Hallo wissende,
zum Sachverhalt
der Vater meines Sohnes (5 Jahre) hat ein weiters Kind (11 Jahre, ich bin nicht die Mutter). Ich habe einen Titel, kann diesen aber seit einiger Zeit nicht vollstrecken, da nichts da ist. Damals als der titel erstellt wurde, wurde die Tochter vom JA nicht beachtet, mit der Begründung, dass seine Tochter keinen Titel habe und deshalb nicht berücksichtigt werden muß. Ich war daher sicher, das der berechnete Unterhalt durch die beiden Kinder geteilt werden muß und habe mich daran gehalten. Seine Tochter hat Unterhaltsvorschssleistungen erhalten. Das JA hat die Beistandschaft für die Tochter. Die Unterhaltsvorschusstelle ließ durch die Beistandschaftstelle ausrichten, dass dies den Unterhlrsanspruch berechnen und festlegen solle. Daraufhin hat der Vater meines Sohnes, für Seine Tochter den laufenden Unterhalt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit auf ein Mündelkonto überwiesen. Für meinen Sohn auf das Konto meines Sohnes. Als er nicht mehr Leistungsfähig war hat er dies dem JA mitgeteilt, seine Bewerbungsbemühungen nachgewisen usw.-das JA hat festgestellt das er nicht mehr Leistungsfähig ist und obwohl sich der Vater bereit erklärt einen Titel zu unterschreiben-keinen Titel ausgefertigt. Zur selben Zeit hat die Unterhaltsvorschussstelle seine Einkommensteuerrückzahlungen beim Finanzamt aufgerechnet (ist sowas wie Pfänden ohne pfändbaren Titel) nach Beschwerde beim FA ergab sich, dass hier eine Schuld in meheren Tausend Euro aufgelaufen sein soll. Die von der Unterhaltsvorschhussstelle berücksichtigten dabei nicht einmal die erfolgten gezahlten Unterhaltsbeträge auf das Mündelkonto. Natürlich hat der Vater sich auch mehrfach bei der Unterhaltsvorschusskasse um Klärung bemüht, jedoch kam erst gar keine Reaktion und nun das erste mal ein frecher Brief. Das FA rechnet trotz Widerspruch auf. Ich sehe durch dieses Verhalten dieser beiden Ämter den zukünftigen Unterhalt meines Sohnes (Wie im Übrigen auch seiner Tochter) stark gefährdet.
Frage:
Darf das Finanzamt aufrechne, obwohl die Forderung der Unterhaltsvorschusskasse nicht rechtlich gesichert ist (kein Titel) und zudem bestritten wird? Kennt jemand vergleichbare Fälle, Urteile (nur Aktenzeichen) etc. Ich habe immer gedacht, die Ämter halten sich zurück um nicht noch den laufenden Unterhalt zu gefährden. Aus meiner Sicht kommt mein Sohn auf Umwegen für den Unterhalt seiner Halbschwester auf… ich halte überhaupt nichts mehr vom JA!
Hallo, tut mir leid, damit kenne ich mich nicht so gut aus!
Aber ich denke mir, das du gegen das JA und das FA nicht ankommst und du es so nehmen musst wie es ist.
Viele Glück!
Hallo,
mein Thema ist der Unterhalt von Infrastrukturanlagen wie Strassen, Kraftwerke, Bahnen.
Daher kann ich leider nicht weiterhelfen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
danke für die Anfrage, aber soweit ich weiß wurde letzten Monat schon angefragt und ich habe auch darauf bereits reagiert.
Viele Grüße
Y.Dosse
Hallo,
Hallo wissende,
zum Sachverhalt
der Vater meines Sohnes (5 Jahre) hat ein weiters Kind (11
Jahre, ich bin nicht die Mutter). Ich habe einen Titel, kann
diesen aber seit einiger Zeit nicht vollstrecken, da nichts da
ist. Damals als der titel erstellt wurde, wurde die Tochter
vom JA nicht beachtet, mit der Begründung, dass seine Tochter
keinen Titel habe und deshalb nicht berücksichtigt werden muß.
Das ist absoluter Quatsch. Auch ohne Titel werden Kinder berücksichtigt. Auch Kinder die im gleichen Haushalt mit dem Barunterhaltspflichtigen leben, werden berücksichtigt.
