Unterhaltszahlung

hallo an alle hier,

wenn ein kind bis zur volljährigkeit in einer einrichtung untergebracht war,für schwer erziehbare, wie läuft das weiter nach der volljährigkeit?
zurzeit noch in der schule,dann studieren, nie einen gedanken an den unterhaltszahlenden vater verschwenden, nur sich melden wenn geld benötigt wird oder unterlagen ausgefüllt werden müssen.
muss der vater immer weiterhin zahlen,selbst wenn der sohn keine angaben zu sich seinem lebensmittelpunkt,dem wissensstand ect. macht.
es wurde ein schreiben zugesendet,in dem gewünscht wurde das die dinge offen gelegt werden, auch wo er gemeldet ist, keinerlei reaktion.
nun überlegt der vater die nächste zahlung bis die daten vervollständigt vorliegen, einzustellen.
weiter überlegt der vater § 1611 in anspruch zu nehmen,geht das überhaupt,oder kann der sohn dem vater immer mehr und mehr schaden???
danke erstmal für die antworten
lg

Besprich die Angelegenheit VOR Volljährigkeit mit dem Jugendamt, einer Familienberatung oder der Schule. Die sind auf dem neuesten Stand. Ihr seid entfremdet. Ich würde keine zahlung auslassen, sondern sie bis zur Klärung auf ein Treuhänderkonto (oder ans Jugendamt) zahlen.

Andi

Hallo

Ab dem 18 Lebensjahr sind grundsaetzlich beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet.

Er muss allerdings auch nachweisen, dass er sich in einer Ausbildung befindet und diese zuegig absolviert. Gleiches gilt fuer ein Studium, wenn dieses zeitlich und inhaltlich zur Erstausbildung passt.

Verdient er Geld z.B. Ausbildungsverguetung, muss dieses angerechnet werden, ebenso das Kindergeld. Daher ist dein Sohn auch zur Angabe von Daten verpflichtet.

Wenn die Nachweise fehlen, kannst du die Zahlungen einstellen, er wird dann handeln muessen.

§ 1611 kenn ich selber in der Praxis nicht, da wuerde ich mal einen Anwalt fragen.

Gruss

guten morgen,

sobald ein kind 18 ist,sind beide elternteile barunterhaltspflichtig, das heißt mama und papa müssen zahlen, je nach dem ,wieviel geld sie haben. Dies auch nur bis zur ersten ausbildung. Wenn sohn aber meint, kein bock zuhaben und nicht alles zu tun,um seine eltern zu entlasten, kann der sohn schnell seinen unterhalt verlieren.
ich würde ein beratungsgespräch beim anwalt machen

lisa

leider kann ich dir da nicht weiter helfen, sorry

gruß yvi

Richtig ist erst einmal das er auch verlangen kann wie es mit dem „Vermögen“ Einkommen liegt.Danach muß er ja zahlen.Wie es zw. den Vater und Sohn aussieht interessiert das gericht kaum.Aber auch es gibt Mütter wo es auch so ist.(selber).Er wird aber weiter zahlen müssen.Sollte er eine Lehre machen ,wo er selber Geld verdient,wird es gerringer.Aber eine Zahlung einstellen ist für ihn gefährlich.Drei mal nicht zahlen Lohnpfändung!!!

Hallo,

feststeht, das so lange der Sohn zur Schule geht noch gezahlt werden muß, auch bei einem anschliessendem Studium etc.

Da hier der Fall etwas anders liegt, ist es wichtig eine Frist bzu setzen, um die erforderlichen Unterlagen zu erhalten bevor die Zahlung eingestellt wird, damit man sich hinterher auf dieses Schreiben berufen kann.

Viele Grüße
Y.Dosse

  • bitte nicht die Zahlung einstellen, das gibt Ärger
  • $1611 zieht hier nicht
  • am besten einen Anwalt zu Rate ziehen.

Ansonsten ist die Anfrage eigentlich nicht wert,
beantwortet zu werden, so wie sie gestellt ist.
Da hat sich einer keine Mühe gegeben.
(Wer ist „der Vater“ ??)

Liebe Grüße
A.

Hallo,

wenn ein kind bis zur volljährigkeit in einer einrichtung
untergebracht war,für schwer erziehbare, wie läuft das weiter
nach der volljährigkeit?

Waren die „Aktionen“, weshalb es in der Einrichtung untergebracht war, gegen die Eltern bzw. einem Elternteil gerichtet, oder waren es Straftaten gegen die Allgemeinheit?

zurzeit noch in der schule,dann studieren, nie einen gedanken
an den unterhaltszahlenden vater verschwenden, nur sich melden
wenn geld benötigt wird oder unterlagen ausgefüllt werden
müssen.

Ab Volljährigkeit zahlt nicht nur der Vater den Unterhalt. Auch die Mutter ist dran.

muss der vater immer weiterhin zahlen,selbst wenn der sohn
keine angaben zu sich seinem lebensmittelpunkt,dem
wissensstand ect. macht.

