Hallo,
ich habe für meine zwölfjährige Tochter sechs Jahre lang Unterhaltsvorschuss erhalten. Soweit ich weiß, gibt es ja dann keinen Unterhaltsvorschuss mehr. So wurde ich vor einigen Jahren auch vom Jugendamt informiert. Der Vater ist unbekannt verzogen (wohl ins Ausland). Nun erzählte mir eine Bekannte, dass es wohl doch noch Unterhaltsvorschuss oder etwas in der Art gibt. Mir ist das vollkommen neu. Ist das richtig? Und wenn ja, wo und unter welchen Voraussetzungen kann ich diesen Unterhalt beantragen?
Vielen Dank schonmal.
Fischlein99
Hallo,
leider gibt es Unterhaltsvorschuss tatsächlich maximal 6 Jahre und nur bis zum 12. Lebensjahr. Ich habe gehört, dass es in manchen Fällen einen Kinderzuschlag von der Familienkasse gibt, kenne mich aber mit den Voraussetzungen nicht aus. Wenn Ihr Gehalt sehr gering ist, können Sie auch eine Aufstockung bei der Arge beantragen.