Unterhaltszahlung

Unterhaltszahlung, brauche dringend einen rat

Hallo,

hilfe nötig!

er hat einen netto einkommen von 3200 euro.
sie ist hausfrau.
zwei kinder im alter von 5 und 2.

im haushalt sind folgende leistungen monatlich fällig:

wohnung: 750 euro (180.000 euro restschuld)
autokredit:370 ( noch 10.000 euro offener betrag)
allzweckkredit: 89 euro ( 3000 euro o.b )
kredit hausbank: 73 euro
kredit versandhaus: 35 euro ( 300 euro o.b. )
auto plus karte: 50 euro monatlich tilgung ( 4880 euro offner betrag )
nebenkosten der wohnung: 173 euro
Stromkosten: 240 euro
kindergarten kind 1: 73 euro
BSV: 250 euro ( vorzeitig kündigen nicht möglich )
GEZ: 18 eiro
Grunderwerbst.: 16 euro
Kfz-Vers.: 43 euro
Kfz-St.:8 euro
Haftplichtvers.:6 euro
Telefongebühren: 40 euro
Handygebühren: 50 euro

sie wohnt mit dem kindern in der gemeinsamen wohnung. er ist ausgezogen seit drei wochen und vorrübergehend bei dem eltern.

sie hat bereits ein konto eröffnet und bekommt den kompletten kindergeld.

laut anwalt von ihr muss er ihr 770 euro im monat und 450 euro den kindern zahlen.

von was lebt der? ist das gerecht?

sie wollen die kinder alle zwei wochen zeigen.
den schloss von der tür wechseln.
das fahrzeug wo auf ihn angemeldet ist, darf er nicht abmelden.
muss weiterhin steuer und versicherung zahlen.
hat keinen anspruch auf die einrichtung. alles darf sie behalten.
das gekaufte gold (wert von ca. 8.000 euro ) bekommt er nicht. auch nicht die hälfte, weil das als geschenk zählen soll.

was soll er machen?

einen anwalt aufsuchen ja. doch seine lage ist nicht rosig (siehe tabelle der ausgaben)

dürfen die das machen?7wären für jeden tipp sehr dankbar.

vielen dank im vorraus

er hat einen netto einkommen von 3200 euro.
sie ist hausfrau.
zwei kinder im alter von 5 und 2.

im haushalt sind folgende leistungen monatlich fällig:

wohnung: 750 euro (180.000 euro restschuld)
autokredit:370 ( noch 10.000 euro offener betrag)
allzweckkredit: 89 euro ( 3000 euro o.b )
kredit hausbank: 73 euro
kredit versandhaus: 35 euro ( 300 euro o.b. )
auto plus karte: 50 euro monatlich tilgung ( 4880 euro offner
betrag )
nebenkosten der wohnung: 173 euro
Stromkosten: 240 euro
kindergarten kind 1: 73 euro
BSV: 250 euro ( vorzeitig kündigen nicht möglich )
GEZ: 18 eiro
Grunderwerbst.: 16 euro
Kfz-Vers.: 43 euro
Kfz-St.:8 euro
Haftplichtvers.:6 euro
Telefongebühren: 40 euro
Handygebühren: 50 euro

es ist ja schön, dass die einzelnen positionen aufgeschlüsselt werden, aber wer zahlt diese kosten bzw. wer ist schuldner ? zahlt diese kosten vollständig der „mann“ ? außerdem wäre es noch sinnvoll, zu wissen, ob mann und frau überhaupt verheiratet sind.

sie wohnt mit dem kindern in der gemeinsamen wohnung. er ist
ausgezogen seit drei wochen und vorrübergehend bei dem eltern.

sie hat bereits ein konto eröffnet und bekommt den kompletten
kindergeld.

laut anwalt von ihr muss er ihr 770 euro im monat und 450 euro
den kindern zahlen.

von was lebt der? ist das gerecht?

3200€ - 770€ - 2*450€ = 1530€ netto -> davon lebt er
das ist natürlich eine milchmädchenrechnung, deshalb wäre es sinnvoll, zu wissen, welche von den obigen kosten er selbst trägt…

richtig ist, dass das kindergeld vollständig an den betreuende elternteil ausgezahlt wird. aber natürlich kommt das kindergeld hälftig auch dem barunterhaltsschuldner (hier: mann) zugute, sodass sich der bedarf des kindes um diesen betrag mindert.

