Bei der Hartz IV- Berechnung wird anteilig Unterhaltsvorschuß für die Kinder abgezogen, obwohl Ex-Frau den gesamten Betrag erhält.
Die Kinder sind öfter als üblich beim Vater und sind tageweise mit einberechnet, das heißt z.B. Do-Mo früh und Do-Fr früh. Zu erst wurde der vollen Betrag berechnet. Später wurde geändert und Unterhaltsvorschuß abgezogen. Nach Einspruch auch die Anzahl der Tage gekürzt, so dass aus vormahls 14 Tage nur noch 6 übrig blieben. Wer kann helfen oder weiß darüber bescheid?
Hallo,
ich hab die Frage nicht verstanden.
Wem wird was wovon abgezogen?
Warum wird überhaupt UVG gewährt, wenn die Kinder praktisch aufgeteilt sind?
Grüße
miamei
Bei der Hartz IV- Berechnung wird anteilig Unterhaltsvorschuß
für die Kinder abgezogen, obwohl Ex-Frau den gesamten Betrag
erhält.
Unterhaltsvorschuß ist „Einkommen“ der Kinder und wird auch so verrechnet.
Die Kinder sind öfter als üblich beim Vater und sind tageweise
mit einberechnet, das heißt z.B. Do-Mo früh und Do-Fr früh. Zu
erst wurde der vollen Betrag berechnet. Später wurde geändert
und Unterhaltsvorschuß abgezogen. Nach Einspruch auch die
Anzahl der Tage gekürzt, so dass aus vormahls 14 Tage nur noch
6 übrig blieben. Wer kann helfen oder weiß darüber bescheid?
Vermutlich erhält die Mutter jetzt für die beiden Kinder weniger Geld; dies dürfte auch korrekt sein, denn wenn die Kinder nicht bei der Mutter sondern beim Vater sind, kann die Mutter für diese Tage, wo der Vater für die Kinder aufkommt, keine Leistungen erhalten, denn in diesem Zeitraum kommt der Kindesvater dafür auf.
si
Hallo
Vermutlich erhält die Mutter jetzt für die beiden Kinder weniger Geld; dies dürfte auch korrekt sein, denn wenn die Kinder nicht bei der Mutter sondern beim Vater sind, kann die Mutter für diese Tage, wo der Vater für die Kinder aufkommt, keine Leistungen erhalten, denn in diesem Zeitraum kommt der Kindesvater dafür auf.
Ganz so einfach das aber nicht, weil manche Kosten weiterlaufen, ob die Kinder da sind oder nicht.
Viele Grüße
Hallo
Vermutlich erhält die Mutter jetzt für die beiden Kinder weniger Geld; dies dürfte auch korrekt sein, denn wenn die Kinder nicht bei der Mutter sondern beim Vater sind, kann die Mutter für diese Tage, wo der Vater für die Kinder aufkommt, keine Leistungen erhalten, denn in diesem Zeitraum kommt der Kindesvater dafür auf.
Ganz so einfach das aber nicht, weil manche Kosten
weiterlaufen, ob die Kinder da sind oder nicht.
Das leuchtet ein. Aber was hat das denn für eine Konsequenz?
LG
T.
Hallo
Ganz so einfach das aber nicht, weil manche Kosten weiterlaufen, ob die Kinder da sind oder nicht.
Das leuchtet ein. Aber was hat das denn für eine Konsequenz?
Weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es bei Hartz4 irgendwelche recht neuen Regelungen gibt für die Ermöglichung der Ausübung des Umgangsrechtes.
Hatte das nur geschrieben, damit nicht zu schnelle Schlüsse gezogen werden.
Viele Grüße
Hallo
die ganze Fragestellung ist auch für mich noch nicht wirklich verständlich. Wer bezieht ALG2, bei wessen ALG2-Berechnung wurde was genau „abgezogen“ bzw. „mit einberechnet“ ?
Die Mutter hat für die Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn der barunterhaltspflichtige Vater keinen (oder keinen vollen) Kindesunterhalt leistet. Der UH-Vorschuss wird als Einkommen der Kinder auf deren Sozialgeld-/(„Hartz IV“)- Bedarf angerechnet und verringert entsprechend die Hilfeleistung, die die Mutter vom Jobcenter für die Kinder erhält.
Falls beide Eltern ALG2 beziehen, bilden die Kinder während der Tage, die sie sich beim Vater aufhalten, eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit ihm - und er kann für diese Zeit entsprechende Regelleistungen für sie beantragen.
LG