Unterhaltszahlung

Hallo

Habe eine Frage. Wenn die Ex Freundin, mit dem neuen Partner zusammen wohnt, ist der neue Partner dann auch für das Kind mitveranwortlich, oder muss man dann dennoch weiter Unterhalt zahlen? Habe einmal gelesen, dass wenn der Partner mit seinem neuen Partner zusammen wohnt, man kein Unterhalt mehr zahlen muss, da der neue Partner dann mit die Kosten übernimmt. Ist das richtig?

Hallo,
seit wann kommt ein fremder Mann für das eigene Kind auf?
Der Kindsvater hat für den Unterhalt des Kindes auf zu kommen und sonst niemand.
Das einzige was entfallen würde wäre der Unterhalt den der KV an die KM zahlen müßte weil das Kind noch keine 3 Jahre alt ist für alles andere ist und bleibt der Vater verantwortlich.
Gruß Sunny

Wunschdenken!
Moin!

Habe eine Frage. Wenn die Ex Freundin, mit dem neuen Partner
zusammen wohnt, ist der neue Partner dann auch für das Kind
mitveranwortlich, oder muss man dann dennoch weiter Unterhalt
zahlen? Habe einmal gelesen, dass wenn der Partner mit seinem
neuen Partner zusammen wohnt, man kein Unterhalt mehr zahlen
muss, da der neue Partner dann mit die Kosten übernimmt. Ist
das richtig?

Was haben wir in unserem Land für verweichlichte Väter?

Die keinen Funken Anstand im Leib haben und kein bisschen Fürsorglichkeit für ihr Kind und davon träumen, der Neue der Ex würde gleich das eigene Kind mit versorgen.

Unfassbar!

Löschbenachrichtigung ist nicht nötig!

Gruß, Flaschenpost

Hallo.
Du musst weiterzahlen als leiblicher Vater des Kindes. Der türkische Botschafter ( Ali Mente ) bleibt also Dein ständiger Gast. Du kommst um eine Unterhaltszahlung nur drumrum, wenn der Neue Deiner Ex das Kind adoptiert.
Gruss Peter

Hallo,

wenn KM/KV wieder heiratet dann entfällt der Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt (wenn KV/KM nicht zahlt) und der neue Ehepartner muß tatsächlich für das Kind aufkommen.
Beim „nur zusammenziehen“ entfällt aber Stkl. II, man ist dann plötzlich nicht mehr alleinerziehend obwohl der neue Partner in keinster Weise für das Kind verantwortlich ist.

Ansonsten finde ich alleine die Idee keinen Kindesunterhalt mehr zahlen zu müssen weil der Unterhaltsempfänger mit einem neuen Partner zusammenlebt schon als Frechheit.

Grüße
Bröselchen

Hallo,

das einzig richtige an der Antwort war, dass ggfs UVG wegfällt.

ABER UVG sind Leistungen für ALLEINERZIEHENDE. Ist man verheiratet, ist man NICHT alleinerziehend.

Das heisst aber noch lange nicht, daß der neuer Ehemann für das Kind zu zahlen hat.

Es besteht weiterhin die Verpflichtung des Vaters, für sein eigenes Kind selber zu sorgen!

grüße
miamei