Unterhaltszahlung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich suche hier einen Rat.
Folgendes!
Meine Frau will die Scheidung wir sind nun 5 Jahre Verheiratet und haben keine Kinder auch keinen Ehevertrag !!
Wir haben in unserer Ehe ein Haus gebaut wo wir zu je 50 % Eigentümer sind auch auf der Bank haben wir beide für die Hypotheken unterschrieben.
Die Monatliche belastung liegt bei 1230€
Ich Verdiene ca 1900 € Netto meine Frau 1300 € Netto
Jetzt kommt meine Frau und verlangt das ich die Hypothek alleine bezahlen müsse solange das Haus nicht Verkauft sei! denn würde ich die Hälfte von Ihr Verlangen müsse ich Ihr 1000 € mtl. Unterhalt bezahlen.Sie habe sich schließlich informiert da Sie sich eine eigene Wohnung ab Oktober gemietet habe ! und schließlich auch noch Leben müsse !
Wenn ich nun rechne 1000€ meiner Frau und noch die hälfte der Hypothek ( 50% mein Anteil )dann bleibt ja mir nichts mehr…
Hat jetzt jehmand schon Erfahrung und kann mit den von mir angegebenen Zahlen mir eine in etwaige Auskunft geben was da jetzt auf mich zukommt!
Hat sich seit 2008 nicht etwas geändert im Unterhaltsrecht ?

MFG
Thomas W.

Hallo Thomas,
Ja ,der liebe Unterhalt…Als erstes rate ich Dir dich einem Anwalt für Familienrecht anzuvertrauen,das ist der erste Schritt.
So,die Sache mit dem Unterhalt ist so geregelt,das deine Frau,da Sie berufstätig ist,für sich selbst sorgen muss.Sollte Sie aufhören zu arbeiten,handelt sie fahrlässig und macht sich strafbar.
Bei euch ist es so,die Einkommen werden zusammengezogen,danach errechnet sich die jeweilige Belastungshöhe der Abtragung.Auf jeden Fall muß Dir als Arbeitnehmer ein Freibetrag,der sogenannte Selbstbehalt von mindestens 900,00 Euro,plus den Fahrtkosten für den Arbeitsweg bleiben. Der Unterhalt für die Ehegatten hat sich geändert,insofern wenn es keine triftigen Gründe (jetzt wirds meistens schmutzig ) gibt.In vielen Fällen werden seelische und psychische Erkrankungen vorgeschoben,die eine Arbeitsaufnahme unmöglich machen.Eine Regelung wäre meiner Meinung nach so möglich: 2 Drittel du, 1 Drittel deine Frau für die Abtragung.Natürlich entfällt damit der unsinne Unterhalt und Du bewegst dich in deinem Selbstbehaltssatz.Die Zwei Drittel würden sich auf deine Mietnutzung beziehen.Ich kann Dir mit Nachdruck raten ,einen Anwalt zu konsultieren,denn in einer solchen Angelegenheit,ist der Rechtsbeistand unerläßlich,alleine schon für die Scheidungseinreichung und den Schriftverkehr. Lasse Dich auf keinen Fall zu einer Zusage hinreißen,keine Zahlung,ohne vorherige Einigung per Anwalt.Ich spreche aus langjähriger Erfahrung,das man(n) manchmal der guten alten Zeit etwas macht,was hinterher als fataler Fehler da steht.Mache Dir nicht so große Sorgen,klar wird es Einschnitte geben,aber es wird in deinem Fall nicht so sein,das Du am Hungertuch nagen wirst.Trotzdem Kopf hoch und warte das Gespräch mit deinem Anwalt (Familienrecht !!! ) gelassen ab.

Mit besten Grüßen Markus I.

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Hallo Thomas,
leider kannn ich zu Deinem Problem keine plausibelen Auskünfte erteilen. Um genaues zu erfahren solltest Du doch einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen.
Ein Beratungsgespräch kostet nicht gleich so viel, und Du bekommst Auskünfte, die handfest sind.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass ihr euer Haus verkaufen müsst, da ja Deine Frau mit im Grundbuch steht. Nun kann man nur hoffen, dass Ihr einen guten Verkaufswert erzielt, damit nach Abzug der Hypothekenschulden Ihr wenigsten auf beiden Seiten einen Gewinn verzeichnen könnt.

Nette Grüsse aus Peine,
Manuela

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lieber thomas,

es tut mir sehr leid, aber datzu kann ich dir ueberhaupt nicht herfen, da ich mich damit nicht auskenne. viel glueck und erfolg.

gruß, freundin

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Vielen dank für die Auskunft habe nächste Woche ein beratungsgespräch

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Vielen dank für die Auskunft habe nächste Woche ein beratungsgespräch

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tut mir Leid, da kann ich auch nicht helfen
Grüße