Hallo,
nehmen wir an, eine alleinerziehende Mutter soll vom Vater ihres Kindes (mit dem sie nicht zusammenwohnt und auch sonst keinen Kontakt hat) Unterhalt bekommen. Der Vater verdient aber unter dem Selbstbbehalt, d.h. sie bekommt Unterhaltsvorschuss.
Soweit, so (nicht) gut.
Jetzt nehmen wir an, es träte der Fall ein, dass der Vater in Untersuchungshaft kommt und voraussichtlich eine längere Haftstrafe antreten muss. Der Mutter wurde gesagt, dass es damit keinen Unterhaltsvorschuss mehr geben würde. Was ich mir absolut überhaupt nicht vorstellen kann. Es könnte allerdings möglich sein, dass das Geld in Zukunft dann von einem anderen Amt ausgezahlt würde, das könnte denkbar sein.
Wo kann ich darüber etwas nachlesen? Ich finde nur Erklärungen im Netz, was passiert, wenn ein Vater, der bislang bezahlt hat, dadurch, dass er in Haft kommt, nicht mehr zahlungsfähig ist. Da wird dann auch Unterhaltsvorschuss geleistet (eben!).
Kennt sich jemand mit der Thematik aus, was in einem solchen Fall passiert, bzw. was der Vater tun muss (dem JA eine Haftbescheinigung schicken, z.B.), damit der Unterhaltsvorschuss weitergezahlt wird?
Danke schonmal,
Grüße
Siboniwe