Unterhaltszahlung

Guten Tag,

ich hoffe ich kann hier ein paar wichtige Informationen sammeln.

Ich zahle für mein getrenntlebenden Sohn 10 jahre 247€ Mindesunterhalt.Unehelicher Sohn.

Seit Juli 2006 bin ich verheiratet und eine Tochter seit Januar 2009.Ich zahle weiterhin den Unterhalt für mein Sohn aus erster Beziehung.
Ich verdiene ca.1700€ netto Steuerkl.3.
Ab 2010 hat sich einiges geändert laut Düsseldorfer Tabelle.
Den jetzigen Betrag von 247€ schaffe ich noch.Aber in den nächsten monaten kann es sich erhöhen, besonders wenn der Sohn 12 wird.
Meine Frau, meine Tochter und ich müßen auch noch über die runden kommen.Was ist zu machen.

Die Exfrau hat einen Rechtsanwalt als Beistand nicht mehr das Jugendamt.

Danke für jede Antwort im Vorraus.

Guten Tag,
leider kann ich Ihnen keine plausibele Auskunft erteilen. Ich verstehe nicht so ganz, warum Ihre Frau sich einen Rechtsbeistand für Ihren 10-jährigen Sohn genommen hat. Normalerweise ist das Jugendamt für den Sohenmann noch zuständig bis zum 18. Lebensjahr?!
Ich würde mich an Ihrer Stelle an das für Sie zuständige Jugendamt wenden. Die erteilen Ihnen bestimmt Auskünfte. Ansonsten müssten Sie sich auch einen Rechtsbeistand suchen. Vielleicht bekommen Sie sogar einen Prozeßkostenzuschuss.
Hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen. :smile:
Nette Grüsse
Keil

Hallo,

wenn keine gütliche Einigung mit Deiner Exfrau vereinbar ist (wahrscheinlich ist es so (?)) solltest Du zuerst überprüfen, ob Deine Geschiedene Prozesskostenhilfe erhält oder ob Sie die Kosten des Rechtsstreites selber bezahlt.

Ebenfalls solltest Du überprüfen ob Du Prozesskostenhilfe erhälst.

Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als eine detaillierte Kostenaufstellung als Gegenbeweis Deiner Zahlungsunfähigkeit für die erhöhte Kindesunterhalt an Deine Geschiedene. (Selbstbehalt!)

Für die richtige Kalkulation und der Kostenaufstellung (inklusiv Belege) empfehle ich Dir einen Steuerberater/Finanzberater aufzusuchen, der Dir dabei beraten kann, welche Kosten und wie Du die Kosten ansetzen kannst, damit nichts Nachteiliges für Dich ausgelegt werden kann.

Wenn das Ergebnis der Kostenaufstellung dazu führt, dass Du Prozesskostenhilfe erhälst, dann ist erst mal viel Last genommen.

Gute Vorbereitung ist die Beste Möglichkeit einen Angriff zu verteidigen :smile:.

Was Du leider nicht verhindern kannst, ist die viele Zeit, die Du dafür aufwendest.

Ein Ratschlag von einem Betroffenen.

Tut mir Leid, da kann ich auch keine verlässliche Aussage machen