Unterhaltsvorschuss und eheähnliche Gemeindschaft

Hallo ihr Fachmänner oder Frauen!!!

Ich bräuchte mal bitte eure Hilfe.
Mein Freund ist jetzt seit September zu mir gezogen und sich auch offiziell von Thüringen nach Bayern gemeldet. Unser Sohn ist jetzt 3 Jahre alt. Haben alles Ordentlich den Ämter gemeldet…
Ist es richtig das ich jetzt keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekomme. Mein Freund ist Student und bekommt kein BaföG mehr und hat nur einen Aushilfsjob (mtl. 322 €). Gut dafür verdiene ich nicht schlecht weil ich Vollzeit arbeiten gehe.
Ich kann von seinem Geld doch gar nicht mitleben. Im Gegenteil er lebt ja eigentlich von mir mit. Das war Frage Nummer 1

Nun folgt noch die zweite…
Beim Finanzamt habe ich angerufen wegen der Lohnsteuer. Ich muss diese wieder von 2 auf 1 ändern lassen (war meine Info)… Aber dem habe ich auch die Situation erklärt das mein Freund kein Einkommen hat außer diesen Aushilfsjob. Selbst der beim Finanzamt kann mir nicht sagen ob ich die Steuerklasse ändern lassen muss oder nicht…
Wäre super wenn ihr mir meine beiden Fragen beantworten könnt. Hoffe ich habe nichts vergessen.
Danke für eure Info
Gruß Martina

Hallo Martina,

ich habe mit meinem jetzigen Ehemann als Hausfrau (ohne jedes Einkommen) viele Jahre lang „so zusammengelebt“ und er wurde immer nach Lohnsteuerklasse 1 versteuert.

Aber Du kannst die Kosten die Du für ihn aufbringst beim Jahressteuerausgleich berücksichtigen lassen, wenn er wegen des Zusammenlebens mit Dir weniger oder gar keine „Sozialhilfe“ bekommt.

Zum Unterhaltsvorschuss kannst Du beim Familienministerium auf deren HP eine „Info-Broschüre“ nachlesen. Soweit ich weiß, entfällt der Unterhaltsvorschuss wenn das Kind 12 Jahre alt ist, mehr als eine gewisse Zeit (evtl. 72 Monate) bezahlt wurde und wenn der vorher alleinerziehende Elternteil verheiratet ist - wobei es hier keine Rolle spielt ob mit dem anderen biologischen Elternteil des Kindes oder mit einer „fremden“ Person, also einem Stiefelternteil.

Der Unterhaltsvorschuss hat im Normalfall nichts mit Deinem Einkommen als betreuende Mutter zu tun. Du könntest Millionärin sein, hat Dein Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater nicht Leistungsfähig ist. Ob es auch gilt, wenn Du mit dem biologischen Vater zusammenlebst, kann ich ohne Nachlesen auch nicht sagen.

Übrigens: Dein Freund soll aufpassen, dass er beim Jugendamt nicht unterschreibt, dass er später den Unterhaltsvorschuss in Raten zurückbezahlt. Er ist nicht leistungsfähig und das Jugendamt muss in diesem Fall die Zahlungen (wenn Du denn welche bekommst) als Ausfallgeld, also als Verlust verbuchen. Vergessen die Jugendämter gerne den Vätern zu erzählen. Wenn er unterschreibt, sammelt er für die Zukunft Schulden an, dies hat der Gesetzgeber nicht so vorgesehen.
Der hierfür passende Paragraph ist: § 1603 BGB: Leistungsfähigkeit
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Martina,

Ist es richtig das ich jetzt keinen Unterhaltsvorschuss mehr
bekomme.

Ja. Übrigens erhält Dein Kind den Vorschuss. Eine Anspruchsvoraussetzung ist, dass es „bei einem allein erziehenden Elternteil lebt“. Das ist bei euch nicht der Fall.

www.bmfsfj.de/…/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/ PRM-18396-Broschure-Unterhaltsvorschuss,property=pdf.pdf

Da der Vater Deines Kindes nun mit Dir zusammenlebt, musst Du nun auch Deine Lohnsteuerklasse ändern lassen. Denn die Lohnsteuerklasse 2 gibt es nur noch für Alleinstehende mit Kindern. Das bist Du aber nicht.

Hier ein Beispiellink, der aber zweifelsfrei auch für Dich gilt. Sicherheitshalber klicke Dich mal zu Deiner Gemeinde durch: http://www.ruethen.de/lohnsteuerklasse2.htm

Viele Grüße
Jana