Unterhaltsvorschuss

Hallo,

mein Partner hat bereits seit 10 Jahren einen Sohn (geb. 2001)

Ab dem 2. Lebenjahr hat er sich von der Mutter getrennt - ab diesem Zeitpunkt bezieht sie durch einen Unterhaltsvorschuss (Antrag 2003)…

Dieser wird ja höchstens 6 Jahre gezahlt… d. h. seit 2009 müssten diese Zahlungen aufhören.

Nun haben wir einen Kontoauszug erhalten, wo der Vorschuss bis 2011 berechnet wird.
Das geht doch nciht oder ?

das komische an der Sache ist, dass die Mutter des gemeinsames Kindes seit dem 6. Lebenjahr kein Geld mehr bekommt… aber wieso steigt das Mündelkonto meines Partners?

Kann mir da jem. weiterhelfen?

hallo,
kann ich nicht helfen
lisa

sorry, aaber da kenn ich mich nicht aus!

Hallo,

mein Partner hat bereits seit 10 Jahren einen Sohn (geb.
2001)

Ab dem 2. Lebenjahr hat er sich von der Mutter getrennt - ab
diesem Zeitpunkt bezieht sie durch einen Unterhaltsvorschuss
(Antrag 2003)…

Dieser wird ja höchstens 6 Jahre gezahlt… d. h. seit 2009
müssten diese Zahlungen aufhören.

Nun haben wir einen Kontoauszug erhalten, wo der Vorschuss
bis 2011 berechnet wird.

Das geht doch nciht oder ?

das komische an der Sache ist, dass die Mutter des
gemeinsames Kindes seit dem 6. Lebenjahr kein Geld mehr
bekommt… aber wieso steigt das Mündelkonto meines Partners?

Kann mir da jem. weiterhelfen?

ich kann dir da leider keine antwort darauf geben, sorry. ich hoffe andere haben tipps für dich

Unterhalt für das Kind kann bis zum 25 Lebensjahr gezahlt werden.

Vielleicht hat sie zwischendurch auf den Vorschuß verzichtet? Ist mir nicht klar, Sorry, muss ich passen. Mir sind auch nur 72 Monate oder vollendetes 12 Lebesjahr bekannt.
Gruß,
Andi

Eine wirklich gute Frage. Eigentlich sieht die Definition so aus:

Die Unterhaltsvorschussleistung wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird. Das gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.

Das JA sollte eigentlich die Antwort wissen.

Mehr weiss ich da auch nicht.

Ohh man, also seit ihr im grunde genommen auf dem selben stand wie ich :frowning:(((

wie gesagt find ich das auch komisch und wollte mich halt einfach vorher richtig informieren, da die Bearbeiterein sehr unfreundlich und anscheint auch „Vater“-feindlichist :frowning:(

Aber danke für eure mühe !

Leider sind viele Jugendämter vaterfeinlich, daher nicht alles glauben und gut informiert sowie forsch antworten.

Gruss

wohl wahr…:frowning:

na dann werd ich mal weiterforschen…

Hallo,

hierzu sollte der Vater eine Kontoaufstellungen über die Auszahlungen an das Kind und die Unterhaltszahlungen des Vaters anfordern.

Diesen dann prüfen und abklären, wo der Fehler herkommt. Fehler passieren nämlich auch den Ämtern.

Gruß

Hallo Alexia2000,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Hier liegen Sie völlig falsch, der Unterhalt steigt.

Die Kindesmutter bekommt keinen Unterhalt mehr, aber der Kindesunterhalt steigt.

Auch ist es abhängig davon was der Kindesvater verdient.

