ich hatte einen geringen Bruttolohn daraufhin wurde für meine tochter Unterhaltsvorschuss gezahlt, ich sollte nach berechnung 15euro monatlich zahlen…das war 2011. jetzt mitte februar 2013 habe ich einen brief bekommen das ich 37 euro hätte zahlen müssen und soll den fehlenden betrag von 2011 nachzahlen. Ist das rechtens oder kann ich dagegen angehen ich meine das ist ja nun wirklich nicht meine schuld und auch nicht erst gestern berechnet worden.
Hallo,
das kommt darauf an, ob es für den Unterhalt einen Titel (Gerichtsurteil oder eine Jugendamtsurkunde) gibt. Sie sollten beim Jugendamt nachfragen, wieso die Berechnung jetzt anders ausfällt als 2011, die müssen das ja begründen. Ohne genauere Angaben kann ich da leider nicht mehr dazu sagen. Nachdem, was Sie angegeben haben, können Sie froh sein, dass Sie nicht alles zurückzahlen müssen. Heutzutage erwartet man einen Arbeitsaufwand von 48 Wochenstunden. Bevor Sie zu einem Anwalt gehen, lassen Sie sich das erst noch mal von der UVG-Stelle gescheit erklären. Haben Sie damals schriftlich bekommen, dass Sie nur 15 € zahlen müssen?
Wurde ein Vollstreckungsverzicht erklärt? Mit was wurde die Nachforderung begründet? War das ein Mangelfall bei mehreren Kindern? Grundsätzlich werden Sie in Verzug gesetzt über den gezahlten UVG-Betrag. Wenn nicht explizit auf die Forderung verzichtet wurde (schriftlich), kann das immer noch rückwirkend gefordert werden, so lange es nicht verjährt ist. Aber falls Sie genaueres wissen möchten, bräuchte ich mehr Infos. Sorry
MfG Rohbi
ich hatte 4 lohnzettel für 2011 eingereicht daraufhin habe ich ein schreiben bekommen das daraus errechnet wurde das ich nur 15 euro zahlen könne…bzw müsse. mitte letzten jahres habe ich weitere lohnzettel eingereicht die keinen anderen verdienst nachwiesen im gegenteil hatte einen monat bei wo ich vorübergehend gekündigt wurde auf grund von auftragsmangel mein verdienst lag unter 1000 euro und jetzt haben sie geschrieben anhand der neuen lohnzettel ausgerechnet zu haben ich hätte 37 euro zahlen müssen…mir geht es nicht um das geld sondern um die tatsache das ich mich hier falsch behandelt fühle. mir wurde ebenfalls zugesichert das ich nichts zurück zahlen müsse da ich nun mal zu dem zeitpunkt geringverdiener war. sie können doch nicht erst so rechnen und dann so. das ist jetzt 1jahr und 5 monate her wo ich den ersten bescheid bekommen habe
Hallo,
ich versteh auch nicht, wie beim gleichen Verdienst eine andere Berechnung rauskommen kann. Haben Sie dort schon mal nachgefragt?
Wenn Ihr Verdienst unter 1000 € liegt, können Sie sich wohl doch mal beim Anwalt beraten lassen, weil Sie sicherlich Prozesskostenhilfe bekommen. (Dazu müssen Sie beim Familiengericht einen Beratungsschein holen) Es sollte aber ein guter sein, der nicht bloß lauter Schmarrn macht, um Geld zu bekommen, sonst haben Sie ruck zuck ein Gerichtsverfahren laufen, dass Sie gar nicht gewinnen können. Bei uns hier gibts von denen leider eine Menge, die können nicht mal Gesetze lesen und die Mandanten müssens dann ausbaden.
Ich kann es leider auch nicht nachvollziehen, denke aber, dass man rückwirkende Forderungen schon gescheit begründen muss, weil Sie sich auf den Vertrauensschutz berufen können. Nachdem jetzt der Selbstbehalt auf 1000 € gestiegen ist, dürfte nach deren Berechnungen jetzt gar nichts mehr rauskommen. Ich würde trotzdem empfehlen, dass Sie erst mal mit der UVG-Stelle reden. Berufen Sie sich auf den Vertrauensschutz (auf eine Berechnung vom Amt sollte man sich eigentlich verlassen können). Vielleicht erledigt sichs von selber, ansonsten können Sie immer noch weiter gehen.
MfG Rohbi