450€/monat müssen für beide kinder gezahlt werden, oder ?
wenn man unterstellt, dass das bereinigte nettoeinkommen 3200€ beträgt (höchst unwahrscheinlich, eher weniger), beträgt der unterhalt für jedes kind abzgl. hälftigem kindergeld 288€, d.h. für beide kinder 576€. die gegenseite hat also bereits vom nettoeinkommen einzelne posten abgezogen, vllt. zu wenig, vllt zu viel…

der unterhalt für die frau erscheint mir etwas hoch. welche berechnung da zugrunde gelegt wurde, weiß ich nicht…

sie wollen die kinder alle zwei wochen zeigen.
den schloss von der tür wechseln.
das fahrzeug wo auf ihn angemeldet ist, darf er nicht
abmelden.
muss weiterhin steuer und versicherung zahlen.

hat keinen anspruch auf die einrichtung. alles darf sie
behalten.

hier müsste man weiter unterscheiden… an welchen einrichtungsgegenständen hat der ausgezogene denn ein interesse ? § 1361a bgb und §1361b bgb spielen vor der scheidung (?) eine rolle.

das gekaufte gold (wert von ca. 8.000 euro ) bekommt er nicht.
auch nicht die hälfte, weil das als geschenk zählen soll.

und war es ein geschenk ? kann die gegenseite darlegen und beweisen, dass es ein geschenk war oder nicht vielmehr des gemeinsamen vermögensaufbaus dient ? ist es gold in form von schmuck oder ein klumpen gold ?

was soll er machen?

einen anwalt aufsuchen ja. doch seine lage ist nicht rosig
(siehe tabelle der ausgaben)

meistens sucht man sich auch gerade deshalb einen rechtsbeistand, weil die lage „nicht rosig“ ist bzw. man sich ungerecht behandelt fühlt. das sollte man auf jeden fall machen, um

dürfen die das machen?7wären für jeden tipp sehr dankbar.

der rechtsbeistand der gegenseite versucht natürlich das beste für seinen mandanten rauszuholen. da ist es doch nachvollziehbar, dass man das nettoeinkommen zugrundelegt; der unterhaltsschuldner wird sich schon melden, wenn er weitere ausgaben hat. und das sollte er auch…

Hallo,

erst mal keine Panik. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Was der gegnerische Anwalt schreibt ist die Maximalforderung. Schreiben kann er viel, für seine eigene Mandantin will und muss er das Optimum herausholen.

Was er behauptet muss also in keinem Fall stimmen. Tut es in diesem Fall vermutlich auch nicht.

Gleichzeitg kann er eine höhere Rechnung stellen, wenn er schön fleißig den Streitwert in die Höhe schraubt.

Auf jeden Fall sollte der Anwalt sich einen eigenen - vor allen Dingen engagierten - Anwalt suchen.

Hier noch ein paar Tipps:

Schulden die während der Ehe im beiderseitigen Einverständnis aufgenommen wurden, sind im Normalfall erst mal einkommensmindernd anzurechnen - und reduzieren dadurch auch den Unterhalt.

Die Frau bewohnt die Wohnung - die vermutlich beiden Partner je zur Hälfte gehört - mit den Kindern. Der Mann zahlt. Also leistet er schon mal mit den Zahlungen für den Wohnraum etwas Unterhalt. Wie das aufgeschlüsselt wird - welcher Anteil für die Kinder ist und welcher Anteil für die Mutter - kann ich so jetzt nicht wissen.

Wenn die Wohnung beiden gehört und nur von einem genutzt wird, sollte dieser an den anderen eine Art „Miete“ (Entschädigung) bezahlen (bzw. gegenrechnen lassen). Schließlich wird nicht nur der Eigentumsanteil der jetzigen Bewohnerin von ihr benutzt.

Strom, Wasser, Hausratsversicherung, Nebenkosten, Hausmeister, Telefon u. ä. muss der Bewohner der Wohnung (wie jeder andere Bewohner einer Wohnung auch) selber zahlen. Hier sollte der Mann rechtzeitig bei den Energieversorgern, Telefongesellschaft kündigen, damit er aus der „Rechnung“ herauskommt.

