Unterhaltszahlung ab 12 Kindesunterhalt

Hallo , wir mussten leider vor 3 oder 4 Jahren ein Gericht aufsuchen um wenigstens ein bißchen Unterhalt zu bekommen. Meine Tochter bekommt nun von meinem Mann laut Urteil 204,-€ statt lt DD-Tabelle wären es ja eigentlich: 364,-€ , bleibt dieses Urteil bestehen wenn das Kind mittlerweile über 12 ist? Laut Düsseldorfer Tabelle bekommt man ja : 426,-€ in der untersten Lohnklasse.

Ich habe bereits meinen guten Willen gezeigt und hatte ihn vor einem halben jahr gesagt das wir mit 50,-€ mehr im Monat auskommen und somit kein neues Gerichtsverfahren bräuchten.

Heute schreibt er ne sms auf meine Nachfrage , daß er es nicht zahlt… weil er nicht genug verdient…

Er hat noch ein anderes Kind für das er ebenfalls Unterhalt zahlen muss , ist ist so um die 6 jahre alt.

Er ist übrigens nun neu verheiratet seit dem letztem Gerichtstermin und ihr Ausbildungsgehalt dürfte sich auch mittlerweile in ein „normales“ geändert haben. ( es wird doch zusammengerechnet oder?)

Er ist den Winter über arbeitslos weil er Maler von Beruf ist, aber das kann doch nicht unser Problem sein. Es gibt ja auch noch zusätzlich 400,-€ Jobs die man auch während der Arbeitsphase ausüben kann, vom winter mal ganz zu schweigen.

Er legte damals eine Bescheinigung vom Chef vor das er es nicht erlaubt das er solch einen Job nebenbei macht, da er in großer Höhe arbeitet und dort ausgeschlafen und fit sein muss.

Hallo,

also wenn in dem Urteil eine feste Summe steht, gilt diese weiterhin, egal ob das Kind in eine neue Altersstufe rutscht.

Gehen Sie doch einfach zum Jugendamt und lassen Sie den Unterhalt neu berechnen. Dazu muss ihr Ex seine Gehaltsnachweise vorlegen.
Der SB beträgt 900 Euro, alles was darüber liegt, wird auf beide Kinder, je anch Alterstufe, gleichberechtigt verteilt.
Diese 426 € sind nicht der Mindestunterhalt, davon wird noch die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, er beträgt also 334 €.
Das Gehalt der neuen Frau spielt keinerlei Rolle, wenn auch das Jugendamt dies immer gern in Erfahrung bringt. Es hat aber in der Berechnung nichts zu suchen. Verdient die Frau allerdings genug um auch ihren Mann teilweise zu versorgen, kann, wenn dieser nicht den vollen Unterhalt zahlen kann, dessen SB gekürzt werden. Dies kann allerdings NUR das Familiengericht festlegen, kein Jugendamt!

Sie können sich nun selbst ausrechnen, ob sich der Unterhalt wirklich erhöhen würde, da es ja 2 unterhaltsberechtigte Kinder gibt.Eine Neuberechnung über das Jugendamt ist unverbindlich, d.h. würde der Unterhalt dass geringer ausfallen als diese 204 €, müssten Sie Titel nicht anerkennen.

Zu einem Nebenjob über die Wintermonate kann ihn übrigens auch nur das Familiengericht verdonnern.

Gruß Kathatr

Danke , ich werde gleich beim Jugendamt und beim Anwalt mal einen Termin vereinbaren.

ich hoffe erfolgreich :smile:

Vielen Dank für diese Antwort.

Hallo,

wie ich lese hast Du Dich schon mit der Düsseldorfer Tabelle beschäftigt. Für den erwerbstätigen Unterhaltszahler gibt es einen notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt). Der liegt bei 900 Euro. Für arbeitslose bei 770 Euro. In dem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von 360 Euro enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden wenn der Bedarf höher ist. Zusätzlich können Aufwendungen zur Arbeit Werbungskosten bis 150 Euro und krankheitsbedingte Mehraufwendungen geltend gemacht werden. Für die Berechnung wird das monatliche Durchschnittseinkommen incl. Sonderleistungen (Urlaub- Weihnachtsgeld) zu grunde gelegt. Für den Ehepartner der in der häuslichen Gemeinschaft mitlebt kann ein Selbstbehalt von 800 Euro berücksichtigt werden, dann zählt das gemeinsame Einkommen als Basis. Bevor das wieder Anwälte und Gerichte hinzugezogen werden, solltes Du versuchen ein offenes gespräch mit dem Kindesvater zu suchen. Viel Erfolg. Gruß blackdaniel

wende dich einfach mal ans jugendamt. wenn dein mann nicht so viel verdient, kann es sein das du zusätzlich unterhaltsvorschuß bekommst. du kannst aber froh sein das er für deine tochter zahlt. ich wünsche dir trotzdem gutes gelingen.

