Unterhaltsvorschuss und Studium

Liebe/-r Experte/-in,

ein Studierender ( hat vorher keine Ausbildung gemacht ), will Unterhaltsvorschuss für sein einjähriges Kind beantragen.
Muss er diesen später zurückzahlen? Wie gesagt handelt es sich um eine Erstausbildung.
Ein Link oder Gesetzestext wäre hilfreich.

Danke im Voraus

Stefaniel

Hallo Stefaniel,

wenn er wirklich direkt nach der Schule ein Studium aufnimmt, muss er das UVG für die Dauer des Studiums (Mindestdauer) nicht zurückzahlen. Ich glaube, einen genauen Gesetzestext gibt es dafür nicht, sondern nur Gerichtsurteile, nach denen entschieden wird.

Wenn Sie Genaueres brauchen, kann ich das leider erst am Montag beantworten. Kurze Mitteilung genügt.

Gruß Rohbi