Unterhaltsvorschuss bei inhaftiertem Vater

Hallo,

nehmen wir an, eine alleinerziehende Mutter soll vom Vater ihres Kindes (mit dem sie nicht zusammenwohnt und auch sonst keinen Kontakt hat) Unterhalt bekommen. Der Vater verdient aber unter dem Selbstbbehalt, d.h. sie bekommt Unterhaltsvorschuss.
Soweit, so (nicht) gut.

Jetzt nehmen wir an, es träte der Fall ein, dass der Vater in Untersuchungshaft kommt und voraussichtlich eine längere Haftstrafe antreten muss. Der Mutter wurde gesagt, dass es damit keinen Unterhaltsvorschuss mehr geben würde. Was ich mir absolut überhaupt nicht vorstellen kann. Es könnte allerdings möglich sein, dass das Geld in Zukunft dann von einem anderen Amt ausgezahlt würde, das könnte denkbar sein.

Wo kann ich darüber etwas nachlesen? Ich finde nur Erklärungen im Netz, was passiert, wenn ein Vater, der bislang bezahlt hat, dadurch, dass er in Haft kommt, nicht mehr zahlungsfähig ist. Da wird dann auch Unterhaltsvorschuss geleistet (eben!).

Kennt sich jemand mit der Thematik aus, was in einem solchen Fall passiert, bzw. was der Vater tun muss (dem JA eine Haftbescheinigung schicken, z.B.), damit der Unterhaltsvorschuss weitergezahlt wird?

Danke schonmal,

Grüße
Siboniwe

(keine Rechtsberatung)
Soweit ich das verstehe, müsstest Du weiterhin Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss haben, wenn der Kindsvater inhaftiert wurde.
Es müssen natürlich die üblichen Voraussetzungen für den Vorschuss erfüllt sein, dann steht dem aber nichts mehr im Weg.

Hallo,

von wem hast Du das denn „gehört“? Das kann kein Sachkundiger gewesen sein.

Haft eines Unterhaltsverpflichteten ist einer der Hauptgründe für Unterhaltsvorschuss nach § 1 Abs. 1 UhVorschG
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html

Das zuständige Jugendamt sollte Dich entsprechend beraten können.

&Tschüß
Wolfgang

Danke. Genauso dachte ich es auch. Ich kann nicht beim JA nachfragen, die sind nicht gut zu sprechen darauf, wenn jemand generelle Auskünfte haben möchte (sie haben besseres zu tun). Eine junge Frau hat mich das gefragt, ihr war das so vom Kindsvater in einem Brief aus der JVA mitgeteilt worden, angeblich hatte er die Information von einer Sozialarbeiterin dort. Also Hörensagen über drei Ecken und nicht nachprüfbar. Ich wollte die junge Frau beruhigen, aber konnte nirgends eine belastbare Auskunft finden (wahrscheinlich, weil es so logisch ist, dass der Unterhaltsvorschuss genau für solche Fälle eigentlich gedacht ist).

Grüße
Siboniwe

Hallo,

vielleicht kommt ja zufällig zu diesem Zeitpunkr die Altersgrenze von 12 Jahren des Kindes zum Tragen?

Dann wäre der Wegfall des Unterhaltsvorschusses plausibel - nur der Grund stimmt nicht.

Gruß
RHW

Nein, das Kind geht noch nicht in die Schule.

Aber ich dachte, diese Regelung würde 2017 eh’ gekippt.

Grüße
Siboniwe

Ein weiterer Grund für den Wegfall des Unterhaltsvorschusses könnte das zufällig zeitgleiche Zusammenziehen der Mutter mit einem neuen Partner sein.

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