Hallo ,

wir mussten leider vor 3 oder 4 Jahren ein Gericht
aufsuchen um wenigstens ein bißchen Unterhalt zu bekommen.
Meine Tochter bekommt nun von meinem Mann laut Urteil 204,-€
statt lt DD-Tabelle wären es ja eigentlich: 364,-€ , bleibt
dieses Urteil bestehen wenn das Kind mittlerweile über 12 ist?

dem Barunterhaltszahler muss ja auch noch Geld übrig bleiben. Das nennt sich Selbstbehalt. Der ist z. Zt. 900 Euro pro Monat. Zusätzlich darf er Geld für Arbeitsweg und Arbeitsmaterialien, staatl. geförderte Altersvorsorge und Gewerkschaftsbeiträge u. ä. behalten.

Nur was er darüber hinaus verdient kann auf BEIDE Kinder verteilt werden.

Laut Düsseldorfer Tabelle bekommt man ja : 426,-€ in der
untersten Lohnklasse.

Beispiel: Wenn jemand 1.000 Euro netto verdient, kann er keine 426 Euro an Unterhalt bezahlen. Abgesehen davon, darf er vom errechneten Unterhalt ja noch das halbe Kindergeld abziehen.

Ich habe bereits meinen guten Willen gezeigt und hatte ihn vor
einem halben jahr gesagt das wir mit 50,-€ mehr im Monat
auskommen und somit kein neues Gerichtsverfahren bräuchten.

War nicht der Weg der zum Erfolg führt. Ihn auffordern, dass er erst mal Auskunft über seine Einkünfte gibt. Er muss von den vergangenen 12 Monaten die Einkommensnachweise (Gehaltszettel, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.) vorlegen. Alle addieren. Steuererstattung dazuzählen bzw. Steuernachzahlung abziehen.

Das ist dann sein anrechenbares Einkommen. Hiervon dann je nach OLG die Arbeitskosten und Riesterrente, Gewerkschaftsbeiträge usw. abziehen.

Dann in die Düsseldorfer Tabelle gucken. Für BEIDE Kinder den Unterhalt berechnen. Wenn ihm nicht die 900 Euro und für beide Kinder nicht der volle Unterhalt (abzügl. jeweils dem halben Kindergeld) übrig bleibt, muss eine Mangelfallberechnung (beide Kinder bekommen anteilig weniger Unterhalt. gemacht werden. Wie das geht, steht auch in der DüTa.

Heute schreibt er ne sms auf meine Nachfrage , daß er es nicht
zahlt… weil er nicht genug verdient…

Hierzu ist eben die Auskunft notwendig. Gibt er die Unterlagen in Kopie nicht, kann man sie einklagen.

Er hat noch ein anderes Kind für das er ebenfalls Unterhalt
zahlen muss , ist ist so um die 6 jahre alt.

Dieses Kind wird genauso wie Deine Tochter gerechnet. Hat lediglich etwas weniger in der Altersstufe.

Er ist übrigens nun neu verheiratet seit dem letztem
Gerichtstermin und ihr Ausbildungsgehalt dürfte sich auch
mittlerweile in ein „normales“ geändert haben. ( es wird doch
zusammengerechnet oder?)

NEIN! Es wird natürlich NICHT zusammengerechnet. Die Ehefrau ist doch für dieses Kind nicht unterhaltspflichtig. Warum dann zusammenrechnen? Das würde bedeuten, dass alle neuen Ehepartner für Kinder aus früheren Beziehungen zahlen müssten. Für ihr eigenes Kind (falls das 6-jährige von ihr ist) leistet sie den Betreuungsunterhalt.

Er ist den Winter über arbeitslos weil er Maler von Beruf ist,
aber das kann doch nicht unser Problem sein. Es gibt ja auch
noch zusätzlich 400,-€ Jobs die man auch während der
Arbeitsphase ausüben kann, vom winter mal ganz zu schweigen.

Deswegen wird ja aus 12 Monaten ein durchschnittliches Einkommen als Basis errechnet. Da fließen Weihnachts- und Urlaubsgelder, Prämien usw. ja auch mit hineine.

Ob sich ein 400 Euro Job für den Winter finden lässt ist meist fraglich.

Er legte damals eine Bescheinigung vom Chef vor das er es
nicht erlaubt das er solch einen Job nebenbei macht, da er in
großer Höhe arbeitet und dort ausgeschlafen und fit sein muss.

Dieses Recht hat der Arbeitgeber. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber ja in den Wintermonaten plötzlich Aufträge in geheizten Räumen bekommen könnte und dann sein Personal benötigt. Zusätzliche Jobs muss kein Arbeitgeber eines Vollzeitbeschäftigten akzeptieren. Selbst wenn der Arbeitnehmer nur an einem Schreibtisch sitz.

Gruß
Ingrid

Hallo, ich würde an deiner Stelle zu Anwalt gehen das der mal das Einkommen von deinen Ex überprüfen soll.Dann muß er dei letzten drei Lohnabrechnungen vorlegen und danach wird der neue Unterhalt berechnet,diese Überprüfung kannst du alle 2 Jahre wiederholen das Recht hast du. So bekommt deine Tochter das Geld was ihr zusteht.

