Unterhaltsvorschuss - wie läuft das konkret ab?

Mein Ex-Mann ist selbstständig und hat seit unserer Trennung vor 6 Jahren immer zuverlässig für unseren gemeinsamen Sohn Unterhalt bezahlt. Seit einigen Monaten hat er kein Geld verdient (keine Projekte aufgrund der Wirtschaftskrise?) und trotzdem versucht weiter zu zahlen. Nun sind sämtliche Rücklagen aufgebracht, das Finanzamt und andere Gläubiger rennen ihm wg. verschiedener Altlasten die Bude ein (ist ein wenig überspitzt, aber er steckt in ernsthaften Schwierigkeiten). Er hat mir jetzt mitgeteilt, dass er sich momentan außer Stande sieht, den Unterhalt weiterhin zu zahlen. Wie auch bei Null Euro Einkommen im Moment? Leider ist mein Einkommen auch so niedrig, dass ich maximal ein paar Wochen ohne den Kindesunterhalt überbrücken könnte. Soviel ich weiß, darf ich ja auf den Unterhalt auch gar nicht verzichten, da er meinem Sohn zusteht. Ich werde also wohl oder übel Unterhaltsvorschuss beantragen müssen (auch wenn das wohl weniger sein wird als sein Vater bisher gezahlt hat).
Ich will meinem Ex aber nicht noch mehr Ärger machen, habe ein bisschen die Befürchtung, dass ihm das Jugendamt zusätzlich zum Finanzamt und den Banken auch noch das Leben schwer macht. Die Tendenz geht im schlimmsten Fall in Richtung Privatinsolvenz, und ich möchte ungern das Zünglein an der Waage sein.

Wie „forsch“ geht das Jugendamt gegen den Unterhaltspflichtigen vor, wenn ich Unterhaltsvorschuss beantragt habe? Ich weiß, dass er im Prinzip jeden Job annehmen müsste, um seinen Obliegenheiten nachzukommen, aber das ist bei ihm ein sehr komplexes Thema. Er ist gewillt, den Unterhalt nachzuzahlen, sobald er wieder flüssig ist. Wie sind Eure Erfahrungswerte in Sachen Jugendamt? Kann man den Vorschuss bedenkenlos als eine Art Kredit ansehen (apropos: werden dem Unterhaltspflichtigen irgendwelche Zinsen berechnet?), oder wird da wirklich gleich mit dem Vorschlaghammer vorgegangen?

Das kommt natürlich immer auf den Mitarbeiter im Jugendamt an. Aber normalerweise beantragst du den Vorschuss, dann bekommt dein Ex ein Formular, in dem er alle seine Ein- und Ausgaben angeben muss und dann wird ja nach deiner Schilderung herauskommen, das er nicht zahlen kann. Das Geld erhälst du dann auch recht schnell. Für mich scheint es, als hätter ihr ein recht gutes Verhältnis. Du könntest ihn ja auch direkt mit zum Jugendamt mitnehmen, so könnt ihr beide alles erklären und ihr spart eine menge Zeit.

Hallo,

was Monster schreibt ist soweit richtig.

Er hat aber auch die Möglichkeit bei Gericht eine Abänderungsklage zu machen. Da muss er aber zwingend nachweisen, dass er erstens an der jetzigen Missere nicht schuld ist und zweitens, dass er keine anderen Einkommensmöglichkeiten hat.

Für zweitens gilt also, dass er nachweisen muss, dass er in einem abhängigen Arbeitsverhältnis nicht unterkommen konnte. Dazu benötigt er aber mehr als nur fünf nachweislich erfolglose Erwerbsbemühungen.

Wenn Ihr gemeinsam zum Jugendamt gehen werdet, sollte er vielleicht noch auf en § 1603 BGB hinweisen.

Beinahe hätte ich es vergessen: finde ich echt superschön, dass Du Dir noch Gedanken um Deinen Ex machst und ihn nicht auf „Teufel komm raus“ auspresst. Somit vergebe ich das erste Mal ein Sternchen an einen Fragesteller.

Gruß
Ingrid

Danke Euch beiden. Leider wohnt mein Ex-Mann mehrere hundert Kilometer weit weg, also muss ich den Gang zum Jugendamt wohl oder übel allein erledigen.