Mal angenommen Frau K. hat mit Herrn F. ein Kind bekommen, und sich dann getrennt, als das Kind 6 Monate alt war. Herr F. macht eine Ausbildung zum Bankkaufmann und kann somit keinen Unterhalt zahlen. Frau K. bezieht also Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Muss Herr F. diese Leistungen nach dem UvG zurückzahlen, wenn er diese Ausbildung abgeschlossen hat, und eine richtige Arbeit mit z.b. viel Einkommen hat?
Herr R. sagte, dass er das muss…
Frau Y. sagte, dass er das nicht muss…
Danke für die Antworten und schönen Gruß
Yuna