Gruß Biggi

Hallo,
eigentlich müßte das Urteil auch eine Fortschreibung der Altersgruppen enthalten, wenn es nicht so ist, haben Sie schlechte Karten, da Ihrerseits eine Erhöhung des Titels/ Urteils beantragt werden muss.
Bei seiner schlechten wirtschaftlichen Lage wird es ein Problem.
Wenn er nicht/ oder nicht mehr zahlen kann, bleibt ja noch der Titel bestehen, und er müßte auf eine Herabsetzung klagen.Andernfalls können Sie mit dem Titel bei seinem Arbeitgeber pfänden.
Das Einkommen der neuen Ehe wird nicht zusammengerechnet, da die Frau nicht für das Kind unterhaltspflichtig ist.
Sie muss sich allerdings an den Kosten der Ehe beteiligen, daher könnte der Selbstbehalt des Mannes heranbesetzt werden.

Mit Gruß

Hallöchen,Grundsätzlich ist es so,das sich auch dein Exmann an die DDT halten muß.Abzüglich des Kindergeldes,-da er wieder in einer Ehe lebt,meine ich wird das Gehalt der neuen Gattin dazugerechnet,bin mir da aber nicht ganz sicher.Ihm bleibt ein Selbstbehalt,den Rest muß er zahlen…mein Tipp,geh zur Unterhaltsvorschußkasse,die sind da sehr umpfangreich Kompetent.

Alles Gute

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hallo,
ich kann dir da leider auch nich weiterhelfen.
immerhin bezahlt er ja was…
mein tipp: geh schleunigst zum jugendamt, die können dir mit sicherheit helfen.
zur not muß dann noch ma vors gericht gegangen werden. denn es ist eindeutig zu wenig.
wenn er nich bezahlen kann, muß er doch eigentlich nen zweitjob annehmen, hab ich ma gelesen. aber leider alles spekulationen… sprich mit einer vom jugendamt.

Hallo,

ich kann das pauschal nicht beantworten.
Richtig ist, dass ab 12 mehr Unterhalt gezahlt werden muss. Allerdings werden auch die Zahlen in der Düsseldorfer Tabelle an dem tatsächlichen Einkommen berechnet. Die Tabelle selbst gibt nur Anhaltspunkte.
Gerechnet wird Einkommen abzüglich Selbstbehalt, bei Verdienern sind das 900 Euro glaube ich. Was davon übrig bleibt ist die Verteilungmasse. Diese wird dann auf _alle_ Unterhaltsberechtigten Kinder aufgeteilt. Dazu wird der Unterhaltsanspruch der Kinder addiert. Anschließend wird gerechnet: Unterhaltsbedarf des (deines) Kindes multipliziert mit der Verteilermasse, diese Zahl wird dividiert durch die Summe des gesamten Unterhaltsanspruches.

Was da heraus kommt, das ist der tatsächliche Unterhaltsanspruch eures Kindes.

Da dir die Zahlen seines Einkommens vermutlich nicht vorliegen, kannst du nur über eine erneute Berechnung neue Zahlen bekommen. Das ist dein gutes Recht. Wenn du annimmst das sein Einkommen sich geändert hat, solltest du das auch anleiern.

Dennoch möchte ich dich darauf hinweisen, das die Zahlung von mehr Unterhalt nicht nur etwas mit dem eigenen guten Willen des Unterhaltzahlenden hat, sondern eben diese Düsseldorfer Tabelle nur einen Anhaltspunkt gibt.

Grüße
DC

Hallo aus Hamburg!

Alle bisherigen Antworten auf deine Fragen waren sehr zutreffend und sollten dir zeigen, dass in der Neufestsetzung der Unterhaltsbeträge durchaus eine gute Chance liegt auf Erhöhung.

Was dein EX dazu sagt, ist völlig unerheblich, da er seine Einkommensnachweise auf Anfrage deines Anwalts vorlegen muss.

Sorgen musst du dir nicht machen, weil die Neufestsetzung dir zusteht und dann am Ende wenigstens feststeht, wie die Sache im Moment aussieht. Weniger wird es wohl nicht sein, also nur Mut!

Mit dem Vater musst und solltest du dich nicht direkt auseinandersetzen, weil das sowieso nichts bringen wird.

Gib deinem Anwalt den Hinweis, er möge bei einer Weigerung des Kindesvaters einen Antrag beim Familiengericht stellen auf Anrechnung eines „fiktiven“ Einkommens, wenn sich herausstellen sollte, dass er sein Einkommen mutwillig versucht zu reduzieren.

Auch wenn die Arbveitsmarktlage in Deutschland schwierig ist, besteht für seinen Beruf jederzeit die Möglichkeit einer zusätzlichen Nebenbeschäftigung, damit er die Unterhaltszahlungen sichern kann.

Übrigens ist dazu das Einverständnis seines Arbeitgebers nicht nötig, da es sich in der Regel nicht um eine genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung handelt.

Ich betreibe (neben meiner Beratungstätigkeit für Familiensachen) eine Baufirma und würde gern einige Maler einstellen, da ich viele Aufträge aber kein Personal habe. So sieht es aus!

Sei nicht so ängstlich und beantrage eine Neufestsetzung des Unterhaltsbetrages.

Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern direkt bei mir:

[email protected]