Mfg

Angela06

Sorry, ich habe gerade erst gesehen, dass da noch eine Mail ist, die nicht beantwortet wurde.
Was haben Sie denn jetzt bekommen? Die Rechnung vom Vorschuss, oder hat Ihr Partner den schon vorher zurück geführt?
Was zahlt er denn zur Zeit an Unterhalt, da ein Vorschuss ja wohl nicht mehr bezahlt wird.
Es heisst zwar „Gottes Wege sind unergründlich“, aber dann müstte das Jugendamt auch Gott sein! Was die immer machen weiss auch kein Mensch und will auch keiner haben. Das Wohl der Kinder haben die eh nich im Auge, sondern nur dass das Jugendamt nichts zahlen muss. Ich habe erst vor 4 Wochen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Bearbeiterin des Jugendamtes gemacht. Der leiter hat mir wörtlich geschrieben;" wir sind keine Gesetzesstelle, sondern können nur begleitend zur Seite stehen." Das ist schon ein Armutszeunis, vor allem, weil ich wegen der Tusse einen Anwalt und das Gericht einschalten musste, nur weil diese nach eigenen Ansichten gehandelt hat, das Recht aber nicht berücksichtigt hat. Schreiben Sie mir eben kurz, wie das ist mit dem Vorschuss. Hat ihr Partner diesen zurück bezahlt?
Gruss
Agnes

Hallöchen,

es liegt und eine art offene Posten liste vor…was alles offen ist… d.h. vom Datum des Antrages (2003) bis jetzt (2011)… Darunter sind aber auch schon viele Zahlungen zwischendurch mal geleistet worden… d.h. es ist nciht kompl. alles offen…
Unterhalt wird zurzeit gar nciht bezahlt, weil er in seiner 1. ausbildung steckt und er nur um die 330 Euro verdient und noch hilfe vom staat/arbeitsamt (BAB) erhält.
und was ich halt auch nciht verstehe ist - warum die Mutter des kindes seit 2007 kein Geld erhält, wenn die Zahlungen bis zu 6 Jahre gehen? und der junge ist nochnciht 12 J.
ich habe mir jetzt eine Kontoaufstellung angefordert, wo enthalten sein soll - wann was bezahlt wurde und wann das geld vom vater einging…

mfg

Kann gut möglich sein, dass der unterhalt steigt… aber warum erhalt die mutter seit 2007 kein Geld vom Vorschuss, wenn der antrag vom jahr 2003 ist? :frowning:
Und wie schon unten beschrieben, ist es cniht so - das „nie“ was gezahtl wurde…:frowning:

mfg

Hallo,
das ist gut die Liste zu verlangen. Wie ist der Kontakt zur Mutter? Ist der möglich, oder eher nicht?
Besteht eine Jugendamtsurkunde? Dann kann es sein, dass die Mutter nicht den Satz bekommen hat, der ihr zu steht, hab ich hier schon ganz oft gehört. Ich schicken Ihnen eine Tabelle mit, da müssen sie immer in der Stufe 1 schauen ( ist die oberste) und oben steht das Alter des Kindes. Von dem Betrag müssen Sie dann 92 Euro abziehen, dass ist hälftiges Kindergeld, was dem Vater zusteht. Bei einem 6 jährigem ist der Unterhalt 272 Euro monatlich. Vorschuss hat das Jugendamt in vielen Fällen aber nur 130 bezahlt. Vielleicht liegt da schon der Fehler. Sie müssen immer von den 100% von 1500 ausgehen. Auch sehr komisch, ein Kind das vom Jugendamt lebt isst wohl weniger???
Allerdings das was der Vater zahlen muss liegt höher, der Anspruch liegt dann noch bei der Mutter.
Liegt eine Jugendamtsurkunde vor? Das wäre nicht so gut, denn dann kann die Mutter bis um 18. Lebensjahr des Kindes den Unterhalt ohne Vorwarnung pfänden lassen. Dem entgeht man, wenn man dieses beim Anwalt macht, der wird in der Regel eine Urkunde für 2 Jahre schreiben.
Das Jugendamt schreibt bis 18 Jahren. Sollte das Kind mal viel Geld bekommen (Erbe, oder ab 16 arbeiten gehen) muss die Mutter mit einer Herabsetzung einverstanden sein, egal was das Jugendamt Ihnen schreibt. Ist die Mutter nicht einverstanden, muss der Vater vors Gericht gehen und klagen, was ihm meistens teurer kommt, als den Unterhalt die zwei Jahre zu zahlen. Daher ist es besser bei einem Anwalt immer für ein, oder zwei Jahre den Unterhalt neu berechnen lassen. Aber wenn eine Jugendsamturkunde vorliegt (davon gehe ich hier aus) ist da nichts mehr zu machen.
Das ist dann alles im Sinne des Kindes. Außerdem muss das Jugendamt 72 Monate zahlen, es geht ab dem Alter, wann die anfangen zu zahlen, aber im Sinne des Kindes drückt man sich hier gerne! Was bestimmt nicht im Sinne des Kindes sein kann, denn die Elter bekommen immer mehr Streit! Achten Sie mal auf die Beträge, vielleicht hat die Mutter auch nicht den vollen Unterhalt bekommen, aber bei dem Vater wird dieser berechnet. Er muss den auch zahlen, der Anspruch der Mutter bleibt bestehen. Das könnten allerdings die Betröge sein, die die verlangen.
Schauen Sie mal in Ruhe, dann melden Sie sich noch Mal.
Gruss
Agnes

