Mein Ex-Mann ist selbstständig und hat seit unserer Trennung vor 6 Jahren immer zuverlässig für unseren gemeinsamen Sohn Unterhalt bezahlt. Seit einigen Monaten hat er kein Geld verdient (keine Projekte aufgrund der Wirtschaftskrise?) und trotzdem versucht weiter zu zahlen. Nun sind sämtliche Rücklagen aufgebracht, das Finanzamt und andere Gläubiger rennen ihm wg. verschiedener Altlasten die Bude ein (ist ein wenig überspitzt, aber er steckt in ernsthaften Schwierigkeiten). Er hat mir jetzt mitgeteilt, dass er sich momentan außer Stande sieht, den Unterhalt weiterhin zu zahlen. Wie auch bei Null Euro Einkommen im Moment? Leider ist mein Einkommen auch so niedrig, dass ich maximal ein paar Wochen ohne den Kindesunterhalt überbrücken könnte. Soviel ich weiß, darf ich ja auf den Unterhalt auch gar nicht verzichten, da er meinem Sohn zusteht. Ich werde also wohl oder übel Unterhaltsvorschuss beantragen müssen (auch wenn das wohl weniger sein wird als sein Vater bisher gezahlt hat).
Ich will meinem Ex aber nicht noch mehr Ärger machen, habe ein bisschen die Befürchtung, dass ihm das Jugendamt zusätzlich zum Finanzamt und den Banken auch noch das Leben schwer macht. Die Tendenz geht im schlimmsten Fall in Richtung Privatinsolvenz, und ich möchte ungern das Zünglein an der Waage sein.
Wie „forsch“ geht das Jugendamt gegen den Unterhaltspflichtigen vor, wenn ich Unterhaltsvorschuss beantragt habe? Ich weiß, dass er im Prinzip jeden Job annehmen müsste, um seinen Obliegenheiten nachzukommen, aber das ist bei ihm ein sehr komplexes Thema. Er ist gewillt, den Unterhalt nachzuzahlen, sobald er wieder flüssig ist. Wie sind Eure Erfahrungswerte in Sachen Jugendamt? Kann man den Vorschuss bedenkenlos als eine Art Kredit ansehen (apropos: werden dem Unterhaltspflichtigen irgendwelche Zinsen berechnet?), oder wird da wirklich gleich mit dem Vorschlaghammer vorgegangen?