Unterhaltsvorschuss

Guten Tag,

ich zahle seit 1Jahr Unterhaltsvorschuss Mon. 133€ an das
Jugendamt.

Ab dem 1.2.2011 arbeite ich wieder und mein Gehalt ist dan ca.
1550€ Mon. muss ich jetzt Unterhalt für das letzte Jahr bezahlen
normal ist der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ja auf 225€
im Mon. das heißt ich muss 225-133= 92€*12Monate= 1104€ noch
zahlen.
Sehe ich das richtig?

Und noch eine frage ab dem 1.2 muss ich dann auch gleich die
225€ bezahlen oder wie ist das genau?

Ahso das Kind ist jetzt wird jetzt 5 Jahre alt

Hallo aus Hamburg,

wieso zahlst du den Kindesunterhalt nicht in voller Höhe an die Kindesmutter, bibt es dazu nicht einen Unterhaltstitel vom Familiengericht?

Die Erstattung des Unterhaltsvorschusses, den die Kindesmutter vom Jugendamt wahrscheinlich bezogen hat, wirst du auf jeden Fall leisten müssen.

Allerdings befreit dich das nicht von der Zahlung des Gesamtbetrages des festgesetzten Unterhaltsbetrages für das Kind.

Änderungen in der Höhe des Unterhalts kann nur das Familiengericht festlegen. Wenn der Unterhaltspflichtige zeitweise nicht leistungsfähig ist (z.B. Arbeitslosigkeit, zu geringes Einkommen etc.), ermäßigt sich der Zahlbetrag nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Viele Väter haben schon ihr blaues Wunder erlebt, wenn plötzlich, nach Jahren der Zahlung von verminderten Beträgen, der gesamte in der Zwischenzeit aufgelaufene Differenzbetrag eingefordert wurde. Das kann auch in Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung enden, also Vorsicht!

Die Düsseldorfer Tabelle ist immer nur eine Richtlinie. Für dich ist nur entscheidend, was das Familengericht durch Beschluss festgesetzt hat.

Ich gehe davon aus, dass man für einen 5-jährigen Sohn den Unterhalt gern zahlt und nicht gern später hören möchte: Mein Papa war ein A…, der keinen Unterhalt gezahlt hat.

Alles Gute!

Steve-HH

Hi,

ich habe bis heute nur ca. 900€ Gehalt bekommen darum zahle ich bis jetzt nur die 133€ an das Jugendamt ab dem 1.2.2011 soll ich es der Mutter auf ihr Konto überweisen.

Aber ab da würde ich ja auch die 225€ bezahlen können und auch machen.

Wollte jetzt nur wiesen ob ich jetzt vieleicht noch für das Jahr in dem ich nur Unterhaltsvorschuss bezahlt habe einen gesamt Betrag bekomme zahlen muss weil ich genug Geld jetzt bekomme.

mfg

Hi,

noch eine frage wenn ich das richtig gelesen habe könnte ich auch z.B. mit der Mutter reden und mit ihr ausmachen wieviel Unterhalt sie gern hätte. Da ich z.B Musikschule, Möbel, Kleidung usw. bezahle könnte ich ja versuchen mit ihr einen anderen Monat Betrag ausmachen der ihr und mir recht ist.

mfg

Ich würde dir dazu raten, ab 1.2. den Betrag in Höhe von € 225 mit dem Zusatz „Kindesunterhalt Februar 2011“ direkt auf das Konto der Kindesmutter zu zahlen. Über die Zahlung würde ich dem Jugendamt eine Mitteilung zukommen lassen und mitteilen, dass du ab 1.2. die Unterhaltszahlungen pünktlich vornehmen wirst.

Mit etwas Glück bleibt es dabei und du hörst nie wieder etwas von der Behörde.

Später, wenn sich die Unterhaltsbeträge durch Änderung der Düsseldorfer Tabelle erhöhen, wirst du den jeweils aktuellen Unterhaltsbetrag zahlen müssen.

Sei froh, wenn die Kindesmutter keine Ansprüche stellt. Sollte die Mutter allerdings Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen (Harth IV), könnte dir eine Aufforderung der Bundesagentur ins Haus flattern. Dann musst du auch deiner Barunterhaltspflicht gegenüber der Kindesmutter nachkommen.

Viel Glück!

