Unterhaltsvorschuss Rückzahlung?

Mal angenommen Frau K. hat mit Herrn F. ein Kind bekommen, und sich dann getrennt, als das Kind 6 Monate alt war. Herr F. macht eine Ausbildung zum Bankkaufmann und kann somit keinen Unterhalt zahlen. Frau K. bezieht also Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Muss Herr F. diese Leistungen nach dem UvG zurückzahlen, wenn er diese Ausbildung abgeschlossen hat, und eine richtige Arbeit mit z.b. viel Einkommen hat?

Herr R. sagte, dass er das muss…
Frau Y. sagte, dass er das nicht muss…

Danke für die Antworten und schönen Gruß
Yuna

Hallo,

ob der Vater die UV-Leistungen zurückzahlen muss, hängt allein von dem erzielten Einkommen während des UV-Bezuges zusammen.

mfg

miamei

Hallo,

das ist falsch. Die Forderung geht auf die leistende Behörde über und kann beim Unterhaltsverpflichteten jederzeit geltend gemacht werden, wenn sich die Vermögens- bzw. Einkommensverhältnisse ändern, solange noch keine Verjährung eingetreten ist. Herr F muß also wahrscheinlich nach Abschluß der Ausbildung mit einer Rückforderung rechnen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Miamei hat recht. Es geht ausschließlich um die Zeit, wo man der Unterhaltsvorschuss bezahlt wurde, weil man nicht zahlen KONNTE. Wenn man in dieser Zeit nicht zahlen konnte, muss man es später nicht nachbezahlen.

Hierzu gibt es den § 1603 BGB. Achtung, der § 1603 BGB greift nicht, wenn man absichtlich seine Leistungsfähigkeit verringert oder nicht alles unternimmt um die Leistungsfähigkeit herzustellen.

Eine begonnene Ausbildung darf beendet werden, ohne dass Schulden beim Barunterhaltspflichtigen auflaufen.

Dem Barunterhaltspflichtigen ist aber dringend angeraten, keine Ratenzahlung und keine Anzahlung auf die Unterhaltsrückstände zu leisten. Auch keine Ratenvereinbarung bzw. Stundung zu unterschreiben. Damit würde er die aufgelaufenen Schulden anerkennen.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

die Antwort ist kurz und knapp und richtig. Darum das erste Sternchen.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

das was Wolfgang schreibt, ist allerdings Usus im Jugendamt.

Gerne vor allem bei Studenten praktiziert, weil da dann Geld zu holen ist und die Rückholstatistik beim Sachbearbeiter besser wird…

Grüße
miamei

Hallo Miamei,

wem sagst Du das. Mir sind viele (überwiegend Väter) bekannt, die haben sich auf Ratenzahlung oder Stundung eingelassen und somit einen Berg von Schulden anerkannt. Aus diesem Grund mein zusätzlicher Hinweis in meiner Antwort.

Deren finanzielle (dadurch oftmals auch familiäre) Zukunft ist oft für immer verbaut. Sie wurden so schnell über den Tisch gezogen, dass sie die dabei entstehende Reibungswärme dann noch als Nestwärme entfunden haben.

Gruß
Ingrid

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