Unterhaltsvorschuss Jugendamt

Warum zieht das Jugendamt 100% Kindergeld ab beim Unterhaltsvorschuss?

Wenn Frau und Mann sich trennen. Das Kind bei der Mutter lebt und der Vater normal arbeitet und normal Gehalt bezieht, dann wird der Unterhalt wie im folgenden Beispiel berechnet:

Unterhalt, lt. Düsseldorfer Tabelle bei einem Gehalt von bis zu 1500 Euro netto, sind 317 Euro minus die Hälfte des Kindergeldes (184 Euro / 2= 92 Euro). Ergibt einen zu zahlen Betrag vom Vater in Höhe von 225 Euro.

Wenn der Vater aber nicht zahlt und man bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wird es anders berechnet:

Unterhalt, lt. Düsseldorfer Tabelle bei einem Gehalt von bis zu 1500 Euro netto, sind 317 Euro minus 100% des Kindergeldes (184 Euro). Ergibt einen zu zahlen Betrag vom Jugendamt in Höhe von 113 Euro.

Somit ist im Moment ein minus im Moment im Monat von: 92 Euro.

Nun meine Frage: Wo bleiben die 92 Euro? Muss die Mutter den Fehlbetrag vom Vater anfordern/einklagen?
Fallen die einfach unter den Tisch, weil es Unterhaltsvorschuss ist?
Das wäre doch nicht richtig nur weil der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.

Vor allem interessiert mich wieviel dann der Vater an das Jugendamt zurückzahlen muss beim Unterhaltsvorschuss:

Sollten es nur die 113 Euro im Monat sein, dann hat der Vater ja 100% des Kindergeldes bekommen.

oder

muss der Vater 205 Euro an das Jugendamt zurückzahlen. Wo ist dann die andere Hälfte des Kindergeldes geblieben? 92 Euro im Monat?

oder

muss der Vater 317 Euro an das Jugendamt zurückzahlen. Das kann ich mir nicht vorstellen, weil dann das Jugendamt jeden Monat 100% Kindergeld bekommen hätte.

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,
tut mir leid, dass ich jetzt erst antworte, aber ich war letzte Zeit nicht am PC.

Der Unterhaltsvorschuss ist ein Vorschuss vom Freistaat Bayern, wenn Alleinerziehende keinen Unterhalt bekommen.

Da der Alleinerziehende das Kindergeld voll ausgezahlt bekommt, wird es auch voll beim Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Die fehlenden 92 € sind nicht verloren, wenn Sie eine Unterhaltsbeistandschaft einrichten (beim Jugendamt kostenlos) oder den Unterhalt über einen Anwalt einklagen.
Der Vater muss nur den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, wenn Sie nicht den vollen Unterhalt durchsetzen, die UVG-Stelle kann ja nur das zurückfordern, was sie ausgezahlt hat.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter, ansonsten können Sie gerne noch mal nachfragen.

MfG

Die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss wird immer wieder falsch verstanden und nicht richtig ausgelegt.

Wenn das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zahlt, ersetzt dies nicht den eigentlichen Anspruch der Kindesmutter an den Vater der Kinder. Es geht nur darum, die ersten Schwierigkeiten abzufedern und den Unterhalt der Kinder weitgehend zu sichern.

Das Kindergeld dürfte z.B. nicht an den Vater ausgezahlt werden, sondern an die Mutter. Dazu muss man einen Antrag stellen und (leider) die Unterschrift des Vaters einholen, der ja wohl damals in seinem Namen als Familienvorstand den Antrag gestellt hat.

Wenn der Vater die Unterschrift verweigern sollte, musst du ihm androhen, dass du sämtliche Unterhaltsforderungen, auch die Rückstände, per Lohnpfändung gegen ihn geltend machen wirst. Das wirkt, du wirst sehen.

Der Gang zum Jugendamt ersetzt also nicht den normalen Weg der Geltendmachung von Unterhalt. Es ist für viele Mütter leider nur der einzige Weg, damit sie schnell und mit wenig Eigenaufwand etwas Geld für die Kinder erhalten. Du wirst auch feststellen, dass die Beträge nicht immer mit dem eigentlichen Anspruch (Düsseldorfer Tabelle) übereinstimmen, da das Jugendamt oft nur einen geringeren Betrag für die Kinder als Vorschuss zahlt.

Übrigens ist die Dauer des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss zeitlich begrenzt. Der gesetzliche Anspruch reicht bis zum Abschluss der Ausbildung der Kinder, manchmal auch über die Volljährigkeit hinaus.

Es geht kein Weg herum, du musst die Ansprüche offiziell geltend machen und auch notfalls einklagen. Egal ob der Vater jetzt oder später bereit ist zu zahlen, ein Gerichtsbeschluss über den Anspruch hilft dir bei der Geltendmachung auf jeden Fall. Sobald der Vater irgendwann wieder leistungsfähig ist und mehr als den Selbstbehalt verdient, muss er a l l e s nachzahlen. Das ist bitter und wird von vielen störrischen Vätern falsch eingeschätzt. Die meinen nämlich,es sei ein bequemer Weg, wenn man nur das Jugendamt zahlen lässt und/oder selbst einfach weniger verdient. Leider falsch kalkuliert und eine böse Falle.

Habe keine Hemmungen zu diesem Schritt zu greifen, denn die Kinder haben den Anspruch auf regelmäßige Zahlungen.

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern direkt schreiben:

[email protected]

Das ist so nicht korrekt. Das Jugendamt darf Kindergeld und unregelmäßige Unterhaltszahlungen verrechnen, ohne eine Differenz an das Kind auszuzahlen:

Ein Beispiel aus der Praxis des Jugendamtes Hamburg:

199€ zahlt ein Vater ohne Unterhaltstitel 2009 unregelmäßig.

Das Jugendamt verrechnet dann:

199 € Unterhalt Kindesvater

  • 125 € UVG
    = 324 €
    -164 € Kindergeld = 160 €

aber ausgezahlt wurde 117 € !!! für 12 Monate
? Wo ist der REST?

Zur Frage wie den genau verrechnet wurde, gab es keine Antwort…