Steve-HH

…also ich würde warten, bis sich das Jugendamt meldet. Dann wird der Unterhalt neu geregelt, indem man die Einkommensnachweise der letzten 2 Jahre vorlegen muss.Solange die sich nicht melden, ist das doch deren Problem, oder steht irgendwo, dass man sich gleich melden muss?
Eine Nachzahlung für das letzte Jahr halte ich für ausgeschlossen, denn man hat da ja noch nicht mehr verdient.
lg

Hi, aber dann kann es sein das sich das JA z.b am 1.1. 2012 bei mir meldet ich sag denen ich arbeite seit 1.2.2011 da und da und bekomme ca. 1600€ dann können die doch sagen das ich schon ab 1.2.2011 zahlen sollte und das berechnen und dann hab ich die S… am Hals.
Und muss dann ca 2000€ nachzahlen.

mfg

sorry,
aber da gibt es so viele versteckte aspekte… kenn ich mich nicht mit aus! ganz sicher kann dir das ein anwalt beantworten!
alles gute

Hallo,
Ihre Rechnung ist richtig. Wie die Abzahlung aussieht liegt am Jugendamt, b.z.w. was Sie denen erklären können. Nach Möglichkeit in möglichst kleine Raten, denn Sie müssen tatsächlich ab dem Monat wo Sie arbeiten 225 bezahlen. Erklären Sie denen das Sie natürlich bezahlen wollen, aber vieles nachzahlen müssen. Ich habe die Öffentlichkeit raus genommen. wenn Sie einen Link haben möchten, schreiben Sie mich nochmal eben kurz an. Man kann gerade mit dem Jugendamt sehr viel falsch machen und sein weiteres Leben versauen.
Liebe Grüsse
Agnes

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

hallo,
also mit dem jugendamt kenn eich mich nicht aus, aber wenn du ab den 1.2. 1550€ verdienst, must du in der 2.stufe der DT nachsehen,und must 333€ zahlen, ob du nachzahlen must,weiss ich nicht.

lisa

na wenn du wieder voll arbeiten gehst mußt du den vollen unterhalt für dein kind zahlen. rede mal mit dem jugendamt ob du deine rückzahlung auch etwas niedriger ansetzen kannst. dein selbsterhalt liegt ja glaube ich bei ca. 1100,00 euro.

gruß yvi

Hallo

wieviel du zuruckzahlen musst, muss in einer Titulierung stehen.

Ab dem 01.02 musstest du dann wieder 225 bzw 241 Euro (ab 1501 EUR DT) bezahlen.

Die Ratenhohe der Restschulden wurde ich in einem Gesprach klaren.

Gruss

Wenn du ein Jahr weniger verdienst hast mußt du nichts zuruck zahlen. Mindestbehalt 950€.Die225€ mußt du gleich mit dem ersten Gehalt zahlen,

…bei mir war es nunmal so, dass ich lange Zeit eigentlich zuwenig bezahlt habe, weil sich mein Verdienst erhöht hat. Ich musste aber erst dann einen höheren Betrag zahlen, als das aktuelle Einkommen bei Eintritt des Kindes in eine neue Altersstufe neu berechnet wurde und ich musste nichts nachzahlen. Wenn Du Angst hast, nachzuzahlen, kannst Du das Geld ja auch aufs Tagesgeldkonto packen und bekommst noch die Zinsen :wink:. lg

Hallo,

bei 1.550 Euro Netto (abzügl. evtl. Fahrtkosten usw.) ist der Unterhalt ab Arbeitsaufnahme 241 Euro. Den Unterhalt an das Kind bezahlen, dann muss das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr geben.

Den Rest der Frage bzw. die Rechnung verstehe ich nicht.

Für die Vergangenheit wird vermutlich der Unterhaltsvorschuss nach § 1603 BGB nicht bezahlt werden müssen. Aber hierzu fehlen genaue Infos.

Gruß

Hallo,

den Differenzbetrag zahlen Sie nach Aufforderung.

Den Kindesunterhalt müssen ab den 1.3.2011 folge leisten.

Die Düsseldorfertabelle besagt aber dass wenn sie ein Einkommen ab 1501,- € netto haben 314,-€ Kindesunterhalt zahlen müssten.

Bitte hier nochmals zu prüfen.

Mfg

Angela06

ich glaube das kommt so hin, ja

Hallo, danke an alle Antworten erst mal.

Ich habe jetzt mit der Mutter so ausgemacht das ich 200€ zahle da ich Kindergarten und Kleidung usw. zahle.

Da wird das Jugendamt nichts dagegen haben denk ich solang ich die 200€ immer pünktlich überweise.