Unterhaltsvorschuss für gut verdienenden Vater

Hallo, weiß jemand Rat?

Mein Sohn ist vor kurzem zu seinem Vater gezogen. Jetzt bin
ich unterhaltspflichtig. Kein Thema.

Ich kann leider aufgrund meines Einkommens ca. 1200 € noch
nicht mal den Mindestunterhalt leisten.

Der Vater verdient sehr gut, ist selbständig. Ich schätze
mind. 5000€. Er hat selbst immer die Höchststufe gezahlt, als mein Sohn noch
bei mir wohnte. Mein Anwalt meint, dass ich nicht zahlen muss, da er mehr wie
das 3-fache verdient. Jetzt hat er Unterhaltsvorschuss beantrag und so wie es
aussieht auch bewilligt bekommen.

Nun meine Frage: Wenn ich aufgrund des Ungleichgewichts vom
Einkommen nicht unterhaltspflichtig bin, bekommt er trotzdem
Unterhaltsvorschuss? Muss ich de Betrag auch irgendwann zurückzahlen?

Vielen Dank

VG

Antje

Hallo,

grundsätzlich sind beide Elternteile zum Kindesunterhalt verpflichtet.

Das Elternteil bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch Betreuung und Pflege. Egal wie viel Einkommen dieses Elternteil hat.

Das Elternteil bei dem das Kind NICHT lebt ist zum Bar-Unterhalt verpflichtet.
§ 1612a BGB

So wie die Situation geschildert wurde besteht Anspruch auf UVG.

Ist die Mutter nur teilzeitbeschäftigt, kann es sein, dass sie zur Rückzahlung verpflichtet wird.

Grüße
miamei