Hallo ,
wir mussten leider vor 3 oder 4 Jahren ein Gericht
aufsuchen um wenigstens ein bißchen Unterhalt zu bekommen.
Meine Tochter bekommt nun von meinem Mann laut Urteil 204,-€
statt lt DD-Tabelle wären es ja eigentlich: 364,-€ , bleibt
dieses Urteil bestehen wenn das Kind mittlerweile über 12 ist?
dem Barunterhaltszahler muss ja auch noch Geld übrig bleiben. Das nennt sich Selbstbehalt. Der ist z. Zt. 900 Euro pro Monat. Zusätzlich darf er Geld für Arbeitsweg und Arbeitsmaterialien, staatl. geförderte Altersvorsorge und Gewerkschaftsbeiträge u. ä. behalten.
Nur was er darüber hinaus verdient kann auf BEIDE Kinder verteilt werden.
Laut Düsseldorfer Tabelle bekommt man ja : 426,-€ in der
untersten Lohnklasse.
Beispiel: Wenn jemand 1.000 Euro netto verdient, kann er keine 426 Euro an Unterhalt bezahlen. Abgesehen davon, darf er vom errechneten Unterhalt ja noch das halbe Kindergeld abziehen.
Ich habe bereits meinen guten Willen gezeigt und hatte ihn vor
einem halben jahr gesagt das wir mit 50,-€ mehr im Monat
auskommen und somit kein neues Gerichtsverfahren bräuchten.
War nicht der Weg der zum Erfolg führt. Ihn auffordern, dass er erst mal Auskunft über seine Einkünfte gibt. Er muss von den vergangenen 12 Monaten die Einkommensnachweise (Gehaltszettel, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.) vorlegen. Alle addieren. Steuererstattung dazuzählen bzw. Steuernachzahlung abziehen.
Das ist dann sein anrechenbares Einkommen. Hiervon dann je nach OLG die Arbeitskosten und Riesterrente, Gewerkschaftsbeiträge usw. abziehen.
Dann in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Für BEIDE Kinder den Unterhalt berechnen. Wenn ihm nicht die 900 Euro und für beide Kinder nicht der volle Unterhalt (abzügl. jeweils dem halben Kindergeld) übrig bleibt, muss eine Mangelfallberechnung (beide Kinder bekommen anteilig weniger Unterhalt. gemacht werden. Wie das geht, steht auch in der DüTa.
Heute schreibt er ne sms auf meine Nachfrage , daß er es nicht
zahlt… weil er nicht genug verdient…
Hierzu ist eben die Auskunft notwendig. Gibt er die Unterlagen in Kopie nicht, kann man sie einklagen.
Er hat noch ein anderes Kind für das er ebenfalls Unterhalt
zahlen muss , ist ist so um die 6 jahre alt.
Dieses Kind wird genauso wie Deine Tochter gerechnet. Hat lediglich etwas weniger in der Altersstufe.
Er ist übrigens nun neu verheiratet seit dem letztem
Gerichtstermin und ihr Ausbildungsgehalt dürfte sich auch
mittlerweile in ein „normales“ geändert haben. ( es wird doch
zusammengerechnet oder?)
NEIN! Es wird natürlich NICHT zusammengerechnet. Die Ehefrau ist doch für dieses Kind nicht unterhaltspflichtig. Warum dann zusammenrechnen? Das würde bedeuten, dass alle neuen Ehepartner für Kinder aus früheren Beziehungen zahlen müssten. Für ihr eigenes Kind (falls das 6-jährige von ihr ist) leistet sie den Betreuungsunterhalt.
Er ist den Winter über arbeitslos weil er Maler von Beruf ist,
aber das kann doch nicht unser Problem sein. Es gibt ja auch
noch zusätzlich 400,-€ Jobs die man auch während der
Arbeitsphase ausüben kann, vom winter mal ganz zu schweigen.
Deswegen wird ja aus 12 Monaten ein durchschnittliches Einkommen als Basis errechnet. Da fließen Weihnachts- und Urlaubsgelder, Prämien usw. ja auch mit hineine.
Ob sich ein 400 Euro Job für den Winter finden lässt ist meist fraglich.
Er legte damals eine Bescheinigung vom Chef vor das er es
nicht erlaubt das er solch einen Job nebenbei macht, da er in
großer Höhe arbeitet und dort ausgeschlafen und fit sein muss.
Dieses Recht hat der Arbeitgeber. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber ja in den Wintermonaten plötzlich Aufträge in geheizten Räumen bekommen könnte und dann sein Personal benötigt. Zusätzliche Jobs muss kein Arbeitgeber eines Vollzeitbeschäftigten akzeptieren. Selbst wenn der Arbeitnehmer nur an einem Schreibtisch sitz.
Gruß
Ingrid