Hallo
Ich wollte mal wissen gibt es im neuen jahr 2015,ein neues Gesetz,
zur Unterhaltszahlung,im falle einer scheidung,wenn der Ehemann nicht in der
lage ist durch zu geringes Gehahlt Unterhalt zu zahlen?Gibt es da Vorschuss Dahrlehen?Ich dachte ich hätte was in den Nachrichten gesehen?
Gruß
Hallo,
so viel ich weiß, ändert sich lediglich was bei der Düsseldorfer Tabelle (ist aber für Kindesunterhalt) und den Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen.
Was soll es denn für einen Vorschuss oder ein Darlehen geben für die getrennt lebende Ehefrau ?
Hallo,
einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß/Darlehen gibt es nur bei Kindesunterhalt; hier tritt dann das Jugendamt in Vorleistung.
Bei Trennungs-/Ehegattenunterhalt müsste der durch das Gericht festgesetzte Unterhaltsbetrag gegen den „Ehemann“ durch Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
Der Ehemann kann jederzeit eine Neufestsetzung des Trennungsunterhaltes beantragen, wenn sich sein Einkommen unverschuldet reduziert hat.
Die Ehefrau hat zudem, mit wenigen Ausnahmen, die Erwerbsobliegenheit, d.h., sie muss sich darum bemühen, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten.
lG
Hallo Nichttechniker
Was heißt den Erwerbsobliegenheit?
Was ist wenn die Ehe 30 Jahre bestand die Ehefrau chronisch krank ist ,und ein Sohn
behindert ist,wird dann auch kein Unterhalt gezahlt,wenn der Mann kein Geld hat?
gruß
Hallo,
bei dieser Fallkonstellation geht man aufs örtliche Sozialamt bezieht Hartz IV oder Grundsicherung, EU-Rente und ähnliches.
Genauere Auskunft hierüber gibt dann der Sachbearbeiter vor Ort.
Grüße
miamei