Unterhaltsvorschuss Kasse darf die meine abpfindung einziehen

Hallo
Mal von vorne ich bin seit July von meiner Arbeit befreit ,bekomme bis Januar aber noch ein teil gehalt und im Januar soll ich eine gewisse Abpfindung bekommen.Ich habe auf meinem Gehalt eine Pfändung vom Unterhalt so das die 309 euro direkt vom gehalt ab gehen.Nun hatte ich dem jugendamt die umstände mitgeteilt und ihnen gesaht das ich ab Januar das Geld selber Überweisen will.darauf teilten dir mir mit das ihnen das egal ist ich ab Januar eine neue stelle brauche und das die sich dann solange wie es reicht meine Abpfindung nehmen.Da ich damit einen eigenen Laden eröffnen wollte und das Geld brauche frage ich mich ob die das denn eigentlich dürfen.Da ich ja nicht geschrieben hab das ich den Unterhalt nicht zahlen will .und ich bei denen ja auch keine schulden offen habe.kennt sowas jemand???

Hallo,
Kann ich gott sei dank nicht mit reden, aber einfach nur so, wird nicht gepfaendet
Zeig denen,das du dich um einen job bemuehst,und unterhalt zahlen kannst

Die haben auch schiss,das das mit deinem laden nicht laeuft,und dann???

Viel glueck

Lisa

Hallo,
wenn keine Schulden bestehen, wieso dann die Pfändung?
Du hast deinen Selbstbehalt, der dir zusteht zzgl. 5% vom Netto als Aufwandsentschädigung.
Eine Abfindung zählt nach Düsseldorfer Tabelle als Einkommen und ist somit teilweise als Unterhalt zu berechnen. Selbstbedienung ist natürlich nicht, so wie es das Amt gesagt hat.
Wie das allerdings aussieht, die Abfindung als Eröffnung zur Selbstständigkeit zu nutzen, kann ich nicht sagen, am besten hier einen Anwalt fragen, mwenn das Amt Theater macht.

die können nicht schon in die Zukunft pfänden. Allerdings wenn Sie einen Monat nicht zahlen, dann können die an jedes Geld ran. Wir haben eine 17 jährige Tochter (aus einer 1. Beziehung meines Mannes) und zwei Kinder aus meiner ersten Ehe. Beim gleichem Jugendamt wurden wir jetzt seit über 10 Jahre immer genau gegenteilig behandelt. Meine Kinder mussten dem Vater (obwohl kein Unterhalt zahlte und sich auch nicht kümmern durfte, da Alkoholiker) immer ihre Zeugnisse gegen deren Willen vorlegen. Bei dem Kind meines Mannes bekamen wir nichts, mussten sogar, obwohl wir schon 5 Jahre verheiratet waren sogar unsere Kontoauszüge vorlegen, die auch an der Mutter weiter geleitet wurden.Von meinem Ex bekam ich nicht mal eine Lohnabrechnung zu sehen. Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerdebekamen wir von oberster Stelle die Antwort… jede Bearbeiterin muss selber so entscheiden, dass diese es mit ihrem Gewissen vereinbaren kann (da liegt man lang auf den Boden, alsohat jeder die Freiheit so zu handeln wie er selber will). Man ist tatsächlich auf die , oder den Sachbearbeiter angewiesen, leider. Aber in Voraus braucht man nicht bezahlen und auch wenn Sie selber bezahlen wollen, so sollte das selbstverständlich sein! Nur weil man eine Kind hat sollte man nicht so eingeengt werden wie es das Jugendamt sehr gerne macht. Die arbeiten nicht „zum Wohle des Kindes“, sondern so wie denen gerade der Kopf steht!

Ja, die dürfen das! Es spielt keine Rolle wofür Sie die Abfindung verwenden wollen. Bei Arbeitslosengeldbezug wid eine Abfindung ebenfalls berücksichtigt und vom ALG II Bezug abgezogen.

jetzt mal ehrlich es sind keinerlei beträge offen wir zahlen regelmäßig es kann doch wohl nicht angehen das die sich mein verdientes wofür ich mir 30 jahre den arsch aufgerissen hab einziehen nur auf den verdacht hin ich könnte keinen job finden gehts eigentlich noch wo bitte ist das denn noch gerecht

das weiss ich nicht,sorry

Es ist leider so und es spielt keine Rolle ob Sie Unterhalt für ein Kind für bedürftige Eltern oder Expartner zahlen oder Arbeitslosengeld beziehen. Abfindungen können vom Amt hierzu herangezogen werden. Das Amt geht erstmal vom Worst Case aus und nimmt an, dass Sie so schnell keine eigenen Einkünfte haben werden und will so auf Nummer Sicher gehen.

Hallo Nickyw,

bißchen konfus, Ihre Anfrage.
So kann ich nicht drauf antworten.

Da sie mir damit aber Ihre Hilflosigkeit deutlich machen,
rate ich Ihnen dringend, mit dieser Frage zu einem Anwalt
Ihres Vertrauens zu gehen.
Suchen Sie auf www.anwalt.de nach einem Fachanwalt für
Familien- und/oder Unterhaltsrecht und gehen dort hin.
Die 190 EUR für eine Erstberatung sind i.d.R. gut angelegt.

Falls Sie sich selbst die nicht leisten wollen oder können,
gehen Sie vorab zum Sozialamt, auch dort gibt es Rechts-
beratung, oder Sie fragen dort nach einem „Beratungss-
chein“ für einen Rechtsanwalt …

Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Die Frage betrifft mehr das Pfändungsrecht als das Unterhaltsrecht.

Gruß