Hallo aus Hamburg,
wieso zahlst du den Kindesunterhalt nicht in voller Höhe an die Kindesmutter, bibt es dazu nicht einen Unterhaltstitel vom Familiengericht?
Die Erstattung des Unterhaltsvorschusses, den die Kindesmutter vom Jugendamt wahrscheinlich bezogen hat, wirst du auf jeden Fall leisten müssen.
Allerdings befreit dich das nicht von der Zahlung des Gesamtbetrages des festgesetzten Unterhaltsbetrages für das Kind.
Änderungen in der Höhe des Unterhalts kann nur das Familiengericht festlegen. Wenn der Unterhaltspflichtige zeitweise nicht leistungsfähig ist (z.B. Arbeitslosigkeit, zu geringes Einkommen etc.), ermäßigt sich der Zahlbetrag nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.
Viele Väter haben schon ihr blaues Wunder erlebt, wenn plötzlich, nach Jahren der Zahlung von verminderten Beträgen, der gesamte in der Zwischenzeit aufgelaufene Differenzbetrag eingefordert wurde. Das kann auch in Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung enden, also Vorsicht!
Die Düsseldorfer Tabelle ist immer nur eine Richtlinie. Für dich ist nur entscheidend, was das Familengericht durch Beschluss festgesetzt hat.
Ich gehe davon aus, dass man für einen 5-jährigen Sohn den Unterhalt gern zahlt und nicht gern später hören möchte: Mein Papa war ein A…, der keinen Unterhalt gezahlt hat.
Alles Gute!
Steve-HH