Allerdings das was der Vater zahlen muss liegt höher, der Anspruch liegt dann noch bei der Mutter.
Liegt eine Jugendamtsurkunde vor? Das wäre nicht so gut, denn dann kann die Mutter bis um 18. Lebensjahr des Kindes den Unterhalt ohne Vorwarnung pfänden lassen. Dem entgeht man, wenn man dieses beim Anwalt macht, der wird in der Regel eine Urkunde für 2 Jahre schreiben.
Das Jugendamt schreibt bis 18 Jahren. Sollte das Kind mal viel Geld bekommen (Erbe, oder ab 16 arbeiten gehen) muss die Mutter mit einer Herabsetzung einverstanden sein, egal was das Jugendamt Ihnen schreibt. Ist die Mutter nicht einverstanden, muss der Vater vors Gericht gehen und klagen, was ihm meistens teurer kommt, als den Unterhalt die zwei Jahre zu zahlen. Daher ist es besser bei einem Anwalt immer für ein, oder zwei Jahre den Unterhalt neu berechnen lassen. Aber wenn eine Jugendsamturkunde vorliegt (davon gehe ich hier aus) ist da nichts mehr zu machen.
Das ist dann alles im Sinne des Kindes. Außerdem muss das Jugendamt 72 Monate zahlen, es geht ab dem Alter, wann die anfangen zu zahlen, aber im Sinne des Kindes drückt man sich hier gerne! Was bestimmt nicht im Sinne des Kindes sein kann, denn die Elter bekommen immer mehr Streit! Achten Sie mal auf die Beträge, vielleicht hat die Mutter auch nicht den vollen Unterhalt bekommen, aber bei dem Vater wird dieser berechnet. Er muss den auch zahlen, der Anspruch der Mutter bleibt bestehen. Das könnten allerdings die Betröge sein, die die verlangen.
Schauen Sie mal in Ruhe, dann melden Sie sich noch Mal.
Gruss
Agnes