Grob über den Daumen gepeilt: jeder zahlt das, was er selber verbraucht. WEnn er ein Handy nutzt, zahlt er es und nutzt sie ein Handy, dann zahlt sie es.

Auto: Wer fährt jetzt das Auto? WEnn sie es fährt, muss sie die Raten bezahlen und natürlich auch die Kosten tragen. Macht sie „Sperenzchen“ wegen der Abmeldung, sollte der Mann beim „Autokreditgeber“ nachfragen, was er tun soll, da er die Raten für die Zukunft nicht mehr bedienen kann (will).
Hat er das Auto, muss er weiterhin die Kosten tragen und kann natürlich das Auto verkaufen um die Restschuld los zu werden.

Einrichtung (= juristisch die Hausratsteilung): was während der Ehe angeschafft wurde, gehört (so ist die Faustregel) beiden Ehepartnern zur Hälfte. Egal wer auf der Rechnung steht. Was jeder vor der Ehe hatte - und was einem Partner von Dritten geschenkt wurde, darf er ohne teilen nach der Ehe wieder mitnehmen.

Wenn sie alles behält, muss sie - spätestens bei der Scheidung - finanziell ausgleichen. Evtl. ist auch eine Art „Nutzungsgebühr“ für die ihm gehörende Hälfte der Einrichtung möglich. Hier kommt es darauf an, um welche Gegenstände es sich handelt.

Kinderzimmer die beide Ehepartner gekauft haben, gehören nicht den Kindern sondern den Eltern und werden zwar an den betreuenden Elternteil gegeben, werden aber wieder finanziell ausgeglichen.

Welche Art Gold handelt es sich? Ist es Schmuck, der bei diversen Anlässen speziell für die Frau gekauft wurde, kann das vielleicht als Geschenk gesehen werden. Bei diesem Thema werden sich in Zukunft dann wohl noch weiter die Geister streiten.

Kindesumgang: üblicherweise wird bei so kleinen Kindern der Umgang so gehandelt, dass er mindestens an einem Wochennachmittag und alle vierzehn Tage ein ganzes Wochenende - beim Vater ohne Aufsicht der Mutter - stattfindet.

Hier sollte der Vater ganz hurtig zum Jugendamt gehen und um Vermittlung bei einer Umgangsregelung bitten. Kommt nicht mindestens der „üblicherweise Umgang“ heraus, sollte er schnellstens bei Gericht klagen.

Gruß
Ingrid

Auto: Wer fährt jetzt das Auto? WEnn sie es fährt, muss sie
die Raten bezahlen und natürlich auch die Kosten tragen. Macht
sie „Sperenzchen“ wegen der Abmeldung, sollte der Mann beim
„Autokreditgeber“ nachfragen, was er tun soll, da er die Raten
für die Zukunft nicht mehr bedienen kann (will).
Hat er das Auto, muss er weiterhin die Kosten tragen und kann
natürlich das Auto verkaufen um die Restschuld los zu werden.

nein, das auto ist regelmäßig haushaltsgegenstand iSd § 1361a I bgb, so dass der mann (wenn er eigentümer ist) nicht nach belieben damit verfahren darf.

Einrichtung (= juristisch die Hausratsteilung): was während
der Ehe angeschafft wurde, gehört (so ist die Faustregel)
beiden Ehepartnern zur Hälfte.

nein, das ist keine faustregel. es gilt immer noch die gütertrennung während der ehe als faustregel. aufgrund des gemeinsamen besitzes kann nur die vermutung gemeinsamen eigentums aufgestellt werden, § 1006 bgb.
diese vermutung lässt sich durch die rechnung bzw. den vortrag, an wen die übereignung erfolgte, widerlegen.
deshalb ist die rechnung von besonderer bedeutung.

Egal wer auf der Rechnung
steht. Was jeder vor der Ehe hatte - und was einem Partner von
Dritten geschenkt wurde, darf er ohne teilen nach der Ehe
wieder mitnehmen.

nein, auch hier gilt die ausnahme für haushaltsgegenstände. unerheblich ist, wann sie erworben wurden oder ob sie in die ehe eingebracht wurden.