Unterhaltsvorschuss fürs Kind

Vater XX müßte, laut düsseldorfertabelle, 317 € unterhalt zahlen. Vater XX muß aber nur 100 € pro monat zahlen, weil Vater XX nur 1000 €pro monat verdient. die unterhaltsvorschuss übernimmt z.z eine ausgleichszahlung fü r die mutter. wer muß das gezahlte geld, von der unterhaltsvorschusskasse wieder zurück zahlen?

Hi,

Vater XX müßte, laut düsseldorfertabelle, 317 € unterhalt
zahlen.

Ja.

Vater XX muß aber nur 100 € pro monat zahlen, weil
Vater XX nur 1000 €pro monat verdient.

Vater muesste 317 Euro kann aber nur 100. Im uebrigen ist es dem Vater freigestellt, seiner Verpflichtung nachzukommen.

die unterhaltsvorschuss
übernimmt z.z eine ausgleichszahlung fü r die mutter.

Unterhalt wird immer fuer das Kind bezahlt nie fuer die Mutter.

wer muß
das gezahlte geld, von der unterhaltsvorschusskasse wieder
zurück zahlen?

Solange der Vater nicht mehr Geld verdient wohl wir ALLE.

Wenn Er aber irgendwann mehr verdient sollte Er das an die Unterhaltsvorschusskasse zurueckzahlen. Im Zweifel holen die sich das von Ihm. Auch nach vielen Jahren noch.

GvC

Der Vater, wenn er denn irgendwann mal Geld haben sollte.

folgende situation

-vater xx verdient 1000 € netto pro monat
-wohnt mit kindsmutter nicht zusammen, ist aber seine feste freundin
-muß nur 100 @ unterhalt fürs kind zahlen,wegen 900 selbstbehalt

-vater xx und mutter teilen sich aber die kosten fürs kind, die weit höher sid als die 100 € unterhalt

vater xx befürchtet nun, das er irgendwann doppelt zahlen muss. einmal den unterhalt von 100 € + laufende kosten für kind + evtl. die 125 €/ monat vorschuss vom staat.

wie kann vater xx verhindern das er „doppelt“ zahlen muss?

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Hi,

den Unterhalt zahlen, laut Tabelle, Keine Zuzahlungen extra, Damit ist der Vater auf der sicheren Seite. Sonst droht wirklich die spaetere Pfaendung.

Aber der Vater wird wissen, das die 317 Euro nie ausreichen.

GvC

Hallo,

jede müde Mark, die er Vater extra zahlt, sollte er sich von der Mutter quittieren lassen.
Ansonsten hat er irgendwann man den Restbetrag an die UVG-Kasse zurückzuzahlen.

Wenn er die Zahlungen durch die Quittungen der Mutter nachweisen kann, hat die Mutter zuviel UVG erhalten und die Mutter hat zurückzuzahlen.

Grüße
miamei

Hallo Thomas,

diese Antwort ist falsch. Wobei es Unterhaltsvorschusskassen nicht selten so handhaben.

Nach § 1603 BGB muss man nur Unterhalt in der Höhe bezahlen, soweit das eigene Überleben (also der Selbstbehalt) gesichert ist.

Wenn man nicht absichtlich nur 1000,-- Euro verdient (z. B. wegen Teilzeit) muss die Unterhaltsvorschusskasse den Betrag als AUSFALLLEISTUNG ausbuchen, auch wenn man einige Zeit später ein viel höheres Einkommen hat.

ACHTUNG: KEINEN höheren Titel unterschreiben, KEINE Stundung oder Ratenzahlung akzeptieren.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

Wenn Er aber irgendwann mehr verdient sollte Er das an die
Unterhaltsvorschusskasse zurueckzahlen. Im Zweifel holen die
sich das von Ihm. Auch nach vielen Jahren noch.

Schau mal http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A…

Wenn der Vater einen so wenig erbringenden Vollzeitjob hat, dürfen keine Schulden auflaufen. Der Vorschuss darf auch später nicht zurückgefordert werden!

Es ist zwar im gewissen Sinne richtig, dass die Gemeinschaft der Steuerzahler im Endeffekt die Kosten trägt. Nur zu der Gemeinschaft gehört auch der barunterhaltspflichtige Vater. Der Gemeinschaft ist nicht gedient, wenn er Schulden aufhäuft und vielleicht dadurch niemals mehr weiß, wie er sein Leben und seine Altersvorsorge auf die Reihe bringt.

Väter haben sich schon wegen Unterhaltsschulden umgebracht oder wurden auf Dauer psychisch krank. Im letzteren Fall, entstehen der Gemeinschaft höhere Kosten.

Auch Unterhaltsvorschusskassen sollten sich an die Gesetze - hier den § 1603 BGB - halten. Und hier im w-w-w sollten die Tipps gegeben werden, die gesetzeskonform sind.

Gruß
Ingrid

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verdient.

GvC