Unterhaltswegfall bei freiwillig gesetzlich krankenversicherter Frau

Wie würde es sich bei folgenden Fall verhalten:
Eine geschiedene, allein lebende Frau ist freiwillig gesetzlich krankenversichert
(zahlt monatl. 152 Euro an die Krankenkasse) und lebt von einem Minijob (Einnahme 430 Euro) und bekommt vom Exmann zusätzlich monatlich Unterhalt von 770 Euro.
Würde der Exmann versterben, fiele auch der Unterhalt weg. 430 Euro blieben.
Wie würde nun der Krankenkassenbeitrag berechnet werden?
Wenn die Frau Ersparnisse hätte, wodurch sie ihr Leben erstmal zu den 430 Euro weiter finanzieren könnte und auch die 152 Euro an die Krankenkasse selbst bezahlen würde: Könnte ein neuer monatl. Krankenkassenbeitragssatz bestimmt werden?
Man muss schließlich bei den jährlichen Krankenkassenauskunft ausfüllen, dass man keinen Unterhalt mehr bezieht. Wie würde sich das generell berechnen? Muss man all die Ersparnisse irgendwie offenlegen? Wie würde man sich da am besten verhalten?
Bei der aktuellen Krankenkasse würde die Frau sicher erstmal nicht nachfragen wollen, aus Angst, sie müsse all ihre Konten/Ersparnisse offen legen…

Danke für Antworten!!

Hallo, wenn der Unterhalt des Ex-Mannes weg fällt, dann kann sie von 430.- Euro doch keine Miete und ihre laufenden Kosten bezahlen.
Sie müsste ja dann ALG 2 beantragen, würde dann aber eventuell gesetzlich versichert werden oder  wenn das nicht möglich ist, würden die Beiträge für die Krankenkasse bezahlt werden.
Der Krankenkasse wäre Sie auch auskunftsverpflichtet, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreitet auch wenn sie keine Hilfe beantragt.
Sie müsste in beiden Fällen ihre Einkommen und Ersparnisse angeben, damit für die Krankenkasse gewährleistet ist ob sie ihren Verpflichtungen nach kommen kann.
Gruß Gaby

Hallo,
_152 Euro ist ja bereits der Mindestsatz. Darunter wird es nichts werden.
Füllt sie in Zukunft kein Formular raus, wird sie veranschlagt und das nicht gerade zum Spartarif.
Seine Ersparnisse muss man nicht offen legen, aber die daraus resultierenden Einnahmen, also die Zinsen. Die angelegte Summe darf auf auf dem Auszug geschwärzt werden.

Die geschiedene Frau gibt dann  die Einnahmen aus Kapitalvermögen an, ohne das Kapitalvermögen an sich, zu benennen. Denn diese Summe bleibt unberührt, da es ja keine Einnahme ist, sondern Bestandsvermögen. 

Grüße_

Hallo,tatkra,

leider steht da nichts ob Sie demnächst Rente bekommen oder andere Einnahmen haben. Ich sehe im Moment nur die Möglichkeit sich an das Sozialbüro der Stadt oder einer kirchlichen Einrichtung zu wenden und da kundigen Rat zu holen, denn von den geringfügigen Einnahmen kann der Krankenkassenbeitrag nicht geschultert werden.

Alles Gute- Schaddie