Unterhaltsvorschuss

Hallo zusammen,

ich habe echt ein dicken Hals. Meine Freundin bekommt unterhaltvorschuss, da der biologische Vater kein Geld hat. 133 Euro! Das das natürlich zu wenig ist, ist jedem klar der Kinder hat!

Aber was mich nervt ist, dass ich bei der Berechnung mit berücksichtigt werde… Beispiel: Kindergarten-Zuschuss

Der Vater hat auch eine Lebensgefährtin und die arbeitet auch. Er jedoch wird nur auf Stunden bezahlt und arbeitet gerade mal 2-4 Stunden am Tag. Daher ist bei ihm nichts zu holen. Wenn er länger arbeitet bekommt er das wohl unter der Hand, man kann also nichts nachweisen!

Wir zahlen alles alleine und er braucht nicht!? Kann das sein?! Wo leben wir denn bitte!?

Ist es nicht möglich da was zu machen?! Kann das Amt ihn nicht zur Vollzeitbeschäftigujg verdonnern!? Er hat sogar einen LKW Führerschein für die ganz großen Trucks und nimmt da aber kein Job an, da er dann ja nicht immer zu Hause ist… Hat jemand noch Worte?!

Wer kann hier helfen? Was können wir hier machen?!

Hallo,

leider kenn ich mich mit Kindergartenzahlung nicht aus. Es erscheint mir aber nach meinem Bauchgefühl NICHT richtig, dass Sie mit einbezogen werden. Ich denke, die Behörde niemmt hier einfach eine Haushaltsgemeinschaft an. Das fände auch ich in der Tat ungerecht.

Jugendämter arbeiten leider meist schlecht und schl… - entschuldigung …
Natürlich ist der Barunteraltspflichtige eines Kindes dazu verpflichtet alles erdenkliche zu tun, den MINDESTunterhalt nach D’dorfer Tabelle für sein minderjähriges Kind sicherzustellen! Hierzu gehören auch Überstunden, Wochenendarbeit oder ein 2./Neben-Job. Wenn der Pflichtige dem nicht nachkommt, kann der Zahlbetrag FIKTIV festgesetzt werden (Gericht, Titel). Damit besteht eine Pfändungsgrundlage für 30 Jahre. Hier mal ein Link zur D’dorfer Tabelle:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfe…

Danach beträgt der Mindestunterhalt 225 €.
Ein guter Fachanwalt für Familienrecht kann hier weiter helfen. Abhängig vom Gesamteinkommen der Familie kann man bei Gericht einen Beratungshilfeberechtigungsschein beantragen und dann Prozeßkostenhilfe, so dass die Kosten aus Steuergeldern finanziert werden und nicht der Familie anzulasten sind.

LG

Da kannst du aus meiner laienhaften Vorstellung leider nichts machen.

Wenn du in einer Lebensgemeinschaft mit deiner Freundin lebst, werden ihr ein paar Euro dafür gutgeschrieben, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt mit dir lebt.Umgekehrt natürlich genau so. Wenn aber dann immer noch nicht genug da ist, dann braucht er halt nichts zu zahlen,…weil er dazu nicht in der Lage ist.

Wenn er schwarz arbeitet,…???..hilft nur ein Detektiv,…aber der kostet auch für einen Monat 2000 Euro,…lohnt sich das alles ?

Von dir persönlich wird niemand etwas nehmen, hast ja biologisch mit dem Kind nichts zu tun.

Und wenn der leibliche Vater nicht arbeiten gehen will, dann ist das sicher kein Problem es durchzusetzen. Bei dem Druck,…grins,…wird heute jemand ganz schnell psychisch krank,…hat Depressionen und auf einem LKW kann man so einen Menschen absolut nicht mehr einsetzen. Und auch sonst nirgendwo.

Der Vorschuß wird vom Jugenamt gewährt und in Stufen gekürzt,…habe so einen Fall im Haus. Ich glaube das Mädel ist jetzt 13 geworden, da wurde auch gekürzt,…aber der Vater würde neuerdings jetzt bezahlen.

Vieleicht habt ihr ja Glück und der Vater fängt irgendwann wieder an zu arbeiten.

Ansonsten,…Tip von mir,…konzentriert euch auf die schönen Dinge des Lebens. An den Schlechten könnt ihr eh nichts ändern.

Hallo,

erstmal ist festzustellen, dass das Amt den biologischen Vater dazu bewegen kann, nicht muß, sich eine Vollzeitstelle zu suchen.
Allerdings selbst wenn das so ist, hat er einen Eigenbedarf von bisher 1050€, ab Januar 1100€, wovon er nichts abgeben muß.
Natürlich könnte er als Lkw Fahrer arbeiten, aber dann ist die Wahrscheinlichkeit das er mehr als den Selbstbehalt verdient auch nicht wirklich groß.
Der Verdienst eines Fahrers liegt im Schnitt bei rund 1800€ brutto, allerdings gibt es Gehälter die bei 1450€ liegen, eher selten über 2000€.
Bei Klasse 1 sind dann ein drittel für Steuern, etc. fällig.
In Bezug auf die Schwarzarbeit, kann man den Zoll benachrichtigen, bringen würde euch das aber nichts.
Es gibt auch Väter die zahlen wollen, aber nicht können.
LG

Lieber Gemütsmensch,
ich weiß sehr gut wie frustrierend das alles ist.
Trotzdem kann man da einfach nichts ausrichten. In welchem Bundesland lebt ihr denn? Weil es ist nicht überall üblich das das Gehalt des Partners bei der Kostenübernahme für die Kita berücksichtigt wird.
Ein kleiner Trost vielleicht, früher oder später muss der Kindsvater den geleisteten Unterhaltsvorschuss in voller Höhe an das Jugendamt zurückzahlen.
Solltet ihr irgendwann heiraten fällt auch dieser für deine Freundin weg.

