Die Unterhaltsbestimmung von Selbstständigen ist komplex. Basis ist normalerweise ein Zeitraum von 3 Jahren. Welche Dinge dabei berücksichtigt werden und welche Posten abgezogen werden können, sollte mal ein Fachanwalt durchrechnen.
Da könnt ihr dann auch gleich das mit der Schule klären.
Eltern sind für eine Erstausbildung unterhaltspflichtig. Da er 18 Jahre ist auch seine Mutter grundsätzlich unterhaltspflichtig (wenn leistungsfähig).
Wenn er keine Nachweise liefert und die Ausbildung auch keinen Zusammenhang aufweist, ist die Chance groß den Unterhalt einzustellen. Das geht aber leider bei einem vorhanden Unterhaltstitel nur mit einer Abänderungsklage.