unterhaltsvorschuss, rückforderung
Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen. Mein Lebensgefährte hat eine 3-jährige Tochter. Deren Mutter war zum zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen mann verheiratet. dieser hat die damalige beurkungung der vaterschaft von seiten meines lebensgefährten nicht akzeptiert.
Nun wollte mein lebensgefährte selbst einen vaterschaftstest ob es auch seine tochter ist. dieses ging alles im vergangenem jahr über die bühne inklusive berechnung des unterhaltes.
Haben ein schreiben erhalten in dem steht das er ab dem 28.12.2011 zum unterhalt verpflichtet ist aufgrund der feststellung der nichtehelichkeit (also Scheidung der mutter und vaterschaftstest des damaligen mannes)
Die beistandschaft der mutter hat uns erklärt wir müssen erst ab dez. 2011 unterhalt zahlen. nun fordert aber das landesamt für finanzen den unterhaltsvorschuss ab juni 2010 von uns zurück. die zuständige bearbeiterin ist auch nicht sehr kooperativ …
muss er wirklich ab 2010 das bezahlen? mir wurde im jugendamt gesagt von der beistandschaft das wir ab dez. 2011 zahlen müssen, den unterhaltsvorschuss von 2010 bis dez 2011 der damalige ehemann und dieser kann das von uns wieder zurückfordern…
ist das so? oder kann es auch anders sein?