UnterhaltsWirrWarr

Hallo,

Ich habe folgenden, mich verwirrenden, Fall geschieldert bekommen und konnte da keinen Richtigen „Weg“ finden.

Also.
Es handelt sich um eine Frau A die Mann A vor 14 Jahren geheiratet hat und mit ihm 6 Kinder hat. 3 Dieser Kinder leben im Heim und 3 bei Pflegefamilien. Frau A und Mann A leben z.zT. in Trennung (Alerdings in der selben Wohnung als Wohngemeinschaft was auch rechtlich alles abgesegnet ist).
So. Jetzt wirds schwerer.
Frau A hat vor 7 Jahren mit Mann B ein Kind gezeugt. Frau A und Mann B waren nicht verheiratet und lebten in getrennten Wohnungen.
Das Kind lebt bei Frau A.
Mann B zahlt keinen Unterhalt an das Kind. Frau A verdient deff. mehr als Mann B.
Nun hat Frau A mit Mann C zwei Kinder in die Welt gesetzt.
Auch hier keine heirat oder lebensgemeinschaft. Es war eine art Fernbeziehung.
Ein Kind lebt bei Mann C. Ein Kind lebt bei Frau A.
Mann C bekommt Unterhaltszahlungen von Frau A und Kinderunterhalt.

Nun ist Frau A in ca. 3 Monaten von Mann A geschieden und würde gerne direkt nach der Scheidung Mann D mit dem sie ien Kind erwartet heiraten. Auch wird Mann A Das eine Kind von Mann B und das von Mann C anerkennen.

Nun meine einführung zur Frage.
-Frau A zahlt Mann C Unterhalt.
-Frau A zahlt die Pflegefamilien der 3 Kinder von Mann A
-Frau A zahlt den Heimaufenthalt von den anderen 3 Kindern von Mann A.
-Frau A zahlt unterhalt an das zweite Kind von Mann C.
-Mann A Lebt von sozialhilfe und 400€ Job.

Info:Frau A verdient mehr als Mann A, B und C.

Mann A hat mittlerweile eine Freundin und heiratet ende dieses Jahres und nimmt auch alle 6 Kinder zu sich. Frau A behält lediglich Besuchsrecht und 1/2 Sorgerecht.

Frau A zieht mit Mann D zusammen und heiratet ebenfalls.

Zu welchen Zahlungen ist Frau A nach der Hochzeit noch verpflichtet?
Wie oder was kann Frau A machen um die Zahlungen zu reduzieren oder ganz zu streichen?
Fällt die Zahlungspflicht nach der Hochzeit an die 6 Kinder mit Mann A weg, da dieser selbst wieder heiratet und die 6 Kinder zu sich nimmt?

Ich wäre über Ratschläge aller Art dankbar.

Hallo,

alle minderjährigen Kinder der Frau A (egal von welchem Mann), die nicht im Haushalt von Frau A wohnen haben, einen vorrangigen Anspruch auf Barunterhalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der betreuende Elternteil mit einem Multimillionär verheiratet ist.

Das letzte Kind von Mann D wird dabei angerechnet, wenn es da ist.

Wenn noch was übrig bleibt, darf sie an Mann C weiter Unterhalt bezahlen.

Wie oder was kann Frau A machen um die Zahlungen zu
reduzieren oder ganz zu streichen?

Sollte sie besser nicht tun. Unterhaltspflichtverletzung ist ein Straftatsbestand. „Krummes drehen“ an der Einkommensschraube kann u. U. auch als Betrug (oft einhergehend mit Steuerstraftaten) ausgelegt werden.

Gruß
Ingrid