Hallo,kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass das Jugendamt den Rest des Kindesunterhalts übernimmt, wenn der Vater Geringverdiener ist und aufgrund seines Selbstbehalts nicht für alle 3 KInder Unterhalt zahlen muß? Und wie verhält es sich mit dem Unterhalt für mich als Frau bis zum 3. Lebensjahr des kleinsten Kindes?
Danke
Hallo,
also zu erst das JA und Unterhaltsvorschuss beantragen.Bis zum 12.Lebensjahr kannst du das machen, wenn dieses noch nicht bezahlt wurde.Er hat denn die Schulden.Wenn es schon gezahlt wurde, Familienkasse und Kindergeldzuschuss beantragen, denn kannste aber kein AlG II beantragen auf Aufstockung. Also das mit deinem Unterhalt verstehe ich nicht ganz. Du schriebst Unterhalt für mich als Frau bis zum 3. Lebensjahr
des kleinsten Kindes? Was hat denn der Ehegattenunterhalt mit dem Alter des Kindes zu tun?
LG Andreas
Hallo Andreas,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Ich muß aber noch einmal genauer nachfragen, denn ich stehe ganz am Anfang mit dieser Thematik.
Also:
Wir sind nicht verheiratet und deshalb bekomme ich doch sowieso nur Unterhalt für mich, bis mein Kind 3 Jahre alt ist, oder ? Und was ist aber, wenn er meinen Unterhalt als Geringverdiener aufgrund seines Selbstbehalts nicht zahlen kann? Bezahlt mir irgendein Amt meinen Unterhalt?
Kannst du mir die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss noch mal genauer erklären? Was meinst du mit „wenn es schon gezahlt wurde“? Wenn der Unterhaltsvorschuss schon gezahlt wurde, kann ich einen Kindergeldzuschuss beantragen ??? Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Kindergeldzuschuss denn überhaupt beantragen?
Fragen über Fragen…
Danke !
Hallo Nana,
sorry das ich mich so spät melde, habe genug um die Ohren.
Unterhalt für dich gibt es meines Erachtens nicht, außer die Gesetzeslage bei eheähnlichen Gemeinschaften hat sich soweit geändert, dass weiss ich aber nicht.
Ein Amt wird dich dabei sowieso nicht unterstützen.
So nun zu der Frage Unterhaltsvorschuss, er ist den Kindern nacvh der Geburt unterhaltspflichtig, hat er kein Geld,wird das Jugendamt nach Antragsstellung und Bewilligung Unterhaltsvorschuss für die Kiddys zahlen, 6 Jahre lang aber höchstens bis zum 12. Lebensjahr.Dieses gezahlte Geld schuldet er denn dem Jugendamt, welches sie natürlich versuchen zurückzufordern. Das heißt er muss sich denn jedes Jahr beim Jugendamt nackig machen, also seine Einkünfte darlegen. Wenn dieses schon gezahlt wurde und zwar vollständig kannst du den Zuschuss beantragen bei der Familienkasse. Bist du aber AlG 2 Empfänger oder Aufstocker kannst du dieses nicht mehr, da du ja vom Amt den Zuschlag schon bekommst.
Meld dich einfach wenn noch was ist.
LG Andreas