Nööööö! Unterhalt bekommt nur, wer bedürftig ist. Die Bedürftigkeit muss der Unterhaltszahler prüfen können, somit hat er ein Auskunftsrecht.

es wurde ein schreiben zugesendet,in dem gewünscht wurde das
die dinge offen gelegt werden, auch wo er gemeldet ist,
keinerlei reaktion.

Nix ist mit Wünschen! Knallhart eine feste Frist (z. B. XX.XX.2011) setzen in der AUFFORDERUNG!

nun überlegt der vater die nächste zahlung bis die daten
vervollständigt vorliegen, einzustellen.

Hier kommt es darauf an, ob es einen unbefristeten Titel, wie z. B. Gerichtsurteil, Jugendamtsurkunde, Beschluss, gerichtlicher Vergleich (der ja jetzt auf das Kind übergegangen ist) gegen den Vater gibt.

Wenn es einen solchen Titel gibt, sollte der Vater - wenn er die erfolglose Aufforderung nachweisen kann - bei Gericht eine Abänderungsklage machen, weil er den Verdacht hat, dass das Kind eigene Einkünfte hat.

weiter überlegt der vater § 1611 in anspruch zu nehmen,geht
das überhaupt,oder kann der sohn dem vater immer mehr und mehr
schaden???

Tja, hier kommt es darauf an, ob es Straftaten/Verfehlungen - vor allen Dingen ab Volljährigkeit - gegen den Unterhaltszahler gibt

Gruß

Hallo, sorry aber da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo und sorry für meine späte Antwort,

sowohl die Kinder,wie in diesem Fall,als auch die Elternteile dann,sind dazu verpflichtet,die Unterlagen beizubringen,die aussagen,was zb. hier der Sohn verdient.
Der Vater kann das über einen Anwalt oder über das Jugendamt kürzen lassen oder auch erstmal damit aussetzten,aber das ist wichtig,er muß es ankündiegen.
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen…
LG

wenn ein kind bis zur volljährigkeit in einer einrichtung
untergebracht war,für schwer erziehbare, wie läuft das weiter
nach der volljährigkeit?
zurzeit noch in der schule,dann studieren, nie einen gedanken
an den unterhaltszahlenden vater verschwenden, nur sich melden
wenn geld benötigt wird oder unterlagen ausgefüllt werden
müssen.
muss der vater immer weiterhin zahlen,selbst wenn der sohn
keine angaben zu sich seinem lebensmittelpunkt,dem
wissensstand ect. macht.
es wurde ein schreiben zugesendet,in dem gewünscht wurde das
die dinge offen gelegt werden, auch wo er gemeldet ist,
keinerlei reaktion.
nun überlegt der vater die nächste zahlung bis die daten
vervollständigt vorliegen, einzustellen.
weiter überlegt der vater § 1611 in anspruch zu nehmen,geht
das überhaupt,oder kann der sohn dem vater immer mehr und mehr
schaden???
danke erstmal für die antworten
lg

Ich musste mich echt überwinden, denn deine Anfrage klingt merkwürdig.

Auch als „Brigadoon“ (was soll das heißen?) sollte man solch ein ernstes Thema nicht stichwortartig aushusten, sondern die Umstände und Probleme etwas deutlicher benennen.

Zunächst vermute ich, dass du der Vater des etwas schwierigen Kindes bist. Das Problem ist dir also schon länger bekannt und du bist bislang gut damit zurecht gekommen.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn man sich selbst eingestehen muss, dass der eigene Sohn sich nicht gemäß der persönlichen Wunschvorstellung entwickelt. So ist das aber mit den Kindern, man ist vor Überraschungen nie sicher und muss mit Enttäuschungen leben. Ein Leben lang, das Kind bleibt dein Kind.

Unterstellen wir einmal, dass du in der Vergangenheit bereits versucht hast Einfluss zu nehmen, jedoch nicht mit dem erwarteten Erfolg.

In deiner Position als Vater kannst du natürlich auch von deinem Recht Gebrauch machen und etwas Druck machen. Dass du nach dem Gesetz deiner Barunterhaltspflicht nachkommen musst, ist dir ja bekannt. Aber es gibt auch Grenzen der sozialen Verantwortung.

Wenn ein erwachsenes Kind keine Anstrengungen unternimmt, seine Lage schuldhaft verursacht hat und die Eltern dennoch finanziell belastet, kann der Unterhalt verwirkt werden. Natürlich bedarf es einer rechtlichen Absicherung.

Es wäre ein denkbarer Weg, unter Hinzuziehung einer neutralen Vermittlerperson, mit dem jungen Mann ein ernstes Gespräch farüber zu führen.

Wenn ihm die Konsequenzen seines Verhaltens deutlich vor Augen geführt werden, kann er selbst darüber entscheiden, ob ihm an einem guten Verhältnis zu seinem Vater gelegen ist.

