Hallo,
ich weiß dass es Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahre gibt. Gibt es aber für Kinder über 12 etwas vergleichbares?
Der Vater meiner Töchter erhält seit 2 Monaten Krankengeld und hat deshalb auf eigene Faust den Unterhalt gekürzt. Er hat einfach die 890 Euro, die ihm bleiben müssen von seinem Krankengeld abgezogen und überweist nun statt 628 Euro (für zwei 14jährige Kinder) nur noch 363 Euro. Ist das rechtens? Und bekommen die Kinder jetzt vom Amt noch Geld?
Danke für eure Antworten!
Das ist was für’s Jugendamt, die können dir weiterhelfen. Ab 14 gibt es keinen Vorschuß mehr. Da musst du ALG2, spricht Harzt4 beantragen.
Hallo Zwillimama,
- der Vater darf nicht einfach kürzen
- evtl. ist der Selbstbehalt bei Krankengeld geringer - ist ja nicht berufstätig - und da wären es nur 770 €
Sofern du einen Titel hast, kannst du damit pfänden.
Ob du gleich so weit gehst mußt du entscheiden.
Die 890 € stimmen sowieso nicht mehr, sind glaub ich jetzt 950 €.
Zuschüsse wären evtl. Wohngeld und dieser Kinderzuschlag.
Weiterhelfen sollte dir das Jugendamt können.
Grüße
Bröselchen
hallo,
es tut mir leid, aber in dieser situation kenne ich mich leider nicht aus!
wünsch dir alles gute.
ist nur so eine idee, aber du könntest dich mal in einem frauenbüro erkundigen… die kennen sich dort sehr gut aus… vlt hat man dort einen rat für dich!
gibt es eigentlich in jeder größeren stadt
alles gute
Hallo
Unterhaltsvorschuss wird normalerweise nur ausgezahlt bis das Kind 14 Jahre alt ist,bei manchen Bundesländern geht es aber auch bis 16.
Du mußt Unterhalt einklagen.Aber wenn der Vater zu wenig verdient bekommst du nichts.Dann bekommst Du einen Titel auf den Unterhalt der ist 30 Jahre gültig,aber Du mußt alle 2-3 Jahre den Unterhalt geltend machen sonst verfällt es.Du kannst nicht nach 10 Jahren den UnterhaLt fordern. Also alle 2-3 Jahre anlagen oder anfragen lassen.Wenn deine Kinder 18 sind müssen Sie ihren Unterhalt selber einklagen bei dem Vater da Sie dann ja volljährig sind.
Der Vater darf nicht einfach so kürzen und weniger zahlen. Du solltest dir einen Anwalt nehmen der dafür zuständig ist und dir dort ausrechnen lassen was er dir zahlen müsste. Wenn er weniger verdient als vorher dann wird auch der Unterhalt sich senken. Also Unterhalt wird neuberechnet je nachdem wieviel er verdient, jedoch darf der Unterhalt nicht niedriger sein wie die niedrigste Grenze bei einem Unterhaltsvorschuss pro Kind 180 €.
Nimm schnellstens einen Anwalt der dir da hilft denn du brauchst ihn sowieso wenn du anklagst.
Solltest du wenig verdienen kannst du einen Antrag beim Anwalt stellen für Kostenübernahme. Bekommst du Harz4 oder ähnliches zahlt das Amt die Kosten für den Anwalt.
Also gehe schleunigst zum Anwalt . Sollte sich rausstellen das er dir zu wenig zahlt muss er nachzahlen.
Ich hoffe dir damit etwas geholfen zu haben.
Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Feivel
Hallo
Entschuldige bitte ich habe noch etwas vergessen. Bevor du den Anwalt nimmst solltest du zum Jugandamt gehen und nachfragen wegen Unterhaltsvorschuss weil dir das noch zusteht bis das Kind 14 ist. Die rechnen dann aus wieviel du bekommst. Ich kann aber aus Erfahrung sagen das man bei Unterhaltsvorschuss weniger bekommt als wenn man direkt mit dem Anwalt vorgeht oder vor Gericht.
