Unterhaltsvorschuß wenn Partnerin zuzieht?

Hallo.

Ich lebe mit meinen Kindern zusammen in einer Wohnung. Die KM kann keinen Unterhalt zahlen, oder tut es eben nicht. Ich beziehe Unterhaltsvorschuß vom JA.
Meine Freundin (nicht die Kindsmutter)und ich überlegen zusammenzuziehen, das heißt sie würde bei mir/uns mit einziehen.
Bedeutet das, dass ich dann für die Kleinen keinen Unterhaltsvorschuß mehr bekomme?

Danke im Voraus,
Stef

Hallo,…nein, denn deine Freundin ist nicht unterhalts-
pflichtig. Der Unterhaltsvorschuß ist keine Sozialhilfe und wird unabhängig vom Einkommen gewährt, wenn der nicht betreuende Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Jugendamt wirst Du hierüber eine kompetente Auskunft bekommen!
Gruß, Reinhard

Ja da ihr eheehnlich lebt in den fall uns sie laut jugendamt auch die kinder betreuen kann und auch die lohnsteuerklasse ändert sich von 2 auf ein da du nicht mehr allein lebend(alleinerziend)bist

Ich denke, das ihr weiter den Unterhaltsvorschuss bekommt.
Das kann nicht angehen, das deine Freundin (Sorry, es mag Hart klingen) auch noch für die Kinder anderer Leute finanziell aufkommen muss.Die Freundin nimmt schon eine große Verantwortung auf ihre Schultern, allen Respekt!