wenn man vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss bezieht, weil der leibliche Vater (und Ex-Mann) unauffindbar im Ausland ist, und man heiratet erneut:
Fällt dann der Unterhaltsvorschuss weg?
Der neue Mann hat einen Job, und man selbst arbeitet auch Teilzeit. Neu verheiratet ist man erst kurz.
UVG fällt RÜCKWIRKEND mit dem Tag NACH der Eheschliessung weg.
Zuviel bezahltes UVG ist zurückzuerstatten.
Gibt so gefühlte 2500 Urteile dazu, die dieses Vorgehen des Jugendamtes bestätigen.
Im übrigen stand das bestimmt im Merkblatt oder im Antragsformular bzw im Bewilligungsbescheid des Jugendamtes drin, also rausreden: „hab das nicht gewußt“ bringt nix.