Das Jugendamt hat hier vielleicht unredlich gehandelt und den Vater u. U. einen zu hohen Titel unterschreiben lassen.
Ich war daher sicher, das der berechnete Unterhalt durch die
beiden Kinder geteilt werden muß und habe mich daran gehalten.
Genau geteilt wird das nicht unbedingt, aber doch in etwa. Das ältere Kind hat meist einen geringfügig höheren Barunterhaltsanspruch.
Seine Tochter hat Unterhaltsvorschssleistungen erhalten. Das
JA hat die Beistandschaft für die Tochter. Die
Unterhaltsvorschusstelle ließ durch die Beistandschaftstelle
ausrichten, dass dies den Unterhlrsanspruch berechnen und
festlegen solle. Daraufhin hat der Vater meines Sohnes, für
Seine Tochter den laufenden Unterhalt entsprechend seiner
Leistungsfähigkeit auf ein Mündelkonto überwiesen. Für meinen
Sohn auf das Konto meines Sohnes. Als er nicht mehr
Leistungsfähig war hat er dies dem JA mitgeteilt, seine
Bewerbungsbemühungen nachgewisen usw.-das JA hat festgestellt
das er nicht mehr Leistungsfähig ist und obwohl sich der Vater
bereit erklärt einen Titel zu unterschreiben-keinen Titel
ausgefertigt. Zur selben Zeit hat die
Unterhaltsvorschussstelle seine Einkommensteuerrückzahlungen
beim Finanzamt aufgerechnet (ist sowas wie Pfänden ohne
pfändbaren Titel) nach Beschwerde beim FA ergab sich, dass
hier eine Schuld in meheren Tausend Euro aufgelaufen sein
soll. Die von der Unterhaltsvorschhussstelle berücksichtigten
dabei nicht einmal die erfolgten gezahlten Unterhaltsbeträge
auf das Mündelkonto.
Wenn es einen Titel gibt ist es gefährlich auf ein Mündelkonto zu überweisen. Das hintert nicht die Pfändung. Man muss sich beim Gericht einen „Pfändungsstopp“ (Zwangsvollstreckungsverzicht) besorgen.
Dies geht im Rahmen einer Abänderungsklage.
Natürlich hat der Vater sich auch
mehrfach bei der Unterhaltsvorschusskasse um Klärung bemüht,
jedoch kam erst gar keine Reaktion und nun das erste mal ein
frecher Brief. Das FA rechnet trotz Widerspruch auf. Ich sehe
durch dieses Verhalten dieser beiden Ämter den zukünftigen
Unterhalt meines Sohnes (Wie im Übrigen auch seiner Tochter)
stark gefährdet.
Frage:
Darf das Finanzamt aufrechne, obwohl die Forderung der
Unterhaltsvorschusskasse nicht rechtlich gesichert ist (kein
Titel) und zudem bestritten wird? Kennt jemand vergleichbare
Fälle, Urteile (nur Aktenzeichen) etc. Ich habe immer gedacht,
die Ämter halten sich zurück um nicht noch den laufenden
Unterhalt zu gefährden. Aus meiner Sicht kommt mein Sohn auf
Umwegen für den Unterhalt seiner Halbschwester auf… ich
halte überhaupt nichts mehr vom JA!
Das Jugendamt verwertet den Unterhaltstitel und benötigt keinen neuen Titel. Als Beistand hat es quasi die Stelle eines (unbezahlten) Rechtsanwaltes.
Für zukünftigen Unterhalt eine Abänderungsklage auf die Höhe des alten Titels machen. Geht per einstweiliger Anordnung.
Mit den Einkommensunterlagen und notwendigen Kosten (z. B. Miete) zum nächsten Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Mit dem Beratungsschein bekommt man anwaltliche Hilfe für nur 10 oder 20 Euro.
Beim Anwalt mit dem Titel und allen Einkommensunterlagen und den Pfändungen nach der Abänderungsklage per einstweiliger Anordnung und dem Zwangsvollstreckungsverzicht fragen.
Je nachdem, kann man auch einer schon ausgesprochenen Pfändung (beim Finanzamt) widersprechen. Wie das geht, weiß ich aber nicht. Also auch hierüber dden Anwalt befragen.
Gruß
Ingrid