Hallo Felex,
der Unterhalt ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.Das wären normal für ein 3-jähriges Kind 317,00 Euro monatlich bei einem Verdienst bis 1.500,00 Euro Netto. Ähnlich wie die Sätze der Düsseldorfer Tabelle ist auch der Unterhaltsvorschuss an den Kinderfreibetrag gekoppelt. Daher steigt auch der Unterhaltsvorschuss im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr deutlich an.
Für Kinder bis zu sechs Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss 133 Euro im Monat, für Kinder zwischen sechs und (unter) zwölf Jahren sind es 180 Euro.
Basis für den Unterhaltsvorschuss ist der in Paragraf 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelte Mindestunterhalt, der an den Kinderfreibetrag gekoppelt ist. Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren ist danach als Mindestunterhalt der volle Kinderfreibetrag vorgesehen. Dieser liegt seit Anfang 2010 bei 364 Euro pro Monat. Davon abgezogen wird das Kindergeld, das seit Anfang 2010 für die ersten beiden Kinder 184 Euro beträgt.
Damit bleiben 180 Euro, die der Staat als Unterhaltsvorschuss maximal zahlt, wenn ein Vater den Unterhalt für seine Kinder nicht vollständig zahlen kann. Zusammen mit dem Kindergeld ist damit das sächliche Existenzminimum des Kindes gesichert. Eine ähnliche Rechnung wird auch für Kinder unter sechs Jahren aufgemacht. Für Kinder in dieser Altersgruppe beträgt das sächliche Existenzminimum nach § 1612a BGB genau 317 Euro. (Quelle aus dem Internet)
Ich würde also sagen, der Staat ist dann auf Deiner Seite, wenn Du belegen kannst oder auch mußt, dass Du wirklich nicht mehr verdienst.
Würde Dir aber dennoch vorschlagen, dass zuständige Jugendamt aufzusuchen, damit bist Du dann 100%-tig auf der richtigen Seite.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Freudliche Grüsse
Manuela