Erwarte aber bitte nicht, dass er vor dir salutiert und wie ein Rekrut funktioniert.

Etwas Gefühl darfst du ruhig zeigen, vielleicht ist dort ein Grund für die Situation deines Sohnes zu finden.

Viel Glück!

Steve-HH

also lieber andreas,

du scheinst deine fragen wohl immer perfekt wiedergeben zu können, herzlichen glückwunsch dazu you are a perfekt people.
Wenn es dir nicht wert ist zu beantworten, kleiner Tip, „lass es einfach“!!!
Ich habe zu dem Zeitpunkt es so beschrieben wie ich es dachte, um den aussage in diesem Forum gerecht zu werden.

lg

  • bitte nicht die Zahlung einstellen, das gibt Ärger
  • $1611 zieht hier nicht
  • am besten einen Anwalt zu Rate ziehen.

Ansonsten ist die Anfrage eigentlich nicht wert,
beantwortet zu werden, so wie sie gestellt ist.
Da hat sich einer keine Mühe gegeben.
(Wer ist „der Vater“ ??)

Liebe Grüße

A.

Danke erstmal an all jene die mir mit Rat und Tat zur seite stehen, ich habe gemerkt das ich mit meiner anfrage manchen zu große denkleistung abverlangte dabei,(siehe weiter oben), aber etlichen schien es schon eindeutig, auch steve-HH hat mir ein paar wichtige denkanstöße geben können, die gepaart mit ein paar vorherigen antworten etwas helfen konnten, vielen dank bis dahin erstmal dafür.
Achja steve…Brigadoon ist ein Musical Film mit Gene Kelly…dazu muss ich mich outen…dies ist ein seltener und einfach nur schöner film…

… schon mal was von Nettikette gehört?!

Dazu gehört auch Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung,
ein bißchen (mehr) denken beim Schreiben und eine Unterschrift,
ein Name, weißt Du?! - Anonym genug sind wir hier ja.
Ohne Luft zu holen kann man reden, aber so ein Text liest
sich einfach Scheiße, vor allem, wenn dieser nicht nochmal
so überarbeitet ist, daß ein Außenstehender ihn beim
ersten Lesen versteht.
Und dein „in diesem Forum“ qualifiziert in meinen Augen
Wer-weiss-was ein bißchen ab.
So gesehen verstehe ich schon, daß Du Dir keine Mühe gibst.

Liebe Grüße
Andreas

P.S.: Folgemails von Dir werde ich nicht mehr beantworten,
lerne erst mal, Dich zu benehmen.

Um benehmen zu Fordern, zählt benehmen, das einmal dazu!
Doch mehr bekommt Herr Oberlehrer (vermutlich genau diese Art Mensch die ich von Ämtern her kenne)nicht als Aufmerksamkeit.

PS:lerne einmal umgangsformen im netz,scheint eher nicht deine stärke, und bitte halte dich an deine aussagen :wink:!

Ach eines muss ich noch loswerden, was deine Sorge um das Forum betrifft.
Dieses Forum ist von Hilfe,Verständniss,Akzeptanz, wie auch Wissen geprägt…
Anhand der Zeilen, trifft nichts davon zu…wer hat da wohl das Forum falsch verstanden???

Sei doch einfach froh das Du „Genau Du“ mal einen Genpool geschaffen hast der uns als ALLE auch mal representieren kann. mach einfach alles was für Ihn gut ist!! Gruß und sei stolz >UND ZAHLE!!!
hallo an alle hier,

wenn ein kind bis zur volljährigkeit in einer einrichtung
untergebracht war,für schwer erziehbare, wie läuft das weiter
nach der volljährigkeit?

zurzeit noch in der schule,dann studieren, nie einen gedanken
an den unterhaltszahlenden vater verschwenden, nur sich melden
wenn geld benötigt wird oder unterlagen ausgefüllt werden
müssen.

muss der vater immer weiterhin zahlen,selbst wenn der sohn
keine angaben zu sich seinem lebensmittelpunkt,dem
wissensstand ect. macht.

es wurde ein schreiben zugesendet,in dem gewünscht wurde das
die dinge offen gelegt werden, auch wo er gemeldet ist,
keinerlei reaktion.

nun überlegt der vater die nächste zahlung bis die daten
vervollständigt vorliegen, einzustellen.

weiter überlegt der vater § 1611 in anspruch zu nehmen,geht
das überhaupt,oder kann der sohn dem vater immer mehr und mehr
schaden???

danke erstmal für die antworten

lg

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Die Unterhaltszahlung einstellen und dieses Geld bitte auf ein Sperrkonto deponieren, im Falle das sie aufgefordert werden, den rückständigen Unterhalt sofort zu zahlen.

Des Weiteren, nehmen Sie sich bitte einen Familienrechtsanwalt und schildern sie Ihm die Situation.

Mfg

Angela06