Gruss
Feivel
nein, er darf nicht kürzen!
Ich denke Sie haben einen Titel. Das Jugendamt wird allerdings nicht sofort pfänden, die brauchen ja auch nicht davon leben. Einen Vorschuss gibt es nicht nur bis zwölf Jahre, auch dieses behauptet das Jugendamt. Die wollen nicht zahlen, dass ist es! Allerdings ist der UNterhaltsvorschuss nur sehr gering (weiss der Geier warum?), man bekommt in etwa nur die Hälte. Die werden also eh nicht zahlen. Unterhaltsvorschuss hat ein Kind zwölf Jahre lang ein Recht drauf, darum sagt man immer, bis zum 12 Jahr. Es kann aber auch erst ab 5 Jahren gezahlt werden und dann 12 Jahre, dann sind die KInder 17.
Solche Sachen werden gerne vom Jugendamt verschwiegen.
Mein EX hat auch plötzlich keine Unterhalt mehr bezahlt und das Jugendamt wollte ihn erst drei Monate anmahnen. Ich habe denen dann die Urkunde abgenommen, auch gegen die Dame habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht (als Antwort kam tatsächlich, das Jugendamt kann keine Rechtssprechung machen, sondern nur begleitend zur Seite stehen). Traurig, dass man das erst so spät erfährt.
Ich habe dann sofort beim Amtsgericht eine Pfändung eingereicht. Wenn das nicht für immer so niederig ist darf der Unterhalt nicht gekürzt werden und Krankengeld bekommt er nicht für immer. Mit einem Titel können Sie bei Ihrem Amtsgericht jederzeit eine Pfändung einreichen. Wenn die Urkunde vom Jugendamt ist, dann ist diese bis zu 18 Jahren gültig.
Selbst wenn der Vater zum Jugendamt geht und um Runtersetzung bittet (bei uns war das der Fall und diese hatte dem statt gegeben), Sie müssen Ihr Einverständnis geben, sonst können sie pfänden.
Gruss
Hallo Zwillimama,
tut mir leid, aber da kann ich dir nicht weiter helfen. Aber die zuständige Stelle beim Jugendamt weiss da sicher Rat.
Alles Gute
Von sich aus darf er es nicht kürzen.Sollte er einen Monat mehr haben müsste er es zurück zahlen.
Hallo
rechtens ist es nicht, speziell wenn ein Titel vorliegt. Liegt ein Titel vor, muss er eine Abänderungsklage einreichen und schon sehr starke Argumente haben, warum er nicht mehr in der Lage ist, den geforderten Unterhalt zu bezahlen.
Bezüglich des Unterhaltsvorschuss ist mir leider nicht vergleichbares bekannt.
Gruss
rechtens ist es nicht, speziell wenn ein Titel vorliegt. Liegt ein Titel vor, muss er eine Abänderungsklage einreichen und schon sehr starke Argumente haben, warum er nicht mehr in der Lage ist, den geforderten Unterhalt zu bezahlen.
Bezüglich des Unterhaltsvorschuss ist mir leider nicht vergleichbares bekannt.
Gruss
hallo,
geht schnell zum Jugendamt,die kümmern sich
lisa
Hallo,
da deinen Ex den Eigenbedarf bleiben muss, ist das schon richtig, aber er sollte dich vorher Informieren. Hat er dir , den Jugendamt sein Verdienst nachgewiesen? Ich empfehle dir, zum Jugentamt zu gehen, und die Prüfen und helfen dir weiter.
LG zutom
Hallo,
wenn die Kinder durch den gekürzten Unterhalt in Deiner „Bedarfsgemeinschaft“ zu wenig Einkommen haben, zahlt evtl. Hartz IV etwas (falls Dein Einkommen für Euch gemeinsam nicht ausreicht).
Sein Selbstbehalt (bei Krankengeldbezug, Renteneinkünften usw.) ist - wenn er das Einkommen nicht durch Arbeit erwirtschaftet - nur 770 Euro.
Gruß
Ich glaube nicht das das rechtens ist geh zum Amt und laßt den Unterhalt neu berechnen