ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltszahlung. Mein Ex, der Vater von 2 Kindern, zahlte seit letzten November das erste mal Unterhalt seit unserer Trennung 2006. Natürlich kannst du dir vorstellen wie froh ich war, nach jahrelanger Gerichts/Anwaltsodisse das er mal anfing zu zahlen. Aber was noch dazu kommt ist, das in der langen Zeit sich auch Schulden angesammelt haben die er an mich zahlen muß und zwar die Differenz zwischen dem UVG und dem Mindestunterhalt den er zahlen müßte. Jetzt sind wir mit einer Zwangsvollstreckung gegen ihn vorgegangen um diese Schulden einzufordern. Laut einer Eidesstattlichen Versicherung die er im Juli letzten Jahren abgegeben hat, ist er arbeitslos. Also laut Gerichtsvollzieher nicht zahlungsfähig. Jetzt stellt sich mir die Frage wie komme ich an mein Geld wenn ich weiß das er mittlerweilen einen Job hat und arbeitet, sonst könnte er ja keinen Unterhalt zahlen? Die Anwältin sagt, so lange ich nicht handfest nachweisen kann wo er arbeitet kann sie nichts machen und die Gerichtsvollzieherin auch nicht. SOll das heißen das ich in der beweislast bin und schauen muß wo er arbeitet damit die Rechtsverdreher mal tätig werden um von ihm Auskünfte über sein Einkommen einzufordern? Denn er zahlt nach der Düsseldorfer Tabelle den Mindestunterhalt und ich weiß ja immer noch nicht wieviel er verdient? Was ist wenn er nur verheimlichen will wo er arbeitet damit er nicht mehr abdrücken muß? Und wir nicht beides von ihm Pfänden können; aktueller Unterhalt und die Schulden aus der Zwangsvollstreckung? Ich fühle mich völlig hilflos und weiß nicht wie ich handeln soll?
Und was noch dazu kommt ist, das ich jeden Monat bangen muß ob er zahlt oder nicht, denn er sucht sich den Überweisungstag selbst aus. Mal ist es der 15., mal der 17., mal der 24. eines Monats. Ich habe ja auch meine Rechnungen und Verpflichtungen zu leisten und kann mir das nicht leisten mich auf sein Geradewohl zu verlassen. Habe ich da auch eine Chance ihn zu zwingen pünktlich zu bezahlen?
Ich weiß das es ein bischen viel ist, aber vielleicht kannst du mir da ja weiter helfen.
Wäre echt super!
Hallo Tanja,
ich kann Dich nur zu gut verstehen, wie Du jetzt drauf bist. Ich hatte einen fast so ähnlichen Fall. Ob ich Dir eine Hilfe bin, weiss ich nicht so genau.
Kann Dir nur eines sagen, Du kannst ja froh sein, dass Du wenigstens noch den Unterhalt bekommst. Das klingt zwar hart, aber es ist tatsächlich so.
Mein Sohn hat seit 2 Jahren keinen Unterhalt mehr von seitens des Vaters gesehen. Er war verheiratet, und aus dieser Ehe sind zwei Kinder entstanden. Dann kam die Scheidung. Mit meinem Sohn hat er also insgesamt 3 Unterhaltspflichtige Kinder. Hatte mir auch rechtsbeistand geholt, und ich sage Dir…ich habe auch fast alles selber machen müssen. Er ist während der Scheidung unbekannt verzogen. Ich mußte dann bei der Stadt (letztgemeldeter Wohnsitz meines Freundes) auflaufen, um in Erfahrung zu bringen, wo er sich neu gemeldet hat. Das hat gottseidank geklappt. Auch den Mahnbescheid gegen Ihn, habe ich beim Amtsgericht selber stellen müssen. Ich frage mich ehrlich für was ca. 500,00 Euro RA-Kosten bezahlt habe. Auch konnte ich in Erfahrung bringen, wo mein Ex beschäftigt war.
Ich kam mir schon vor, wie Matulla… - Ein Fall für zwei----- Aber gebracht hat das nicht, weil mein Sohn älter war, als seine beiden anderen Kinder. (17 1/2)
und seine anderen Kinder gewesendlich jünger als meiner, ging man davon aus, der er seinen Lebensweg bereits selber bestreiten kann.
Ich mache es jetzt mal kurz, ich habe RA-Kosten bezahlt und letztlich nichts dadurch erreicht.
Ihm (Deinem Ex) bleibt es Existenzminimum, und wenn der darunter liegt, dann kannst Du nichts von Ihm holen. Selbst wenn er schwarz was auf die Hand (durch einen Nebenverdienst) bekommen sollte, brauchst Du Beweise. Ich sage es mal vorsichtig …Du kannst froh sein, wenn Du noch Unterhalt bekommst. Auch kannst Du nichts wirklich dagegen übernehmen, zu wann er Dir das Geld überweist. Das klingt hart, aber so ist es leider.
Ich konnte nur froh sein, dass in von mein Ex 17 Jahre lang regelmäßig für meinen Sohn Unterhalt bekommen hatte.
Wenn Du noch fragen hast, die ich vielleicht nicht hier beantwortet habe, dann kannst Du mich gerne nochmal anschreiben. Aber viel Chance auf Erfolg die Schulden bezahlt zu bekommen, sehe ich für Dich nicht.
HOffe, ich konnte Dir ein wenig Auskunft geben.
lg Ela