Unterhaltsvorschuss Jugendamt wegen Selbstbehalt

Hallo,kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass das Jugendamt den Rest des Kindesunterhalts übernimmt, wenn der Vater Geringverdiener ist und aufgrund seines Selbstbehalts nicht für alle 3 KInder Unterhalt zahlen muß? Und wie verhält es sich mit dem Unterhalt für die Frau bis zum 3. Lebensjahr des kleinsten Kindes?
Danke

MOD Jule: FAQ-tauglich verändert

Hallo,

Unterhaltsvorschuß, i.d.R. über das Jugendamt beantragt, gibt es nur, wenn der Kindesvater nicht mit den Kindern und der Mutter zusammen in einer Wohnung wohnt, also nur bei Alleinerziehenden; ist der Kindesvater mit der Mutter verheiratet, gibt es keinen Unterhaltsvorschuß.

Unterhalt für die Kindesmutter wäre nur gegeben, wenn Vater und Mutter verheiratet waren und nun getrennt leben oder geschieden sind; während der Trennung könnte Trennungsunterhalt möglich sein, allerdings geht der Kindesunterhalt immer dem Anspruch der Mutter auf Unterhalt vor.

Aufgrund der wenigen Angaben sind weitere Auskünfte eher unsicher.

si

Hallo,

Hallo,kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass das Jugendamt
den Rest des Kindesunterhalts übernimmt, wenn der Vater
Geringverdiener ist und aufgrund seines Selbstbehalts nicht
für alle 3 KInder Unterhalt zahlen muß?

Er muss IMMER für alle drei MINDERJÄHRIGEN Kinder bezahlen. Es wird dann eine Mangelfallberechnung gemacht. Bedeutet einfach erklärt: dass alle drei Kinder den gleichen Prozentsatz weniger bekommen.

Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn der betreuende Elternteil NICHT verheiratet ist. Bedeutet, sie darf auch nicht mit einem anderen Mann verheiratet sein.

Ansonsten wird die UVK für jedes Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist (und wenn es noch nicht die volle Zeit den Unterhaltsvorschuss bekommen hat) bezahlt bzw. der zu geringe Unterhalt aufgestockt.

Es ist also nicht so, dass zwei Kinder Unterhalt bekommen und das dritte schaut in die Röhre.

Und wie verhält es
sich mit dem Unterhalt für die Frau bis zum 3. Lebensjahr des
kleinsten Kindes?

Die Mutter bekommt dann keinen Unterhalt mehr. Das Geld hat ja schon nicht für die vorrangig berechtigten minderjährigen Kinder gereicht.

Gruß
Ingrid

Hallo,

Unterhaltsvorschuß, i.d.R. über das Jugendamt beantragt, gibt
es nur, wenn der Kindesvater nicht mit den Kindern und der
Mutter zusammen in einer Wohnung wohnt, also nur bei
Alleinerziehenden; ist der Kindesvater mit der Mutter
verheiratet, gibt es keinen Unterhaltsvorschuß.

das stimmt nicht. Die Mutter darf auch nicht mit einem anderen Mann verheiratet sein.

Unterhalt für die Kindesmutter wäre nur gegeben, wenn Vater
und Mutter verheiratet waren und nun getrennt leben oder
geschieden sind;

Auch das ist nicht richtig. Es bekommen auch ledige Mütter Unterhaltsvorschuss.
Übrigens können auch Väter den Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn das Kind bei ihnen lebt.

Informieren kann man sich auch auf der HP des Familienministeriums: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html

Gruß
Ingrid

2 Like