Der Kontakt ist eigentlich gut… ich werde wohl abwarten müssen bis diese Kontoeinsichten ankommen und dann kann ich schauen was die mutter bekommen hat und was uns sprich dem vater abgezogen wird…
solch eine urlunde kann gut möglich vorliegen… das weiß ich jetzt nciht 100%ig…

danke vorerst für die ganzen infos…

ganz sicher sogar, sonst hätten die keinen Vorschuss bezahlt.
Bei uns ist es o, dass wir beide Seiten haben. Ich habe zwei Söhne aus erster Ehe und mein Mann aus einer Partnerschaft eine Tochter von 14 Jahren. Die Mutter kennt die Bearbeiterin und wir müssen unsere Kontoauszüge und ich meine Lohnabrechnung alles vorlegen, was der Mutter zugeschickt wird. Der Streit hat sich soweit hochgeschaukelt, dass wir keinen Kontakt zur Tochter mehr haben wollen, denn obwohl musster reich und Lehrerin hat sie dem Kind immer vorgeredet, wir zahlen nicht und sie weiss nicht wie sie Essen kaufen soll (aber drei Häuser). Das Kind hat uns dann vorgeworfen, wie barmhrzig ihre Mutter doch wäre. Wir zahlen jeden Monat 400 Euro! Bei meinem Ex ist es anders rum, der zahlt einfach nicht, dass muss ich immer pfänden lassen (eine riesen Arbeit). Das Mädchen wird drch das Stadtjugendamt und ich durch das Kreisjugendamt der gleichen Stadt betreut. Die Kolleginnen kennen sich unter einander. Ich wollte auch die Lohnabrechnungen eines Ex sehen, bekomme ich aber nicht . DATENSCHUTZ! Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht, wurde aber für blöd hingesellt. Das kann jeder so machen wie er möcht. Ich suche jetzt im Internet jemanden, der sich öffentlich da einklickt. Wenn das Jugendamt schreibt… sie haben keine Rechtsgrundlagen, sondern stehen nur beratend zur Seite, so heisst das doch… wir haben gar nichts zu sagen??? oder sehe ich das falsch? Ich habe mal einen Link mitgeschickt und wie gesagt, nicht dem Jugendamt glauben das sie alles richtig machen. Machen sie nicht, sonder sehen nur zu das sie nicht bezahlen müssen.
Gruss
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

ohh man… bei Ihnen ist das ja alles noch ein zacken schärfer …
Kinder aus anderen Familienverhältnissen zu haben egal ob Vater oder mutter ist echt schlimm… bzw. mit viel streit, papierkram und zeitaufwand verbunden und sowas ist echt doof…
und das die jugenämter noch solche aussagen machen bzw. auch sehr vaterfeindlich sind find ich eine Sauerei… Es sollte eine gewissen gleichberechtigkeit herschen - für Mutter und Vater…:frowning:

Unterhaltsvorschuß wird bis zum 14. Lebensjahr gezahlt