Kopf hoch, halte zu ihr…

Lg

hallo,
würde mir einen anwalt nehmen, denn der Kindsvater MUSS so arbeiten,das er den Unterhalt zahlen kann…

lisa

… Schleswig Holstein!

Hallo,
ich fürchte da sind Ihnen die Hände gebunden.
Bei Selbständigen ist es ebenfalls schwierig den Unterhalt gerecht auszurechnen.
Wenn Sie gerichtlich gegen den Kindsvater vorgehen, wird das wohl teurer als eine eventuelle Nachzahlung von Unterhalt.
Alles Gute

dieses Thema kennen wir zur Genüge!
Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, mein Mann ein Kind aus erster Beziehung.
Ich könnte Ihnen hier Seiten schreiben, mit welcher Ungerechtigkeit wir behandet werden.
Es fing direkt nach unserer Hochzeit an. Mein Mann war nie verheiratet und hat natürlich durch unsere Hochzeit und das er meine beiden Kinder (je halb) auf seiner Steuerkarte stehen. Das was mehr ausgezahlt wird, wird sofort seinem Kind der Unterhalt erhöht.
Es ist doch eine Frechheit das Geld welches er für meine Kinder mehr bekommt, dieses seinem Kind zu geben. Ausserdem … was hat das Kind mit unserer Hochzeit zu tun???
Mein Ex und der leibliche Vater meiner Kinder zahlt einfach nicht. Da macht das Jugendamt nichts. Genau wie in Ihrem Falle immer nebenbei schwarz arbeiten und das Geld selber einstecken.
Wir hatten einen Anwalt eingeschaltet (den mussten wir dann auch noch zahlen) der auch nichts erreichte. wir müssen durch unserer Hochzeit fast 70 Euro im Monat mehr an Unterhalt zahlen. das Kind will nichts mit uns zu tun haben und wir müssen zahlen. auf Bitte meines Mannes, doch mal einen Entwicklungsstand und Zeugnisse zu senden bekamen wir ein nein, ich muss meinem Ex diese Sachen alle zukommen lassen.
Wir müssen regelmäßig unsere Lohnabrechnungen, Steuerbescheide und sogar Kontoauszüge dem J.A vorlegen, die diese auch noch der Mutter weiter leiten.
Auf meine Frage doch mal die Lohnabrechnungen meines Ex zu sehen heisst es nur nein!
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem Jugendamt (ist in beiden Fällen das gleiche, brachte uns einen Brief ins Haus in dem frech mitgeteilt wird, dass jede Sachbearbeiterin selber entscheiden kann, ob sie das Wohl des Kindes, oder das Recht des Vaters auf Privatsphäre wichtiger sieht, denn diese muss ja damit leben können.
Wir machen das nun schon einige Jahre mit und es sind schon viele Tränen geflossen, doch Hilfe bekommt man nicht, man zahlt nur immer mehr. Es ist kein öffentliches Interesse, ob der Mann schwarz arbeitet oder nicht. Wenn, dann wollen die sofort eine ganze Gruppe bekommen. Das bringt dem Staat Geld.In unseren Fällen ist es ja nur eine Familie. So sind leider die DEUTSCHEN GESETZE. Man darf nicht drüber nach denken.
Alles was Sie unternehmen kostet Ihr Geld, was Ihnen dann noch mehr fehlt.

Trotzdem liebe Grüsse

das weiss ich leider nicht

Hallo

unterhaltspflichtige Eltern sind in Deutschland nahezu immer verpflichtet mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln den Unterhalt zu leisten. Heißt juristisch gesteigerte Unterhaltspflicht.

Ihr müsst unbedingt einen Titel erwirken, d.h. einen Anwalt beauftragen und dann Klage einreichen.

Wenn er nicht krank oder behindert ist, habt ihr alle Trümpfe in der Hand.

Gruß

Hallo,

zum Zahlbetrag des Unterhaltsvorschusses wird noch das GANZE Kindergeld gerechnet. Dann hat man den Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle, nach der in Deutschland der Kindesunterhalt gerechnet wird. Sooooo wenig ist das nicht. Mit diesem Geldbetrag müssen auch andere Eltern für ihr Kind auskommen.

Das Einkommen der Lebensgefährtin/Freundin des Vaters zählt nicht. Sie kann Millionärin sein. Das Kind lebt nämlich nicht bei ihr.

Du wirst in manchen Bereichen (Kindergarten, Hartz IV o. ä.) dazu gerechnet, weil Du zusammen mit der Mutter und dem Kind eine BEDARFSGEMEINSCHAFT bildest.

Was man machen kann? Das Kind viel zum Vater geben, dann spart man im eigenen Haushalt Geld und der Vater lernt Verantwortung für sein Kind zu übernehmen.

Gruß

Der Unterhaltspflichtige hat eine Erwerbsobliegenheit, das bedeutet, er ist verpflichtet, für sein Einkommen und den Unterhalt zu arbeiten. Er muss hierfür nachweisen, dass er sich entsprechend bewirbt. Nur wenn er trotz nachweislicher Bemühung keine weitere Tätigkeit findet oder wenn er z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, ist er von der Obliegenheit befreit.

Man kann Bemühung um Arbeit nicht direkt bei ihm einklagen. Ihm droht jedoch bei einer Obliegenheitsverletzung die Anrechnung fiktiver Einkünfte. Das bedeutet: ihm wird unterstellt, dass er die Einkünfte, die er haben könnte, tatsächlich hat. Danach würde dann der Unterhalt berechnet.

Ich empfehle, einen Anwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen, weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Trennung und Scheidung findest Du z.B. auch unter http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…

Leider keine Ahnung
Tschüß