Hallo!
Eine Frage zu einer Fallstudie!
Ein Gehalt
bewegte sich zwischen Zeiten von Arbeitslosigkeit Durchschnittlich in
der Höhe von ca 850€.Dadurch konnte der Verpflichtung in Österreich Unterhaltszahlungen zu Leisten nicht
nachgekommen werden.Die Ex-Frau hat dann Unterhaltsvorschuss bekommen.Ihr Sohn
ist nun 18 geworden .Dann kommt eine Forderung vom Oberlandesgericht in Österreich mit dem Hinweis auf die
Möglichkeit der Stundung auf Antrag und Nachweis über Einkommen
Unterhaltspflichten usw.
Es wurden aber in der Zeit mehrmals auf Aufforderung dem Jungendamt die Einkommensverhältnisse mitgeteilt,
worauf aber keine Antwort oder Reaktion erfolgte!
Der Unterhaltsschuldner soll jetzt noch 40 € an den Sohn weiterbezahlen da er angeblich noch zu wenig verdient!
Er verdient mehr als der Unterhaltsschuldner!
Das Jugendamt hat aber auch bis jetzt (ca 6 Jahre)nichts unternommen um das Geld einzutreiben?!
Der Unterhaltsschuldner hat einen Monatsverdienst von ca 750€(Halbtags öffentl.Dienst)
es geht um angebliche Forderungen von fast
15000 €
Der Unterhaltsschuldner hat weder Ersparnisse noch sonstige Werte(Ist ja bei den Verdienst kein Wunder)
Meine Fragen:
Kann die Forderungen verringert weden(geringes Gehalt usw)
Muss der Schuldner überhaupt bezahlen da er ja
wenig verdient?
Wie soll er auf das Schreiben reagieren?(Es wurde einfach in den Briefkasten geworfen)
Gibt es eine Möglichkeit das auf die Forderung verzichtet wird?
Wie ist die Vorgangsweise bei solchen Verfahren zwischen Österreich und Deutschland?
Vielen Dank