Unterhaltsvorschuss Rückzahlung

Hallo!!!

Mein Freund hat kürzlich vom Jugendamt einen Brief bekommen der
besagt, dass er den Unterhaltsvorschuss den er bekommen hat, durch 1
Jahr Arbeitslosigkeit und meherer Monate Geringverdiener, in Höhe von
4000 Euro zurück zahlen muss und zwar in Raten von monatlich 150
Euro.

der Unterhaltsvorschuss lief vom 01.04.2006 bis 01.04.2008.

Jetzt meine Fragen:

  1. : Verjährt sowas eigentlich auch? Weil jetzt schon Mitte 2010 ist
    und die jetzt erst Fragen.

2.: Wenn diese 30 Bewerbungen in der Arbeitslosigkeit nicht abgegeben
sind sondern vielleicht nur fünf im Monat, muss man dann auf jeden
Fall alles zurück bezahlen?

3.: Hat man generell eine Möglichkeit da heraus zu kommen? Mein
Freund ist seid April 2008 in Arbeit und zahlt seitdem immer
Unterhalt.Oder gibt es eine Möglichkeit nur einen Teil zurück zu
zahlen

Danke schonmal für die antworten, wir wiisen nämlich nicht mehr was
wir machen sollen und brauchen dringend Hilfe

Hallo,

grundsätzlich verjähren die Unterhaltsschulden nach 3 Jahren, außer wenn es tituliert ist, d. h. wenn es entweder eine Urkunde vom Jugendamt oder ein Gerichtsurteil gibt, wo drin steht, dass er soundso viel Unterhalt zahlen muss, dann verjährt es erst nach 30 Jahren. Ich gehe mal davon aus, dass er 2008 noch angeschrieben wurde, dann verjährt dies sowieso erst Ende 2011.

Die Unterhaltsschulden wird er auf jeden Fall zahlen müssen, auch wenn er arbeitslos war. Die 30 Bewerbungen sind vorgeschrieben, es wird davon ausgegangen, dass man als Arbeitsloser jeden Tag eine Bewerbung machen kann. Selbst Geringverdiener, die nur 1 Kind Unterhalt zahlen müssen, sind verpflichtet, einen Nebenjob zu suchen, oder umzuziehen, damit sie mehr verdienen können.

Das einzige, was er evtl. machen kann ist, dass er geringere Raten anbietet von z. B. 20 bis 50 €, ich weiß allerdings nicht, ob die darauf eingehen.

Ansonsten sehe ich eigentlich keine Möglichkeit, da raus zu kommen.
Sorry: