Unterhaltsvorschuss, was wird beim Vater angerech?

Hallo,

zwei Minderjährige - beide 17 - bekommen ein Kind. Der Vater lebt zu Hause bei seiner alleinerziehenden Mutter, er bekommt von seinem Vater Unterhalt (bzw. seine Mutter, die bekommt auch Kindergeld für ihn). Im August hat der Vater die Ausbildung begonnen.

Die Mutter des Babies beantragt jetzt Unterhaltsvorschuss. Was wird beim minderjährigen Vater als Einkommen angerechnet? Nur die Ausbildungsvergütung oder auch sein Kindergeld und der Unterhalt seines Vates für ihn?

Danke für Eure Antworten!

Viele Grüße

Micha

Hallo,

der Vater des Babys hat einen Selbstbehalt von 950 Euro. Selbstverständlich werden ALLE Einkommen von ihm bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Nur wenn er mehr als 950 Euro plus Arbeitskosten (unterschiedlich je nach OLG-Bezirk) hat, zahlt er Unterhalt.

Ist ja schon so bei seinen eigenen Unterhaltseinkünften. Dort wird ja auch - gegenüber seinem Vater (also dem Opa des Babys) - das eigene Ausbildungseinkommen und das halbe Kindergeld (ab Volljährigkeit das GANZE KiGe) angerechnet.

Der Vater soll aber aufpassen, dass er gegenüber der Vorschusskasse nicht unterschreibt, dass er den Vorschuss später zurückzahlen wird. Nach § 1603 BGB muss er nämlich nicht zurückbezahlen, wenn sein Einkommen während der Vorschusszeit nicht für den Unterhalt ausreicht.

Gruß
Ingrid