Hallo,
angenommen man hat nun diesen Unterhaltsvorschuss 72 Monate erhalte. Wie geht es dann weiter?
Alleinerziehend, Hartz4.
Soweit ich es verstanden habe, zahlt die ARGE weiter, aber wo holt die sich das Geld? Auch vom Vater?
MfG
Hallo,
angenommen man hat nun diesen Unterhaltsvorschuss 72 Monate erhalte. Wie geht es dann weiter?
Alleinerziehend, Hartz4.
Soweit ich es verstanden habe, zahlt die ARGE weiter, aber wo holt die sich das Geld? Auch vom Vater?
MfG
Hallo!
Der Unterhaltsvorschuss mindert den Bedarf des Kindes bei der Berechnung der Höhe des ALG II.
Fällt der Unterhaltsvorschuss weg, erhöht sich in den meisten Fällen der auf das Kind entfallende Anteil am ALG II.
Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Wegfall des Unterhaltsvorschusses mit der Stelle, die das ALG II zahlt, deswegen Kontakt aufzunehmen.
Gruß, Franz
Danke!
Das wurde auch schon gemacht.
Aber was ist mit dem Vater? Vom Jugendamt bekam er ja immer wieder eine Anfrage, wie sieht das denn nun aus?
Gruss
Hallo!
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist verpflichtet, dem Kind Unterhalt durch Zahlung von Geld zu leisten, und zwar regelmäßig monatlich.
Verpflichtet, diesen Unterhaltsanspruch des Kindes geltend zu machen, ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dieser kann sich, wenn er nicht allein zurecht kommt, vom Jugendamt beraten lassen.
Gruß, Franz
Hallo,
sowohl die ARGE als auch das Jugendamt werden weiterhin versuchen, das Geld vom Vater einzutreiben.
Ggfs hat das Jugendamt einen Mahnbescheid oder sonstigen Titel gegen den Kindsvater erwirkt, damit kann sich das Amt die nächsten 30 Jahre die Unterhaltsschulden vom Vater zurückholen.
Im übrigen verweise ich immer der Vollständigkeit halber auf den § 170 Strafgesetzbuch:
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
grüsse
dragonkidd
Hallo!
Hallo,
sowohl die ARGE als auch das Jugendamt werden weiterhin
versuchen, das Geld vom Vater einzutreiben.
Sicher ist das nicht. Beim Träger des ALG II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Beim Jugendamt kommt wohl nach Einstellung der Unterhaltsvorschusszahlungen nur noch die Geltendmachung rückständigen Unterhalts in Betracht. Eine Nachfrage bei beiden Stellen könnte Klarheit schaffen.
Ggfs hat das Jugendamt einen Mahnbescheid oder sonstigen Titel
gegen den Kindsvater erwirkt, damit kann sich das Amt die
nächsten 30 Jahre die Unterhaltsschulden vom Vater
zurückholen.
Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, und zwar auch dann, wenn sie in einem vollstreckbaren Titel festgestellt sind.
Im übrigen verweise ich immer der Vollständigkeit halber auf
den § 170 Strafgesetzbuch:(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so
daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist
oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und
ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und
dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.grüsse
dragonkidd
Gruß, Franz